Kontext des Menschenrechts im öffentlichen Diskurs


Was hat ‚freies Christentum’ als solches zum religiösen Frieden im Kontext des Menschenrechts im öffentlichen Diskurs zu sagen?

Freies Christentum heisst ein ‚Soli Gloria Dei, ist kein ambitioniert-moralisches Programm ‚in maiorem gloriam’, zur höheren Ehre Gottes, sondern freies Christentum leitet sich aus der paulinischen Rechtfertigungslehre her, auf welche sich die christliche Oekumene verständigte. Das ‚frei’ im Christentum ist der Verweis auf die Gnade inmitten von so genannt gut gemeintem Ziel und tatsächlichem Ergebnisse von menschlichen Friedensbemühungen, welches das Problem, keineswegs die Lösung der Friedensfrage in dieser Welt am Saume des Krieges ist. Indem das Christentum systematisch auf Verstand und Wille trimmte, ein tieferes Bewusstsein ausblendete und somit an die Machbarkeit von Frieden zu glauben gehalten ist, schürte es Aggression künstlich. Als ob nicht doch der Friede als Frucht der Gnade von ‚innen’ zu verstehen wäre.

Menschen sind, lehrt die Neurologie, als erwachsene, objektiv schwer konditionierbar. Auf sie prallen die Appelle der Bergpredigt, aus welcher ein Friede spricht, der zwar das Bewusstsein erreicht und doch in unserer Sprache kaum einen adäquaten, bestenfalls einen symbolischen Ausdruck findet, so wie das Abendmahl, ja unsere Religion selbst. Der Friede der Bergpredigt ist zumal in keiner Terminologie von Gesetzen und Normen zu ‚umschreiben’ bzw. um zu schreiben. Friedensliebe predigen hilft ebenso wenig weiters. Menschen mit ihrem Widerspruche in sich selbst können nach aussen nicht friedfertig sein, solange wir ihnen mit Friedensgeboten zusetzen, auf die sie mit Feindseligkeit nach innen antworten. Die kirchliche Verkündigung ist, so Eugen Drewermann, darin fehl gelaufen, dass sie just das das durch ein Missverständnis ihres eigenen Anliegens erreicht hat. Religion wirkt heilend in ihrer inneren Wahrheit doch zerstörerisch in ihrer äusserlichen Zerrform, d.h. Religion hat sich empirischen Menschen und seinen Ängsten, Aggressionen, die aus Angst entstehen, um ihrer selbst, um ihres Bildes in unserer Seele willen zu nähern. Menschenrecht, das kein Dressat von einem normativen-paternalistischen, utilitaristischen oder perfektionistischen Überich ist, und religiöser Friede sind Komplementärbegriffe, und diese Komplementarität nennen wir eine zweite Aufklärung, die beschreibt, wie Menschen sich verhalten können, die zu einem Vertrauen in die Gnade gefunden haben, die (angst-)freie Christen geworden sind. Der sich im Terror niederschlagende ist Produkt von Funktionen eines Scheiterns von einem ‚In maiorem gloriam Dei’. Wir brauchen um Gottes Freiheit nicht zu bangen, seine Mächtigkeit nicht zu mehren, so wenig, wie wir ihn für tot zu erklären haben. Gott verfügt über das Sein-Selbst, Menschen sind abgeleitetes Sein, begnadete Lebendigkeit (frei nach Ulrich Neuenschwander, in ‚Zwischen Gott und dem Nichts’). So Manches bleibt da weiter zu denken, um dem neu aufkommenden fundamentalistischen inner- und ausserkonfessionellen aus Angst enststandnen freiheitsfeindlichen Geiste zu wehren.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

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