Menschenrecht; Glaubenssache?


«Die Bivianer Synode von diesem Sommer wird mit der Hypothese des religiösen Friedens als Menschenrecht arbeiten, ohne, dass dieser Friede explizit in der Menschenrechtskonvention steht. Ist er ihr doch frei zu unterlegen?»

«Recht und damit Menschenrecht gilt, ist einem Gelten zugeordnet, d.h gilt als keiner Natur- oder Seinsordnung zugewiesen, und doch ist es Gesetz, übt als gesetzliches Sein Impulse oder gar Imperative aus. Ein Sein ist, ist nicht mehr zu hinterfragen. Moses kleidete das Gesetz deshalb schon in Gebots-, statt Verbotsnorm, und doch tat dem Recht nie gut, wenn es als schriftlich fixierter Text sakrosankt verstanden wurde. Von der Bibel, Glaubenssache, gilt dasselbe. Die Menschen wurden mit der ‚fertigen’ bzw. im Alten Testament präfigurierten Botschaft Jesu ja schon nicht fertig, und so töteten sie – wie seit je – ihren Überbringer, auch wenn er eine ‚gute Sache’ verkündete und sich zugleich hütete, sie in Buchstaben – darin der Stab steckt, welcher über dem Delinquenten gebrochen wird – zu zementieren. Beim Guten an sich schon sind wir uns nie sicher, es bringt uns um Sicherheit, und so bleibt, die Menschenrechte wie Glaubenssachen, heilige Schrift, eher aus dem liberal verstandnen Rechten, statt moralischen Guten heraus auszulegen. Wenn Friede insoweit eher als Recht bzw. Pflicht denn Moral gilt, als Verpflichtung, das Gute von einer Warte aus, welche nicht das Recht selbst schon definiert, zu maximieren, mag sich rechtfertigen, diesen Frieden als in der Menschenrechtscharta involviert zu betrachten.

Papst Benedikt XVI warnt in seiner neuen Christus-Biographie davor, Jesu Biographie damit zu verkürzen, dass seine Person strikt historisch verstanden werden wolle: Er kritisiert, als Autor, nicht als Papst ein objektiv-historisches Verständnis Jesu. Doch, wenn das rechte Verständnis aus der biblischen Geschichte nach einer archäo-logischen Methode als vor- oder sur-logisch-realistischen Methode in einer Weise zu fliessen hat, die noch von keiner Vernunft autoritativ diktiert war, die bestimmte, was als Aussage, Botschaft, zugelassen war und was, weil nicht vernünftig, unterdrückt wurde, zu gar keiner Aussage kommen durfte, jetzt wie schon damals, als die Evangelien verfasst wurden? Erzählen die ‚Heiligen Schriften’ ihre ganze Wahrheit m.a.W. erst etwa nach einer Archäo-Logie des Wissens und Glaubens einer Art (Um-)Bruchlinie von Wissen und Glauben entlang? Brauchen und brechen hängen etymologisch zusammen, und in brauchen, dialekt bruchen, steckt lateinisch frui, fruchten, auch sorgen, bewahren, erwahren.

Der Prophet Elija wird, wie der ehemalige anglikanische Bischof und Harvard- Theologieprofessor John Shelby Spong aus dem ersten Buch der Könige nacherzählt, Gottes gewahr, nachdem er ein Erdbeben im Gebirge überstanden hatte. Keineswegs im Feuer von verzehrender Macht offenbarte sich Gott, selbst Seine Stimme ging im Lärm unter, doch als ein ‚sanftes Sausen’ nach dem Naturgrollen verblieb, vernahm der Prophet die Anweisungen Gottes. Erst über die Naturgewalten hinaus, die Auflösung der Mächtigkeiten, Gewalten, auch die der Autoritäten von Kirche und ‚heiligen Schriften’ hinaus also offenbart sich Gott, folgert der Autor. Die Bibel, dass ‚am Anfang das Wort war’, dass die Bibel das Wort Gottes ist, dieses ursprungsmythische und damit gewaltgeladne Sein als biblische Aussage steht im Französischen für Komplementarität zwischen commencer & commander (Jacques Derrida). Metayphysische autoritäre Autorität leitet sich davon ab. Spong frägt deshalb nach einer von Gott erfüllten Menschheit , durch welche die Quelle der Liebe in der heiligen Schrift fliesst. Liebe, nicht das Wort ist – im Anfange. Das Medium Wort ist keineswegs schon die Botschaft. Jesus ist dann das menschliche Gesicht Gottes, Aufruf zur Reformation unseres Christentums im langen Schatten, welchen die Geschichte der Bibelauslegung auf die Bibel geworfen hat und in welchem Kreuzzüge stattfanden, Missionszüge ‚Naturvölker’ kujonierten, Arroganz andern Religionen sich ausbreitete. Das Menschenrecht kann insoweit selber Glaubenssache werden, dass wir eine ursprünglich-projektive Absicht in ihm vermuten, welche an die Oberfläche kam, als das kathegorisch-absolutistische ‚Ancien Régime’ in ganze Europa in einem politischen Erdbeben sich auflöste, sich hinter ihm ein ‚sanftes Säuseln’ – in Form von Menschenrechten und –pflichten – nach alttestamentarischem Gleichnisse einstellte. Ob uns deshalb in den Menschenrechten ein Jesus mit einer Vision von einer neuen Menschheit, von dem, wozu menschliches Leben in Freiheit fähig ist, entgegenkommt? Vielleicht. Als liberale Reformierte konzentrieren wir uns darauf, wenn wir nach der Glaubenssache Menschenrecht auf nachbarschaftlichen religiösen Frieden fragen, um zur Berufung zurück zu kehren, eine Welt aufzubauen, in der alle das sein können, wofür Gott sie bestimmt hat. In dieser Berufung pro-testieren wir allem gegenüber, was diskriminiert – zeugen für eine von Gott erfüllte Menschheit, indem wir die Menschenpflicht auf uns nehmen, für jedermanns freien Zugang zu Gott zu streiten. Heute wieder von innen und aussen strapazierte Glaubensfreiheit, welche uns Liberale als Schweizerischen verein 1871 ins Leben gerufen hat , beinhaltet die Obliegenheit sie als Menschenrechtspflicht zu realisieren.

Jean-Claude Cantieni, Chur

Schon angemeldet? Synode Menschenrechte – Menschenpflichten – Religiöser Frieden vom 24. – 26. August 2007 in Bivio

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert