Bivio – zwei Wege


Bivio – da findet unser Seminar «Menschenrechte – Menschenpflichten» statt – heisst «zwei Wege».

Zwei Wege, genau genommen «Wegscheide», gemeint sind der Julier-Pass und der Septimer-Pass. Heute hat sich das in Bivio etwas geändert – der Julier ist immer noch ein wichtiger Verkehrsweg und der zweite Weg führt ins Bündner-Unterland. Oder eben auch nach Bivio, an unser Seminar. Keine Angst, das Seminar wird mehrhitlich (allenfalls ganz) auf Deutsch geführt und das im einzigen weltweiten Ort, wo man auf der Alpennordseite Italienisch spricht.

In lockerer Folge zeigen wir einige Bilder von Orten ausgehend, die mit uns Liberalen in engem Zusammenhang stehen. Grob gesagt fangen diese Wege in Brissago, Basel und Genf an. Letzteres liegt über 450 km von Bivio entfernt, wenn man den schnellsten Weg wählt.

Jet deau

… der Jet-d’eau aufgenommen von der wohl interessantesten Kirche in der Schweiz, was die Turmaufbauten angelangt …

Kathedrale Saint-Pierre

… die protestanische Kathedrale Saint-Pierre in Genève.

Text und Fotos: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Evangelisch unitarische Kirche oder Unitarier?


«Der Blog der Unitarier führt in die Liaison zwischen Liberalen & Unitariern ein.

Unsre Vereinsgeschichte führte vom nationalen Engagement für Glaubensfreiheit auf Verfassungsstufe über IARF heute zur ‚Globalisierung’. Ihre Hauptqualität ist, religiös gesprochen artikuliert, Glaubensfreiheit. Sie war in der Zeit, als unser schweizerisches Netzwerk gegründet wurde, eine Freiheit zum Glauben, in der Rege zur eignen Glaubenssphäre, in der Zwischenzeit erweitert sie sich zur Freiheit hinsichtlich einem Glauben, dessen Wahrheit keineswegs mehr einzig im generellen Einverständnisse zu ihm korsettartig mehr besteht. Ein ‚Paradigmenwechsel’ steht an, denn: Scherte einer einmal unter statischen Prämissen von Religion aus, war der Glaube selber gefährdet (nach Henri Bergson, Sources de la réligion, 1955), was nicht sein durfte, und weil nicht sein soll, was nicht sein darf, entzündetet sich Anpassungsdruck & damit die Gefahr für den religiösen Frieden. Wir haben m.a.W. heute zu einem ‚dynamischen’ Verständnisse von Glaubensfreiheit vor einem internationalen Horizont zu kommen, woanders Globalität Totalität, neue Konformität bedeutet. Wir haben sie liberal zu ‚unterwandern’, und dafür erscheint das internationale liberale Network (als ‚Fraktion’ von IARF) glaublich sinnig.»

Jean-Claude A. Cantieni Chur

So, nun brauche ich eure Hilfe. Nicht dass ich jetzt mit der französischen Sprache einen totalen Schiffbruch erleide, aber ich habe schon mit Deutsch meine Sorgen.
Ist es richtig im obigen Text von Uritariern zu sprechen oder müsste es nicht richtiger Weise (evengelisch) unirte Kirchen heissen?

Hier finden sie eine Übersetzungshilfe – entsprechende Adresse hinein kopieren und «Französisch nach Deutsch» wählen.

Zusammenstellung: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Übersetzung ins Deutsche


Google

Der nachstehende Link liefert eine nicht ganz perfekte Übersetzung des ganzen Blogs. Anschliessend scrollen sie zum entsprechenden Blogbeitrag, der in die deutsche Sprache übersetzt wurde.

Englisch nach Deutsch

Französisch nach Deutsch

Hier noch eine etwas schnellere aber leicht umständlichere Methode ohne Scrollen, für Beiträge die vor längerer Zeit erschienen sind. Sie müssen sie nach dem Auffinden des von ihnen gewünschten Beitrages, wieder auf diesen Beitrag zurück kehren. Geben sie einen oder mehrere markante Ausdrücke aus dem zu übersetzenden Blogbeitrag ins Feld «Suche» in der rechten Blogroll unterhalb des Kalenders ein. Klicken sie auf den entsprechenden gefundenen Blogbeitrag und kopieren sie die Adresse. Fügen sie die gefundene Adresse bei «Übersetzten ==> oder Webseite» ein und dann klicken sie auf «übersetzen». Bei Übersetzungen aus dem Französischen müssen sie zuvor noch das Sprachpaar «Französisch nach deutsch» auswählen.

