Blogs von ref.ch


«reformiert: ungeschminkt glauben»

Für sie gelesen:

Anagramme, Autorennen, Berlusconi, Dealer, Bob Dylan, Frauentoilette, Fussball, Gott ist wie der Scheibenwischer – er wischt alles weg, der Sohn des Mafiabosses betet, der rosarote Panzer, Schlepper, Un-Begegnung, Zaubermänner und Zuhälter …

Lust zum selber lesen? Viel Spass – natürlich auch den Bloggern und bleibt dran. Es ist manchmal hart. Da gäbe es so viele, die in libref, bei euch oder anderswo blogschreiben könnten – aber die «bloggen ab» (Mundart für «zurückweisen»). «Es liegt an der Technik – zu neu!» Die Technik ist manchmal mühsam, aber alle haben da Probleme. Die Uni Leipzig nimmt es mit den gelinkten Anagrammen humorvoll: «Murphy.»

Text: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

One thought on “Blogs von ref.ch”

  1. Gedanken zur „St. Galler Erklärung“

    Wir stellen fest:
    Heute leben im Kanton St.Gallen Mitglieder verschiedener Religionen und Konfessionen: Christentum, Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus und andere. Eine beachtliche Zahl von Menschen fühlt sich keiner Religion verpflichtet. Viele Angehörige nichtchristlicher Religionen sind Ausländerinnen und Ausländer.
    Das Zusammenleben in dieser Vielfalt ist nicht immer leicht. Viele empfinden es als Bedrohung. Das nehmen wir ernst. Das Vertraute will geschützt und das Fremde anerkannt werden. Beides ist berechtigt. In allen Religionsgemeinschaften gibt es Ängste und Vorurteile, deren Wurzeln oft in eine belastete Geschichte zurückreichen.

    Der Grund für die „St. Galler Erklärung“ wird in den ersten Zeilen gegeben. Als die Erklärung publiziert wurde, gewann sie an Aktualität, da zur gleichen Zeit in Frankreich gewaltsame Auseinandersetzungen stattfanden zwischen der Polizei und Jugendlichen der dritten, bzw. vierten Generation von Einwanderern aus vor allem moslemischen Ländern. Auf dem Hintergrund stand wahrscheinlich auch das „Zerrbild“ der islamischen Kultur, das vor allem von den Medien geprägt wurde.

    Was die Erklärung auch festhält ist der Verlust an religiöse „Heimat“. „Eine beachtliche Zahl von Menschen fühlt sich keiner Religion verpflichtet. Viele Angehörige nichtchristlicher Religionen sind Ausländerinnen und Ausländer.“ Gerade in der Religion, bzw. Konfession kann eine „Heimat“ entdeckt und gefunden werden. Das es auch zu einem „Wandel“ zwischen den Konfessionen und Religionen kommen kann, liegt in der Natur einer „globalisierten“ und „vernetzten“ Welt. Ist nicht Vorsicht angebracht, wenn wir die europäische Kultur mit der christlichen Kultur gleichsetzen? Natürlich gehört die Bevölkerung der Schweiz und weiten Teilen Europas ursprünglich entweder zur römisch-katholischen, orthodoxen oder protestantischen Kultur. Dabei ist aber auch fest zu halten, dass der Islam immerhin auf dem Balkan in einer europäisch geprägter Gestalt zu finden ist und somit auch zur europäischen Kultur gehört.

    Die „St. Galler Erklärung“ legt keine Verbindung zwischen dem sozialen Umfeld, die wirtschaftliche Hintergründe, die politische Benützung der religiöse Gefühle und den vorhandenen Ängsten und Vorurteilen. Mit dem Hinweis auf die geschichtliche Verwurzelung dieser Probleme macht die „Erklärung“ deutlich, dass die Religionen, bzw. Konfessionen in der Vergangenheit ein politisches Mittel zum Zweck waren. Es sei der St. Galler Regierung hiermit sicher nicht unterstellt, dass die „Erklärung“ eine politische Instrumentalisierung der Religionsgemeinschaften sei. Trotzdem: in einer Gesellschaft, die sich der Trennung von Religion und Staat verpflichtet, wäre es eigentlich die Sache der Religionen sich um die in der „St. Galler Erklärung“ angesprochenen Bereichen zu kümmern. Die Entstehung der „Erklärung“ ist wahrscheinlich nur auf das Unvermögen der Religionsgemeinschaften zu einem solchem Gespräch im offenen Geiste zurück zu führen. In dem Sinne gehört der St. Galler Regierung einen Dank, dass sie diese „Erklärung“ in den Weg geleitet hat.

