An die
Sektionen und Einzelmitglieder
des Vereins für freies Christentum, libref.
Sehr geschätzte Damen und Herren
Gerne dürfen wir die Tradition der einstigen ‚Präsidentenbriefe’ wieder aufnehmen, stehn wir ja vor einem ‚Paradigmenwechsel’ im Selbstverständnisse unserer Kirche;
Vor der Wende vom SEK zur EKS
Reformation und Revision, Verfassungsnovellen gehn zusammen; Die Reformation als anfängliche Verfasssungsrevision im Glauben verbreitete sich im 16. Jahrhundert wesentlich dank Gutenbergs Buchdruckinnovation, Innovation, Transformation des ‚alten Glaubens’ von paradox ‚melancholischer Heiterkeit’ wie der Schriftsteller Amos Oz seinen jüdischen Glauben definiert, in ein ‚Freuet euch’ der Weihnachtsbotschaft. Jesus hatte den heitern hellenistischen Kultur- als Zeitgeist aufgenommen, der einen allumfassend-menschenfreundlichen ‚Lebenston’ kannte, wie Friedrich Schiller ihn in seinem Gedicht ‚An die griechischen Götter’ feierte, und doch sind Institutionen in der Geschichte nie davor gefeit gewesen, Selbstweck zu werden, obzwar wir uns als im protestantischen Wurzelbereiche des Liberalismus bewegen. Der Mensch kommt vor der Institution. Ernst Troeltsch sah die christliche Idee von der Bestimmung des Menschen zur vollen Person durch den Aufschwung zu Gott als Quelle des Lebens- und der Welt; gegeben an, gleichsam ein göttliches Gesetz., und trotzdem befindet sich in jeder Gesellschaft, auch der kirchlich geprägten ‚a secret and tacit consent’ darüber, was als Tugend und als Laster zu gelten hat. Auf die absoluten göttlichen Freiheitsrechte trifft bald einmal eine Konvention, eine örtlich und zeitlich bedingte Sondermoral, und diese Relativierung der ethischen Norm strapaziert die auch religiöse Freiheit der Person.. Der Wechsel vom Bündnis der Kantonalkirchen zur Einheitskirche verlangt alle Aufmerksamkeit., wenn auch der traditionelle Bündnischarakter nicht zu überdehnen ist. SEKJnennt sich das Bündnis, weil Bundesbern unter einem Namen einen Adressaten für seine Kommunikation mit der Kirche brauchte eher denn der abrahamitische Bund mit Gott.
Unser Schweizerischer Verein für freies Christentum, gegründet vor rund 150 Jahren, entstand, als die Bundesverfassung ein erstes Mal revidiert werden wollte, als ‚Lobby’, welche Kirche in den Gewissen der Menschen als Subjekte, in ihrer Subjektivität verankerte. Gott hat sein letztes Wort auch auf Erden in den Gewissen. Bauen wir darauf, die anstehende Verfassungrevision lichte ein naturwüchsig anwachsendes Normengeflecht, und sie wehre damit zugleich mediatisierend episkopalen Ambitionen-
Unser Vereins-Vorstand hat sich mit dieser Intention an die verfassungsgebende Versammlung des SEK schon früh gewandt, um den föderalen Charakter der Landeskirche für die laufende Verfassungsrevision hervorzuheben, und er arbeitet, nachdem die Schlussabstimmung ends Jahr darüber bevorsteht, an einer nochmaligen Eingabe, welche moniert, Evangelische Kirche Schweiz’ habe strikt für innerkirchliche Verwaltungsstrukturen, Verfahrensorganisationen zu gelten, die alle für eine ‚Kirche sind wir’ zu wirken haben. Ehemalige ‚Kirchhörige’ greifen im Hören auf Gott darin über ein Nachlesen von Reglementen hinaus.
Verfassungsnovellen sind Anlass, Begriffe weiter, freiheitlicher zu fassen, den Konfessionsbegriff ‚evangelisch’ in eine offne Zukunft fortzuschreiben. Als Mitglieder freien Christentums, als letzt verbliebnes der ehemaligen religiöses Milieus aus der Zeit des ‚Kulturkampfes’, sind wir gehalten, das ‚Evangelisch’ im Titel der ‚neuen Kirche’ von Jesus her, zu denken, für welchen Glaubensgehalte in keine noch so religiös gedachte Sätze zu fixieren sind. Die Harfe kommt vor ihren Noten.
Liebe Mitglieder, wir hoffen gerne, von Ihrem eignen reformatorischen (Wider-) Stand-Punkte eines ‚Wir sind Kirche’ getragen zu sein. Pfarrer Ernst Sieber selig pflegte ganz liberal Orthopraxie vor – Doxie zu setzen, und wir werden deshalb darauf achten wollen, dass Kirchenvorsteher im Grossen und Kleinen regelmässig nicht sagen: Ich dekretiere, sondern ein Kirchenrat der neuen EKS sagt: Wir … – Libref. hat in einem seiner beiden Revisoren einen praktizierenden, liberalen Muslim, der in seiner angestammten Heimat Pakistan Schulprogramme vorantreibt: ‚Living education’, Erziehn am Leben, fürs Leben auch im Glauben.