Hommage à Peronne Boddaert


Hommage à Peronne Boddaert de l’Eglise remonstrante des Pays-Bas

Peronne Boddaert, pasteur de la Fraternité des Remonstrants *, est décédée le 5 mars dernier à l’âge de 37 ans. Pas moins de 500 personnes suivirent son enterrement à Rotterdam, ce 12 mars, avec une très vive émotion justifiée par son jeune âge et par la qualité de son pastorat. On déposa dans sa tombe, contenues dans une urne, les cendres de son demi-frère qu’elle aimait beaucoup et qui était décédée l’année précédente. Elle mourut d’une pneumonie que sa constitution fragile ne lui permit pas de surmonter.
* Eglise en Hollande datant du XVIème siècle, voir sa présentation sur le site de l’AFCU, rubrique » relations extérieures «.
Elle est née en 1970 à Rotterdam. Après avoir fait sa théologie à Leyde, elle débuta son pastorat à Delft, puis elle partit en 2000 aux Etats-Unis où elle travailla entre autres pour l’International Association for Religious Freedom (IARF). Revenue aux Pays-Bas, elle exerça à Ardenhout et à Lunteren. Elle fonda son propre bureau pastoral pour donner des cours de spiritualité et d’éthique dans les entreprises et proposer des rituels hors église.
Nous perdons en elle une collègue exceptionnelle. Message du 27 mars de Christiane Berkvens-Stevelinck, pasteur, à Amsterdam, de la même Eglise.
Le mensuel Evangile et Liberté a annoncé son décès dans son n° 208, du mois d’avril.
Oui, Peronne Boddaert était une personne exceptionnelle. Elle fut à l’origine de l’European Liberal Protestant Network (ELPN), le Réseau européen des protestants libéraux, constitué en 1998 au sein de l’IARF (voir une présentation de l’ELPN sur le site de l’AFCU, le 16 avril 07, rubrique » relations extérieures «). Elle était descendue à Montpellier pour y rencontrer le professeur André Gounelle et Michel Serre et en jeter les premières bases.
En 2001, elle apporta sa contribution à l’ouvrage «European Perspectives on Communion», animé par le réseau et qui fut publié par l’Ulster Unitarian Christian Association : «A Remonstrant Minister’s Reflections on the Lord’s Supper».
Fin 2004, elle réactiva le réseau en vue d’organiser une pré-conférence à celle que l’IARF allait tenir en Cluj-Napoca, en Roumanie, au siège de l’Eglise unitarienne de Roumanie, les 21-24 juillet 2005. Elle me contacta alors le 10 décembre 04, ayant eu mon adresse par nos amis protestants d’Evangile et Liberté, et nous nous rencontrâmes le 14 janvier suivant, à Dordrecht où était domiciliée sa mère. Le pasteur et ami Roger Dewandeler, de l’Eglise wallone, participa à notre entretien.

De main de maître – et ses mains étaient fines comme celle d’un pianiste – , d’une voix merveilleusement belle, toujours avec attention et sourire accueillant, Peronne organisa cette rencontre qui abordait le rôle des meneurs religieux en nos temps modernes. Ses interventions étaient toujours pertinentes et précises, invitant à l’inter compréhension et à la synthèse. L’évêque unitarien de Transylvanie, Arpad Szabo, nous prêta la grande salle du conseil synodal de son Eglise et introduisit lui-même les débats.
Ce 7 février, elle venait de me relancer pour que nous organisions une rencontre de l’ELPN, cette fois-ci en Irlande.
Des anges, elle en avait la beauté, mais aussi, malheureusement, l’évanescence du corps. Si sa disparition soudaine aura un effet sur la programmation des activités de l’ELPN dont elle était la coordinatrice – mais, comme on dit dans nos milieux croyants, Dieu y pourvoira – , elle nous fait regretter, surtout, un être si chère.
Les chrétiens unitariens présentent ici leurs condoléances à sa famille, à tous ses amis et à sa communauté de foi.

publiée par Jean-Claude Barbier

Mitgeteilt durch Jean-Claude Cantieni, Chur

Tagung Religionsfreiheit


Praktische Fragen der Religionsfreiheit in der multireligiösen Gesellschaft.

Mit dieser Tagung leistet IRAS COTIS einen Beitrag zur Diskussion darüber, wie die Religionsfreiheit heute zu verstehen und zu interpretieren ist. IRAS COTIS hält den Zeitpunkt für gekommen, gemeinsam eine Auslegeordnung vorzunehmen und festzuhalten, was Religionsfreiheit in ihrem Kern beabsichtigt und was konkret sie bedeutet.

Tagung – DONNERSTAG, 30. AUGUST 2007 – Zürich

«Das religiöse Gefüge in der Schweiz hat sich markant verändert

Noch vor einer Generation waren in der Schweiz rund 95 % der Wohnbevölkerung entweder katholisch oder reformiert. Im Jahre 2007 sind dies nur noch etwa 65 %. Von den übrigen Personen deklarieren sich rund 20 % als konfessionslos. 15 % sind Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. Deren Mitglieder beanspruchen in religiösen Belangen zunehmend Entfaltungsmöglichkeiten, Freiheiten und Rechte analog den etablierten Religionsgemeinschaften.

Neue Realitäten fordern den Grundsatz der Religionsfreiheit heraus

Glaubensfreiheit und Freiheit zur Religionsausübung sind fundamentale Bestandteile der schweizerischen Bundesverfassung und unserer freiheitlichen Rechtsordnung. Die Religionsfreiheit ist eine der Grundlagen für das friedliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen und Überlieferungen. Sie schützt einerseits die religiöse
Überzeugung und die praktische Religionsausübung. Andererseits schützt sie vor religiöser Beeinflussung und Vereinnahmung. Die in der säkularisierten Welt entwickelten Werte der Religionsfreiheit stehen zurzeit auf dem Prüfstand.»

Wie definiert sich Religionsfreiheit angesichts aktueller Spannungsfelder?

Für die einen hat die Religionsfreiheit heute eine zu grosse Toleranz zur Folge. Für andere müsste sie umfassender garantiert und umgesetzt werden. Dritte weisen darauf hin, dass sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Zudem besteht eine Spannung zwischen Religionsfreiheit und einer im Glauben erkannten absoluten Wahrheit. Schliesslich besteht wie bei allen Freiheitsrechten ein Grenzbereich, wo die Freiheit der einen die Freiheit der anderen tangiert.

Broschüre inkl. Anmeldeformular als pdf-Datei

Zusammenstellung: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

Menschenrecht auf religiösen Frieden?


Die kommende Bivianer Synode ist eine Wegmarke auf die Versammlung unserer freien Protestanten von 2008, an welcher darüber zu befinden ist, ob der Verein mit dem Ziele weiter zu führen ist, den religiösen Frieden als Menschenrechtsfrage im öffentlichen Diskurs zu deklarieren und zu Institutionen zu führen, welche ihn als Menschenrecht durchsetzen.

Doch
– Woher rührt die Fragestellung?
– Welche Fragen fallen unter solch fingierte Komplementärbegrifflichkeit?
– Wer hat sie zu beantworten?
– Wie?

Folgen wir einem Fall aus der Advokatur, der sich in Chur vor einigen Jahren ereignet. Eine junge Kosovoalbanerin und ein schweizerischer Bursche, Postlehrling, treffen sich sommers im Freibad. Sie vereinbaren, abends in den Ausgang zu gehen. Der Vater des Mädchens kehre erst spät aus dem Kosovo zurück, die Erlaubnis der Mutter war leichter zu erwirken. Die Beiden verspäten sich abends, der Regel-Fall. Sie wagt sich nicht mehr zurück, denn der Vater wird zurück sein, sie bedrohen. So wird im Logis des jungen Mannes übernachtet. Morgens, sonntags Spaziergang, nahe Felsplatte am Dachisee. Das Paar setzt sich. Wie weiter? Er verspricht, dass er sie heim begleite, zu ihr stehe, auch dazu, was in der Nacht geschah. Um seine Entschlossenheit zu bezeugen, steht er auf, tut noch einen Schritt, schaut zurück und sieht, wie Marjeta sich über den Felsen 80 m in die Tiefe stürzt.

