«Pop-Musik in Kirchen erwünscht»


Über die Art der Musik in Kirchen wurde schon viel gestritten. Die einen mögen moderne, zeitgemässe Musik und andere weniger oder verbannen sie sogar. Die reformierte Kirche Zürich empfiehlt populäre Musik in Kirchen.

«Den reformierten Zürcher Kirchgemeinden wird empfohlen, in Gottesdiensten vermehrt populäre Musik erklingen zu lassen. Das hat die Kirchensynode am Dienstag beschlossen … weiter bei ref.ch … »

Jede Kirchgemeinde soll selbst entscheiden, was sie erlauben will. Das Gefälle zwischen städtischen Kirchen, Agglomerations-Gemeinden und ländlichen Gemeinden kann eine Rolle spielen – muss aber nicht. Meine persönlichen Musikerlebnisse in der Kirche finden sie bei libref.

Etwas Toleranz ist von Nöten. Man könnte auch über Pop-Musik streiten ob jetzt die von 1773 oder die von 1973. Es gibt vermutlich keine Musikrichtung, die vielseitiger als die Pop-Musik ist.

Die zu wählende Musik ist aber relativ schnell gefunden. Es ist die, die den Jugendlichen (und auch Älteren) gefällt. Diese Jugendlichen werden einmal die Kirche tragen – und zwar nur die, welche eine gute Erinnerung an die Kirche haben. Moderne Musik in der Kirche ist eine Chance. Es kann auch das Kirchgemeindehaus sein. Wichtig ist aber, dass bei der Eröffnung ein Pfarrer oder eine Pfarrerin zu den Gästen spricht. Das ist Kirchenmarketing.

Chriggu Lehmann und Franziska Möri

… der zuständige Kirchgemeinderat Chriggu Lehmann, der gestern mit 22 Jahren an der Kirchgemeindeversammlung nach einer Amtszeit von vier Jahren verabschiedet wurde und die Jugendpfarrerin – danke für euren Einsatz …

Mischpult

… manchmal etwas Technik. Gute Beziehungen machen manches finanzierbar …

rot sehen

… bei populärer Musik sehen leider einige immer gleich rot …

schwarz weiss

… andere eher schwarz-weiss …

verschwommen

… andere wiederum sehen es etwas verschwommen …

QL

… wichtig ist, dass es für die Besucher cool ist – QL eben, wie hier als Beispiel im Januar 06 in Langenthal. Und im Kanton Zürich wird es seit heute zur Nachahmung empfohlen …

Text und Fotos: Stephan Marti-Landolt (damals Kirchgemeinderats-Präsident) – Finanzblog – Originalbeitrag beim Kirchgemeindeverband des Kantons Bern

Glaubens- und Gewissensfreiheit – Wende in der Bundesgerichtspraxis


Urteil vom 16. November a.c. (2P.321/2006). Glaubenssfreiheti war einmal eine innerhalb der Kirche, nun eine von der Kirche. Die Presse interpretiert das Bundesgericht mit ‚Austretungswillige Katholiken brauchen künftig ihrem Glauben nicht abzuschwören.’ – Wie steht’s für Reformierte?

«Teilausttritt aus der Kirche laut Bundesgericht möglich» – NZZonline vom 19.11.07

Ein Austritt aus der römisch-katholischen Landeskirche ist nun möglich, ohne den Austritt der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft zu erklären, nachdem das Bundesgericht anders denn in einem Urteil vor fünf Jahren jetzt erklärt, dass ein Kirchenaustritt in Rücksicht auf die Glaubensfreiheit keine Erschwernis erträgt. Es hat entschieden, dass eine Erklärung genügt, aus der Landeskirche austreten zu wollen, ohne damit aus der Kirche an sich austreten zu müssen. Katholiken zählen zur universellen römisch-katholischen Kirche (Weltkirche) und der römisch-katholischen Landeskirche (Kirchgemeinde). Letztere hat eine zudienende Funktion und regelt administrative Belange. Nun können Katholiken aus der Landeskirche austreten, ohne den Austritt aus der Glaubensgemeinschaft zu erklären, was nach katholischem (Welt-)Kirchenrecht sowieso nicht geht. Wer katholisch getauft ist, hat darauf verzichtet, darauf zurückzukommen. Als Katholik/In ist man im Horizont der Kirche irreversibel katholisch.