Pfarrer Pierre de Salis, Neuenburg, wird die Wende von der Abgeordnetenversammlung zur neuen Synode leiten. Er wird für sie bis 2020 wirken. Sein erstes, gediegnes, Votum hierzu klingt sympathisch; „Meines Erachtens bietet dieser Übergang die einmalige Gelegenheit, dem Schweizer Protestantismus mehr Sichtbarkeit zu verleihen und unseren Auftrag als treibende Kraft für die Gesellschaft zu würdigen. Treibende Kraft in ethischer und spiritueller Hinsicht, treibende Kraft für ein Zusammenleben im Sinne des Evangeliums, für den gegenseitigen Respekt, den aktiven Widerstand gegen jegliche Form von Gewalt und für die Sorge um die Schwächsten unter uns. In diesem Bemühen müssen wir auch mit unserer Umwelt achtsam umgehen, im theologischen Sinn der <Bewahrung der Schöpfung>. Die neue Synode soll alles tun, um die Kantonalkirchen dahingehend zu unterstützen.“
Noblesse – des einstigen Bündner Patriziers von Salis- oblige, und doch sind wir als Mitglieder unseres Dachverbandes und der Sektionen bspw. gehalten, dahin zu wirken, dass offene Gemüter irgendwelcher ethnischer, religiöser — Provenienz Gastrecht in unseren Kirchen erhalten, die sich als öffentlicher Raum und damit als Anziehungspunkt für Viele verstehn, um so zugleich eine Balance zwischen einer Kirche, die wir auch demokratisch sind, und ihren ‚Obrigkeiten’ zu wahren. Das erste Statut, welches unser Verein sich gab, verschaffte 1871 im Gleichklange mit der ersten Bundesverfassungsrevision den Landes-Kirchenmitgliedern eigne subjektive Rechte – neben denen der bisherigen ‚Staatskirche’. Die Schweiz ist Land. Eher denn Staat, Staatsstruktur – und um nochmals Geschichte auf und aus dem Lande zu bemühn, bleibt daran zu erinnern, wie etwa der Bündner Reformator Johannes Comander im neuen Stadtrecht Churs von anfangs 16. Jahrhundert verfügte, dass der Weg zum Abendmahle auch fürs ‚Gesinde’ geöffnet wird, es für keine Privilegierten allein gespendet mehr wurde, die ihren Zugang mit entgeltlichen Plaketten erwarben. ‚Die Kirche sind wir – alle’, die wir uns im Gemüte an den ‚Tisch des Herren’ hinzugezogen fühlen!
Wie, wenn der Abgeordnetenversammlung, welche den Verfassungstext der EKS im Dezember beschliesst, nahezubringen ist, eine Präambel darin aufzunehmen, die ein ‚Kirche sind wir’ als obersten Grundsatz festschreibt? Der Verfassungsentwurf enthält eine Präambel, doch bleibt als Demokratiegebot , den Text als Ganzes in die Verantwortung der Gläubigen zu delegieren. Präambeln sind – seitdem die französische Constituante am 11. August 1792 beschloss, alle Dekrete ohne Präambeln zu erlassen, wozu Robespierre angestiftet hatte, heute marginal anzutreffen, sie gelten als eine Art ‚soft-law’, doch Verfassungen sind seither Befehl anstelle guter Rat geworden. Unsre Bundesverfassung ist im Namen Gottes verkündet, ER ist ihr Sprachrohr, Anwalt., nach dem gerufen wird, weil ein Gesetz, eine Verfassung selten allein kommt. Verordnungen kommen. Die besagen autoritativ, was die Verfassung sagt – was immer Gott davon hält. Das Recht sorgt für seine eigne Autorität aus mystischen Quellen her. Die angedeutete solche Präambel zugunsten der Demokratie würde der Verfassung eine inhaltliche Ausrichtung geben, dank welcher die neue EKS greifbar da griffig wird, indem die Kirche in ihren Mitgliedern als ihr Souverän sagt, was Recht auf Recht hat, gibt – Gewalt zu kritisieren, Freiheit des Gewissens zu verteidigen. Halten wir dafür; Wenn Religionsfreiheit angetastet wird, gerät die Freiheitsordnung ‚mit historischer Begründung’selbst ins Wanken.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Einstehn für unsern Glauben daran, dass Gott in Seiner Freiheit uns an ihr Teilhabe gibt. Unsre Freiheit ist noch über den Sternen, unter welchen Friedrich Schiller sie im ‚Tell’ wähnt, verankert.
Mit herzlichem Grusse und guten Wünschen für einen besinnlichen Advent
für den Vorstand libref. CH
Jean-Claude A. Cantieni
Chur, den 18. November 2018
Zum Jahresende wird auch die Vereinskasse abgerechnet, und wir dürfen die Sektionskassiere und Einzelmitglieder unter ihnen deshalb um Ihren Obolus bitten.
Die nächste Mitgliederversammlung, die für 2018 ins nächste Frühjahr , Zwinglijahr’, aus organisatorischen Gründen zu verlegen ist, wird über den Geschäftsgang zu orientieren haben.
d/O.
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