Alles ereignet sich von hier an insoweit, als ob es nicht der Fall wäre; Die Eltern werden von der Polizei desinformiert, was den Tod ihrer Tochter betrifft. Ihre Tochter sei über eine Brücke in den Tod gefallen, doch auch der Fall des Mädchens über einen Felsen stösst, u.a. beim Piloten der Rettungsflugwacht, auf Skepsis, denn er birgt das Opfer als äusserlich kaum mit einer Schrammwunde verletzt. Ein Beweis scheitert am Kultus, dem Ritual der Muslime, das Obduktion verbietet. Der Freund des Mädchens setzt sich einer Todesdrohung aus, statt, dass der Fall als juristischer zu behandeln ist. Die Staatsanwalt stellt ihn ein. Roma locuta, causa finita. Der Fall spielt sich in einer Gegenwelt ab, insoweit Welt ist, was der Fall ist, und dieser Fall scheint den Fall zu verneinen … bzw. ihn aufzufangen, religiös, nach Rilkes ‚Und doch ist Einer, welcher dieses alles Fallen sanft in seinen Händen hält’.

Der Rechtsfriede als Ziel des juristischen Prozedurierens hat sich damit nicht eingestellt. Der Freund der Majeta, der seitens ihres Vaters des Mordes an seiner Tochter bezichtigt wird, musste weichen, seine Identität vertuschen, um sich vor Blutrache ‚im eignen Lande’ zu schützen. Die Familien von behauptetem Täter und Opfer bleiben sich verfeindet. Feindschaft zwischen Christ und Muslim, Ansässigem und Einwanderern. Das Verhältnis zwischen Religion und Recht ist ambivalent, das Menschenrecht auf religiösen nachbarschaftlichen Frieden fängt den Konflikt im Urteil dessen auf, dass unsere erste Verpflichtung, unsere erste Menschenpflicht der geschöpften Welt Gottes gilt (H. Cohen).

Der Fall möge veranschaulichen, dass die Frage der unterstellten Abhandelbarkeit von religiösem Frieden unter der Aegide vom Menschenrecht sich auf kein Zerwürfnis bezüglich Tragen von religiösen Symbolen, Amuletten, Moscheenstandorten, Schwimmunterricht eng begrenzt. Er zeigt auch, dass die staatlichen Instanzen anstehn, wenn religiöse Fragen, gar Blutrache, im Raume stehn. Sie weichen auf Desinformation aus, wie die Polizei, welche den Eltern einen verhängnisvollen Fehltritt auf einer Brücke ihrer Tochter meldete, um bohrenden Fragen zuvor zu kommen.

Der Fall zeigt schliesslich, dass die Frage des religiösen Friedens komplex ist, sich trotzdem zugleich in ziemlich selbstverständlichen, um nicht zu sagen trivialen Verhältnissen eines Flirts in der Badeanstalt einer periphären Kleinstadt virulent ereignet, tödlich enden kann. Hier ist weiters zu fragen, um dann zu prüfen, wie gute, auf Frieden bedachte Religion und das (Menschen-)Recht rechtskräftig auszutarieren sind?

Text: Jean-Claude Cantieni. Chur

Anmeldung oder Information zur Synode Bivio vom 24. bis 26. August 2007

Rhein oder halt doch Aare


Wasser begeistert und vielleicht auch deshalb kann man viele Fragen rund um das Wasser nicht erklären. Bivio ist vielleicht nicht ganz unschuldig, dass der Strom, der bei Rotterdam ins Meer mündet Rhein und nicht Aare heisst.

Hochseejachten sieht man zuweilen in Bern und schon in diesem Beitrag habe ich über (zumindest für Berner) falsche Namensgebung des Rheins geschrieben … aber lesen sie selber:

«Das Geheimnis der Flussnamen
Der Rhein ist ein Zufluss der Aare, denn die Aare führt mehr Wasser. Dennoch heisst der vereinigte Fluss Rhein. Welcher Flussname setzt sich durch? Eine simple Frage. Beantworten kann sie kein Wissenschaftler. Fragen wie diese führen an den Rand des Wissens. Auf dem Weg dorthin aber trifft man auf Überraschungen: auf alte Landkarten und arrogante Römer.

Es gibt Fragen, von denen man kaum loskommt. Gerade, wenn sie sich einer Antwort entziehen. Man beginnt dann zu spekulieren … lesen sie bei der BernerZeitung weiter …»

Bivio liegt an der Julia, einem Zufluss zum Rhein. Und die Julia, die Julia die kommt doch ach aus Buda, Budapest. So will es zumindest die Operette. Warum heisst der Fluss, der durch Budapest fliesst, nicht Inn? Beim Zusammenfluss von Donau und Inn führt der Inn mehr Wasser. Der Strom, der ins Schwarze Meer fliesst müsste demnach eigentlich Inn heissen. Wo entspringt der Inn? In der Nähe von Bivio. Und in der Nähe entspringt auch die Meira, die in den Po mündet und ins Mittelmeer (Adria) fliesst.

Könnte es sein, dass Bivio halt doch etwas interessanter ist, als sie vermutet haben?

Text: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Anmeldung für BIVIO – Menschenrechte – Menschenpflichten – 24. bis 26. August 2007

Synode Bivio vom 24. bis 26. August 2007


Menschenrechte – Menschenpflichten. Alle sind zu unserer Synode die wir in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik der Universität Zürich veranstalten, herzlich eingeladen.

Der Preis ist äusserst bescheiden, denn wir verrechnen nur das Hotel mit Halbpension. Je nach Anmeldungen kann er allenfalls etwas höher ausfallen, falls wir zusätzliche Übernachtungs-Möglichkeiten suchen müssten, welche unser bisheriges Pauschalarrangement übersteigen würden. Dürfen wir sie bitten, sich auch an zu melden, falls sie auf eine Privatunterkunft zurück greifen können.

Bivio 1
Bivio 2
Bivio 3
Bivio 4

… als pdf-Datei im gleichen Fenster öffnen …

Prospektgestaltung: Pfarrer Andreas Bliggenstörfer

Zusammenstellung: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

Human Right Conference


Zum 50-jährigen Geburtstag der Europäischen Union – 50 Jahre römische Verträge – veranstalteten die Sikhs eine Internationale Menschenrechtskonferenz in Langenthal der am Montag in Genf (pdf gleiches Fenster) fortgesetzt wird.

Langenthal ist nicht nur die Durchschnitts-Stadt der Schweiz, verkehrstechnisch in Europa sehr zentral gelegen sondern auch einer der ganz wenigen Orte auf der Welt, die ausserhalb von Indien/Pakistan einen Sikh-Tempel haben. Die Sikhs sind den meisten Quellen gemäss die liberalste Weltreligion. Offiziell haben sich die Sikhs und libref. das erste mal an der zweiten Kappeler Milchsuppe, die durch libref. veranstaltet wurde. Offiziell wurde heute unser Präsident eingeladen, eine Rede zu halten. Dieser hat aber «leider» heute eine musikalische Veranstaltung verbunden mit einer Weinprobe von Gian-Battista von Tscharner.

Was liegt näher, als das Vorstandsmitglied von Langenthal ab zu delegieren – eingeladen bin ich ja eh. Aber keine Angst, wir konvertieren nicht zu den Sikhs, auch wenn wir diese Leute wirklich gut mögen. Die folgende Bemerkung gilt gleich auch für den Kirchgemeindeverband des Kantons Bern der auf diesen Blogbeitrag verlinkt wurde. Beide Präsidenten besitzen einen eigenen Weinberg und ich selbst hoffe immer noch auf ganz tiefe Temeraturen, damit ich einige Kilo Trauben für einen Eiswein lesen könnte und bei beiden Vortänden kommt mir spontan kein Mitglied in den Sinn, dass Wein nicht geniessen würde. Und das verträgt sich mit den Sikhs nicht – die entsagen dem Alkohol. «Hut ab» oder besser gesagt, Turban auf. Eine Kopfbedeckung ist beim Betreten des Tempels vorgeschrieben und ich werde immer gebeten, aus dem orangen Ehrentuch, das die Sikhs mir einmal geschenkt haben, einen Turban zu knöpfen. Es fehlt noch etwas an Übung, denn er sieht immer etwas anders aus.