Martin Heidegger redet von einem Geworfensein in der Welt. Auf die Aufgehobenheit in der Kirche antwortet der Philosoph mit Rückgang auf die existenzialen Strukturen der Erschlossenheit des In-der-Welt-seins: Aufgehobenheit ist ja sowieso zwiespältig. Sie hebt sich, wie alles, was einseitig gesetzt ist, selbst auf, d.h. das Anrufen des Heiligen Geistes an der reformierten Taufe öffnet deshalb ein Tor zum kollektiven Glauben mit dem christlichen Wertesystem und dessen Deuten vom Evangelium her. Die Taufe zeichnet einen christlichen Lebens-Entwurf, für welchen die Gläubigen in einer zugleich mündig und fragwürdigen gewordnen Welt eigenverantwortlich bis dahin werden, diesen Entwurf zu hinterfragen. Eignet diesem eine spezifische Befindlichkeit, ein besonderes Verstehen, Reden und Auslegen? Die Beantwortung dieser Fragen wird um so dringlicher, als das Dasein zunächst und zumeist im Man aufgeht und von ihm gemeistert wird. Ist das Dasein als geworfenes In-der-Welt-sein nicht gerade zunächst in die Öffentlichkeit des anonymen Man geworfen? Und was bedeutet diese Öffentlichkeit anderes als die spezifische Erschlossenheit des Man, an welches sich die individuelle Erschlossenheit des Individuums anzuschliessen hat, das einer süssen Versuchung von Aufgehobenheit in der Kirche widersteht? Hat nicht die Kirche weltweit nicht immer wieder nicht versucht, sich mit Entwürfen zu begnügen, sondern Ideologie, Dogmen durchsetzte obzwar Gott selbst am Kreuze ‚sich beiseite räumte’ (statt
sich durchzusetzen.

Viele Menschen haben die Kirche selbst in ihrem Entwurfe in den letzten Jahren für sich aufgegeben, um sich nicht selber aufzugeben. Religiöses Burnout? Ob der Kirche nicht aufgegeben ist, an sie – anstatt exklusiv an die schon von ihr Überzeugten – zu denken, um ein Dasein ohne Zwang , in Glaubensfreiheit, zu entwerfen, auf die existenzielle Geworfenheit am Rande der Kirche zu antworten, an den sie bis zur nunmehrigen Wende des Bundesgerichts gedrängt wurden? Als religiöser Stil, ‚verlorene Schafe’ zu erinnern, zu fragen, was Kirchenferne wirklich ermöglichte, die Fülle von Ideen, Gedanken, Phantasmen, Spurenziehen als positiv (statt Verlust) zu interpretieren. Einzig dass diese Fülle existiert, und keineswegs der Sinn oder dessen Fehlen darin, interessiert insoweit. Kirchenferne als Existenzfunktion der Moderne hat glaublich (selbst) Zeichenfunktion, und in der Regularität der Einordnung von solchen Zeichen findet sich mutmasslich eine Aussage, wie der kirchliche Diskurs zur Glaubens- & Gewissensfreiheit weiters zu führen ist.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

Kirche – Staat – Gericht oder «Am Anfang war die Blutwurst»


Das Kirchliche und das Weltliche treffen häufiger aufeinander als man denkt – oder manchen lieb ist. Franz Sabo, das Lehrmittel «Naturwert» und die Ideen von Kirchlichen Bezirken werfen Wellen …

… aber gleich vorne weg, wer mit Wellen umgehen kann, muss nichts befürchten. Manche dürften zur Zeit fast seekrank werden, einige dürften mit den Wellen an Land gespült werden und andere werden von Wellen gar an die Klippen geworfen und gehen unter. Die Wertung überlasse ich den Lesern – nur über das neue Schulbuch muss Klartext gesprochen werden. Die Überschriften der Zeitungen werden deutlich: «Nicht so, wie es sein müsste», «Vorwärts in die Vergangenheit» oder «ewiger Schulstreit um Darwin».