    Aufgrund der „Erklärung“ habe ich mich erlaubt aus meiner theologisch liberalen Position Gedanken zu machen. Bemerkungen, kritische Anfragen sind es, die vielleicht zu einer Besinnung innerhalb der eigenen Kirchgemeinde und / oder Konfession anregen können, ohne jeglichen Anspruch auf „Wahrheit“ im Sinne von „absolut“. In diesem Sinne erlaube ich mir diese Gedanken, weil die „Erklärung“ eröffnet mit dem Hinweis: „Wir verpflichten uns“. Da ich als reformierter wissen möchte wozu ich „verpflichtet“ werde, muss ich mich auseinandersetzen. Die „Erklärung“ nimmt mich „in Pflicht“. Als Folge dieser „In-Pflichtnahme“ sind diese „Gedanken“ zu betrachten.

    Gossau, auf der Wintersynode 2005
    Rud. Th. M. Van Kerckhove-Juon.
    a) Wir verzichten darauf, über Menschen andern Glaubens Pauschalurteile zu fällen. Sie sollen ihrem Glauben treu sein und sich verändern dürfen. Wir sind offen dafür, dass Religionsgemeinschaften im Gespräch und im Zusammenleben miteinander Wahrheit entdecken, teilen, weitergeben und empfangen.
    Der Verzicht auf Pauschalurteile ist richtig. Jedoch gibt es hier ein Konflikt. Auf Pauschalurteile kann ich nur verzichten, wenn ich differenziere zwischen den ver-schiedenen Richtungen innerhalb einer Religionsgemeinschaft.
    Dieser Verzicht kommt eigentlich einem Verzicht gleich sich über gewisse Religionen zu äussern. Denn es ist unmöglich „pauschal“, d.h. „allumfassend“ zu urteilen.
    Ist der Verzicht nicht insoweit einzuschränken sofern die Religionsgemeinschaften nicht im Widerspruch mit der universellen Menschenrechtserklärung sind?
    Wie sollen Religionsgemeinschaften ins Gespräch kommen, wenn es manchmal zum „Wesen“ dieser Gemeinschaften ein „Absolutheitsanspruch“ gehört, wie z.B. in der Präambel unserer Verfassung, 1. Kor. 3,11 „Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher Jesus Christus ist.“ Oder, wenn es im Islam heisst, dass es keinen anderen Gott gibt ausser Allah? Monotheistisch orientierten Religionen können hier mehr Mühe haben – ausser vielleicht in der mystischen Richtungen, weil diese oft betonen, dass „überall und in allem“ Gott zu finden sei – als die polytheistischen.

    b) Wir glauben, dass Gott alle achtet, die ihn ernsthaft anrufen, auch wenn Menschen ihn unterschiedlich nennen und ehren. Darum bejahen wir das Gebet verschiedener Religionen in gemeinsamen Feiern und achten darauf, dass Unterschiede nicht verwischt, sondern verständlich gemacht werden.
    Gott wird hier in einer maskulinen Form beschrieben. Als Anhänger einer universa-listischen unitarischen Glaubenshaltung frage ich ob es nicht möglich ist dieser Begriff „Gott“ zwischen Anführungszeichen zu schreiben und abwechselnd „Gott“ und „Gottheit“ zu verwenden.
    Zu begrüssen ist die Empfehlung zum gemeinsamen Gebet. Aber auch hier stellt sich die Schwierigkeit wie die Unterschiede nicht verwischt, sondern in gegenseiti-gem Respekt verständlich gemacht werden können. Religion bewegt sich sowohl auf dem Gebiet der Vernunft als auf dem der Emotionen.

    c) Wir treten ein für die Menschenrechte aller. Die Berufung auf Gott und auf Religion verpflichtet uns in besonderer Weise, die Menschenrechte einzuhalten und zu schützen. Unsere spezielle Aufmerksamkeit gilt der Gleichberechtigung der Frauen.