Turbane

Mindestens je zwei Personen aus den verschiedenen Ländern halten eine kürzere oder längere Rede. Es sind Gäste aus 15 Ländern anwesend. Eine Simultanübersetzung aus dem Panjabi ist nicht vorgesehen und so müssen sich die nicht Sikhs mit Englisch begnügen. Schade, dass wir die Sprache der Sikhs nicht verstehen, denn es waren einige äusserst dynamischen Reden darunter. Meine Rede ist kurz, aber die erwähnten Menschenpflichten (Duties) ergeben anschliessend manche Diskussion.

Human rights – there are a lots of human rights – political, social, religious and cultural. Cultural means, that we have a right to live together, to live together peaceful.

And there is a very important other thing. If we have rights, we although have duties. Human duties – the most important is, to accept the human rights, to comply the low, to agree with our culture.

Human rights and human duties is a topic on a very high educated level. I have too little competence to speak about an UN resolution that has not becomes effective at the end of the last millennium.

Be invited on the seminar organised by libref. and the Centre of Religions, Economics and Politics of the University of Zurich – hold on 24th to 26th August 2007 at Bivio in the Canton of Grison.

Einige Eindrücke …

Sikhs Eindrücke

… Essen, Gebetsbuch, Frauen mit Kindern, Turbane, internationale Redner und mehrere Ansprachen via Handy – eine zumindest aus Amrizar, aus dem goldenen Tempel …

Khalistan

Khalistan, der Grund, wieso viele Shiks den Pundschab verlassen mussten. 250 000 Tote und ganze vier Zeilen bei Wikipedia – berühmtestes Opfer war Indira Gandhi die mit Mohandas Karamchad Gandhi, genannt Mahatma Gandhi, nicht verwandt war. Ein immer noch aktuelles Beispiel von Menschenrechten und eben auch Menschenpflichten … Fundamentalisten gibt es leider überall.

Text und Fotos: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

Denken ohne Dogma


‚Denken ohne Dogma’

Grundlage für den Text sind Gedanken vom Bündner Hanno Helbling (sel.)

… des Menschenrechts als liberal motivierte Menschenrechtspflicht im Sinne eines Engagements für den religiösen nachbarlichen Frieden in pluriverseller Zeit

H. H. veröffentlichte in ‚Liberalismus, nach wie vor’ 1979 aus Anlass von ‚200 Jahre Neue Züricher Zeitung einen Essay, darin er Freiheitsrechte, wie die Freiheit des Glaubensbekenntnisses, auch als Pflicht deklarierte. Daran sei hier zu erinnern, indem unsre Synode von Bivio 2007 nach der Komplementarität von Menschenrecht und –Pflicht, Obligo, in der Religion fragen wird. Helblings Gedanken seien deshalb hier auf ihre Dimension angewendet, das Menschenrecht als eine –Pflicht zu begründen, welche aus Glaubensfreiheit quillt.
Was zuerst Freiheit ist, orientiert der Autor an Luther; Sie ist, religiös gesprochen, die Freiheit, das Wort Gottes frei, d.h. ‚ohn Mass und Regel’ auszulegen. Freiheit rührt so aus dem Worte Gottes, wie es das Evangelium lehrt. Freiheit ist von Lehre her zu erlernen, und dieses Lernen hat frei zu sein. Sie ist umgekehrt auch eine Aufgabe dessen, den freien Zugang zu Gott zu schützen, indem die freie Annahme göttlicher Lehre ein Menschenrecht ist, das mit staatlichen Mitteln, wie sie der Staatsordnung dienen, zu gewähren, gewährleisten ist, in die Wahr des Staates zu nehmen ist. Der Zugang zu Gott soll, der christliche Zugang betonterweise, frei sein, ja der Staat soll dazu anhalten, in ihrer religiösen Freiheit auch eine Obliegenheit zu sehn. Der säkulare Staat verspricht seinen Bürgern zumal ja , was er nicht ohne Sukkurs der Religion zu bieten hat. Freiheit mag für Institutionen des säkularen Staates ebenfalls ein säkularer Bereich sein, niemand ist als Mensch jedoch ‚säkular’ (Dominik Helbling). Fragen nach dem Woher, Wohin, Warum bleiben. Die staatlich gewährten Freiheiten, Vertragsfreiheit hinsichtlich Inhalt & Form, sind im Obligationenrecht, von obligere, binden, vielleicht auch religere, religio, geordnet, Rechte existieren in einer (nur) besten von möglichen Welten im Ausüben von Freiheitsrecht als Pflicht, die sich an Werten, Elementen moderner Kultur orientiert. Welche Werte leiten nun im weiten Gebiete des Glaubens, das als absolut frei zu denken ist, hierzu an? Doch solche von verbindlicher, obligater Vorurteilslosigkeit demnach, welche in die sprachliche Verständigung unter Nachbarn einerseits, in die Kontrolle der Offenbarung durch die Vernunft anderseits gelegt ist. So weit, so gut, doch seit der Mitte des 19. Jahrhunderts ist Freiheit, Liberalismus, ein Ferment, das man noch in denjenigen Wirkungsformen erkennt, an welche der eigne Organismus sich nicht schon gewöhnt hat. Je weiter eine Kirche sich der Toleranz öffnet, desto eher vergisst sie deren liberale Quelle und desto mehr erscheint der Liberale, den sie sich noch gegenüberstehn sieht, als Freidenker, ja Häretiker, wiewohl dieser sich einzig an lehramtlich verwalteter Wahrheit, an Glaubenszwang reibt, sich an eine Glaubensvernunft hält, um damit einen Funken Freude für den Nächsten und uns selbst, dual, aus dem Evangelium als dessen Ereignis herauszuschlagen. Die Wertefrage ist eine offene.