Einige Leserbriefschreiber schreiben auch Klartext. Wissenschaftlich korrekt steht da geschrieben:

«Die Evolutionsfoschung hat bis heute in den anerkannten Wissenschaftskreisen keine Widerlegung erfahren, aber in unzähligen Fällen brauchbare Erklärungen geliefert.» von Andreas Nick

Wer nach dem Lesen der obigen Links immer noch zum Kreationismus neigt, dem sei die Frage erlaubt, was andere Religionen darüber denken? Die Idee mit der Rippe gilt nicht für alle Religionen. Der Leserbriefschreiber, der am Schluss zum geschriebenen Wort kam, ein Freidenker, wird wohl Spass an meinen Koteletts haben – er hatte die Idee mit der Blutwurst. Die Geschichte wurde zur Staatssache.

Um die Wurst ging (geht) es auch beim Fall Sabo. Zuviele Köche sollen den Brei verderben. Hier wirkt nur ein Koch, der Bischof. «Das ist ein totaler Affront.» Es ist ein Kreuz, zumindest steht es in diesem – «kreuz punkt net» nicht nett. Ein Weiterzug an die nächst höhere gerichtliche Instanz soll nicht erfolgen, aber man zieht die Angelegenheit weiter an den Vatikan. Folgen hier weltliche Reaktionen?Die Geschichte wurde (bleibt?) Gerichtssache.

«Kein Sozialdienst für Berufsschulen». Die soziale Tätigkeit der Kirche, resp. der kirchlichen Bezirke wird hier nicht in Frage gestellt. Es ist nur etwas an zu merken. Es kann keiner Kirche vorgeschrieben werden, dass die zurück erhaltenen Gelder für die Jugendarbeit zu verwenden sind. Sie wurden vor einigen Jahren zuviel bei diesen Kirchgemeinden eingezogen. Das Recht ist nicht immer ganz einfach und keiner hat, wie dies möglich gewesen wäre, beim Regierungsstatthalter Beschwerde eingelegt. Der Zweckbestimmung ist ja an und für sich ganz sinnvoll. Die Jugend, das sind die Kirchenmitglieder der Zukunft und müssen gefördert werden. Die Geschichte blieb Kirchensache.

Ob es weh tut, ist manchmal nicht gefragt. Es Gesetz und Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Mitgliedsgemeinden des Kirchgemeindeverbandes Bern haben bei ähnlichen Problemen, die in ihren Gemeinden auftreten, das Recht, den Vorstand um Hilfe an zu fragen. Wir nehmen jede Anfrage ernst, aber ob wir immer helfen können ist die andere Frage.

Text: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Woche der Religionen


Diese Woche finden verschiedene Veranstaltungen unter der Federführung von Iras-Cotis zur Woche der Religionen in der Schweiz statt.

Stellvertretend hier ein Ausschnitt von Biel/Bienne:

«Bienne – Exposition au Pasquart

«INSPIRATIONS, l’art au carrefour des religions»

Dans un contexte de migration et de métissage culturel, la création artistique peut-elle jouer un rôle de pont entre cultures et religions? Pour la première fois en Suisse, une exposition collective de peintres et sculpteurs aux héritages religieux divers tentera de répondre à cette question … plus dans La Vie Protestant …»

Zusammenstellung: Stephan Marti-LandoltFinanzblog