    Die Berufung auf die Menschenrechte und den daraus folgenden Respekt für die Anhänger anderer Religionsgemeinschaften bedeutet nicht nur eine Absage an die Unterdrückung der Frauen innerhalb christlichen und nicht-christlichen Religions-gruppen, sondern auch eine Absage jeglicher Form von Missionierung, Evangelisierung oder Proselytismus. Die einzige überzeugende Form der Glaubens- vermittlung kann nur den (vor)gelebten Glauben sein. Und dazu brauchen Menschen Freiheit.

    Diese Berufung auf die Menschenrechte bedeutet auch dass wir uns einsetzen für die Bewegungsfreiheit innerhalb und ausserhalb eines religiösen Umfelds.

    Weiter bedeutet diese Berufung auch einen Einsatz für die „Gewissensfreiheit“ was dazu führen kann, das Männer und Frauen für eine nicht-religiöse Lebensform wählen.

    d) Wir lassen uns vom Grundsatz leiten, dass die Unterschiede unter den Menschen, die es gibt und die es braucht, benannt werden dürfen, aber dass sie relativ sind. Wir sind alle Gottes Geschöpfe. Wir fördern darum eine Kultur der Vielfalt. Wir suchen unsere religiöse und kulturelle Identität nicht durch Abschottung oder Ausgrenzung zu wahren, sondern wir wollen sie in ein dialogisches Zusammenleben einbringen. Wir setzen uns ein für eine vielfältige, aber bestmöglich integrierte Gesellschaft auf der Basis grundlegender humanitärer Werte und demokratischer Rechtsstaatlichkeit.
    Das Bekenntnis zur religiösen Vielfalt bedeutet, dass wir uns bescheiden in unserem Reden über „Gott“. Es kann auch dazu führen dass sie das theologische Reden, wie es z.B. in der Dogmatik der christlichen Kirchen bis heute mehrheitlich zu finden ist, in Frage oder sogar in Abrede stellt.
    Der letzte Satz steht im Widerspruch zu den historischen Auswüchsen unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit. Es sind nicht immer nur die Kirchen, welche die „humanitäre Werte“ in der Vergangenheit, bzw. Gegenwart, zu wenig geachtet haben oder achten. Die Berufung auf das System der demokratischen Rechtstaatlichkeit hebt ein in West-Europa entstandenes System hervor. Gerade die Geschichte lehrt, dass dieses System nicht immer vor Gräueltaten schützt.
    e) Wir erleben Radikalismus und Fundamentalismus, in welcher Religion sie auch gelebt werden, als intolerante Glaubensformen, die Hass und Angst säen und Gewalt erzeugen. Wir distanzieren uns von jeglichem Extremismus, der Menschen mit ändern Auffassungen bedroht, verurteilt oder bekämpft. Weil unsere Religionen uns zu Toleranz und Frieden verpflichten, suchen wir beharrlich und geduldig das interreligiöse Gespräch und Zusammenleben.
    In diesem Punkt vermisse ich ein Bekenntnis der missionierenden monotheistischen Religionsgemeinschaften, nl. Christentum und Islam, zu ihrer – historisch nachweis-bare – Intoleranz und fundamentalistische Haltungen. Auch vermisse ich eine Absage an diese Fassetten dieser Religionsgemeinschaften und der anderen, polytheistischen Religionsgemeinschaften, die sich instrumentalisieren lassen in politischen Konflikten.
    Die Verpflichtung zur Toleranz beinhaltet für mich eine Revision heiliger Texte der Religionsgemeinschaften. Hass, Angst, Gewalt, Intoleranz, religiös begründeter Mord und Kriege wurden – und werden – von unseren Glaubensvertretern gepredigt und gefördert.
    Dieser Punkt verpflichtet zu einem Bekenntnis, dass wer sich zu der „Gottheit“ bekennt, die „Liebe“ ist und trotzdem seinen, bzw. ihren Mitmenschen hasst, weder von Religiion noch von „Gott“ eine Ahnung hat.

    „So jemand spricht: Ich liebe Gott
    und hasst doch seinen Brüder,
    der treibt mit Gottes Wahrheit Spott
    und reisst sie ganz danieder.
    Gott ist die Lieb und will dass ich
    den Nächsten liebe, gleich als mich.“
    (RG 798,1)

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