Kann sein, dass insoweit hinter die moderne Vernunft bis auf den Punkt zurück zu gehen ist, da ihre metaphysische Komponente erodierte, Vernunft die Deutungshoheit über sich selbst erlangte, Beweis ihrer selbst wurde. Was verschwand dabei, als die Vernunft das Sagen an sich riss? Das zu beantworten fällt einer Archäologie, sie Archäologie als Lehre vom Anfange, d.h. von der ersten Wortbildung zu, an deren unterm Rande verstanden, an welchem sich die Frage nach der Ohnmacht des Redens bzw. eines Redens stellt, das sich gar nicht als sinnvolle Rede zu entwickeln hatte. Was ist mit dem Schweigen all dessen, was in einer Epoche als sinnlos galt, sich deshalb unserm Wahrnehmen a priori entzieht, es keinen Ausdruck fand, so dass sich der frei gedachte Raum des Religiösen verengte, der hang zu Dogmen wuchs, und: Umspannt denn nicht ein Bogen von Welt ein Schweigen, dem anheimfällt, was gar nicht vorkommen kann, weil unterschwellig lokale und universelle Codes ethische Normen relativieren und damit Einzelfreiheiten strapazieren, was zu Sprachlosigkeiten, Aphasie führt? Vielleicht, dass ein Qualifizieren von solchem Schweigen die Chance nach Goethes ‚Und wenn der Mensch in seiner Qual verstummt, gibt ein Gott ihm zu sagen, was er leidet’ in sich birgt, dass Freiheit als Pflicht sich nicht schon wieder dogmatisch mit Interessen des Rechts, Menschenrechts verbindet, das dazu neigt, für seinen eignen Schutz zu sorgen, sich dafür gegen Individualinteressen wendet. (Auch Menschen-) Recht hat Gewalt zu monopolisieren, dieses Monopolisieren innerhalb des Rechts sichert keinen Zweck, sondern beschützt das Recht selber, wie J. Derrida in ‚Der mystische Grund von Autorität’ sagt. Zu fragen ist m.a.W. nach einer Situation, darin Recht und Gewalt als Komplementärbegriffe erscheinen. Sie ist mutmasslich die der Revolution – oder des Menschenrechts als Menschenrechtspflicht, welche das Recht auf das freie Glaubensrecht aller einklagt, auf einen Vertrag zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft zielt. J.J. Rousseau konstruierte noch einen – liberalen – Gesellschaftsvertrag per se innerhalb einer freien Natur, doch er sah die Natur durch die Brille des philosophischen Geistes. Wäre er seinem Ideal eines ‚edeln Wilden, Freien’ nahegekommen, wäre er ausserstande gewesen, Natur selbst als Sphäre der Freiheit zu erleben, wie Hans Zbinden (Im Strom der Zeit, 1964) dartat. Die Natur war zu Rousseaus Zeit hart, und deshalb war auch das Naturgesetz hart, deshalb waren die Menschen roh, Die Natur war Bereich der ‚reinen’Zwecke, bestenfalls Naturnotwendigkeiten und, je weiter zurückgehend, Furcht d.h. die Glaubensfreiheit ist keine natürliche, sondern eine von Interessen und Mythen, und wir haben heute auch kein Arkadien artifizieller Projektion mehr um uns herum, d.h. die Glaubensfreiheit ergibt sich, wenn sie sich denn ergibt, daraus, dass die freien Handlungen der natürlichen Notwendigkeit im Sinne derjenigen, zu tun, was Gott will entsprechen. Wir sind nicht frei, nicht zu wollen, doch wir sind für den Gebrauch der Willenskraft in Freiheit verantwortlich, indem wir hierfür bestimmt sind. Glaubensfreiheit als Menschenrechtspflicht, als Engagement hierfür, erscheint insoweit (im Sinne von John Locke) als ‚highly rational’, archaisch-liberal, quellengerecht liberal nach einer Art Glaubensvernunft, welche Kants Vernunftkritik rechtgibt: ‚Die Bedingungen der Erkenntnis eines Gegenstandes sind zugleich die Bedingungen des Gegenstandes der Erkenntnis. Der Mensch kann nur erkennen, was er überhaupt wahrnehmen kann und wofür er Begriffe hat.’ Religion, Glaube, Offenbarung sind solche in der Weise, wie sie uns zugänglich sind (Heinrich Fried, in Fundamentaltheologie), wir erachten sie uns ‚mit historischer Begründung’ nach so vielen Glaubenskriegen, welche den ‚rechten’, scheinbar ins Recht setzenden Glauben monopolisierten, eher als Pflichten er – und zuträglich, nämlich als ver-träglich als Menschenrechtspflicht als Produkt von Funktionen von einem Vertrage zwischen Staat, Kirche und Gesellschaft bzw. von Religion, Wirtschaft und Politik, daraus sich eine Instanz formt, welche zum – vernünftig begründeten – religiösen Frieden zu verpflichten hat. Wir können uns neben den verschiedenen Vorstellungen zur Religion einen Vertrags als Verträglichkeits, Toleranz-Begriff glaublich ja denken, welcher aus der den vielfältigen Vorstellungen von Religion zusammen zukommenden Rolle besteht, zugleich einen nicht trivialen Inhalt hat, ohne dogmatisch überformt zu sein, so daß die Glaubensfreiheit gewährt ist, das Wort Gottes , das ’alle Freiheit lehret, nit soll noch muß gefangen sein’ (Martin Luther in Sendbrief an Papst Leo X vom 6. September 1520), Glaubensfreiheit und damit religiöser Friede gebräuchlich zu werden haben, wir ‚geruhen’ Toleranz zu üben, statt dazu durch ein an sich selbst interessiertes Gewaltmonopol des Rechts verpflichtet zu werden. Wer anders denn theologisch Liberale wollen so als Gleichnis, in der Kraft des Evangeliums der Freiheit stehendes, wenn auch Gleichnis einer Minderheit anzeigen, dafür einstehen, pro-testieren (Protestant) , was verheißen ist, die Berufung in ein christliches Vaterhaus, darin viele Wohnungen sind (Joh. 14, 1-6) wo ein Gott ist, der alles in allem für alle sein wird.
Die Worte wurden in einer Zeit der letzten Worte gesprochen, um Mut für die Zeit nach Karfreitag, von Verwaisung zu machen. Die Heimstatt unseres Lebens, die wir bei Gott haben, ist nicht einräumig, einlinig, einförmig, Gott ist nicht einsilbig, eintönig, sondern als Komposition in vielen Melodien, Obertönen, Begleitstimmen zu begegnen, wie der Glaube, in dem wir leben, keineswegs ein einziges Gesicht hat. Er hat viele Möglichkeiten sich zu entfalten, sich in dieser Welt Raum zu verschaffen, ist dazu angehalten. In der Natur freuen wir uns längst über ihre kosmischgeordnete Artenvielfalt, die bedeutet, dass jetzt im Frühling mit dem frischen Grase die Farbkomponenten des Grün, blau und gelb, Krokus und Errantis spriessen, später die Tulpen in ihrem Rot als Komplementärfarbe vor grünen Hintergrunde. Woher also rührt die Angst vor einer dualen Religion eines einen – die schon heute naturgegeben weltweit eine Menschenart einenden – Gottes

Text von Jean-Claude Cantieni