Das Huhn oder das Ei bzw. die öffentliche Ordnung & Religion: Was war zuerst?


Was Glauben- & Gewissensfreiheit ist, glauben wir zu wissen. Niemand hat vorzuschreiben, was ich zu glauben habe, in meinem Gewissensentscheiden bin ich frei – solange, werden Skeptiker einwenden – als ich mich zumindest äusserlich an die ‚öffentliche Ordnung ‚ halte.

Und doch: Die öffentliche Ordnung entwickelte sich in der Aufklärung, vorher wurde von oben nach unten regiert: In Glaubenssachen galt ein cuius regio, eius religio: Unternehmen haben wie der Fürst zu glauben. Das wurde im 18. Jahrhundert anders, die französische Revolution setzte Volksrechte in Kraft, und die UNO verlieh den Bürgern Menschenrechte. Sie sind Rechte. Was heisst das. Sie sind eine Autorität. Das Recht befiehlt. Wer im Recht ist, gestaltet sein Vertragsverhältnisse nach seinem Recht. Rechte richten sich unter den Bürgern, Menschen, in der Schweiz nach dem Obligationenrecht, und Obligation ist, der Name sagt’s, eine Obligation, Verpflichtungscharakter, Autorität, öffentliche Autorität. Worin nun gründet diese? Seit er Aufklärung beobachten achtsamer Bürger, dass aus der öffentlichen Ordnung immer mehr eine biologische wird. Die öffentliche Ordnung greift direkter auf das Leben der Person, nicht die Person selbst, im schlimmsten Falle damals, als die Nationalsozialisten Biomasse vergasten. Was das Individuum zum Subjekt seiner selbst erhebt, bleibt auf der Strecke. Das Leben selbst wird Objekt von Vorschriften etwa in der Stammzellenforschung, im Heimschaffen von Flüchtlingen. Nackte Existenz wird ausgegrenzt. Biographien von Individuen werden zu ‚Biopolitik’, rügt der italienische Rechtsphilosoph Giorgio Agamben in Anlehnung an Michel Foucault. Es entsteht ein totalitärer Zugriff auf jeden Einzelnen. Das Lager als Matrize der Moderne?

Als Antwort auf globale Fluchtbewegungen und Terror werden Grund- und Freiheitsrechte ausser Kraft gesetzt. Als Beispiel dafür sieht Agamben die Flüchtlings-Camps in der Europäischen Union und das amerikanische Gefangenenlager in der Guantánamo-Bucht auf Kuba (war schon im Finanzblog ein Thema), wo Menschen eine biologische Gefahr statt politische Gegner sind. Agamben zufolge wird der permanente Ausnahmezustand zum neuen Regulator des politischen Systems. Er wird in diesem Schreckens-Szenario neben Staat, Territorium und Nation zum vierten Element der politischen Ordnung als Biomacht, die sich mit dem Ausbau von Volksrechten trifft, nach welcher heute lautstark gerufen wird.

Spricht die Biomacht Staat nicht eher die Masse als Objekt technischem Disziplinierens an? Agamben: Wir sind Bürger eines Naturkörpers, welcher von der Politik ergriffen wird. Eine Komplementarität zwischen dem Subjekt und seinen Sujet, dem Recht, ist deshalb geboten. Wie anders als im Kontext von Öffentlicher Ordnung und Menschenrecht im Dienste von Glaubensfreiheit und religiösem Frieden soll das erreichbar sein? Wer eher als liberale Protestanten sollen dafür zu gewinnen sein, sich für den Dialog zwischen öffentlicher Ordnung und Glaubensfreiheit in der Achtsamkeit aufs Wort Gottes, statt menschlich vergottete Satzung zu engagieren, indem Biomacht und Autorität des Rechts dadurch zu entflechten sind, dass die Autorität des Rechts in seinem mystischen Grund als Ursache von Recht als Biomacht aufzudecken ist? Die Mechanismen des Rechts, von denen schon Kafka schreibt, dass sie ‚kafaesk’ sind, sind zu analysieren, denn das Lebens- & Sterbrecht des Subjekts sind immer mehr relativiert, und zwar durch Nützlichkeitsdenken, Utilitarität, wie sie für eine freiheitliche Ordnung obsolet ist. Menschen, die frei sind, haben keinen Grund, sich einer Nutzensmaxime zu unterwerfen. Sie arbeiten einander freiwillig in die Hand, selbst ohne, dass die Doktrin von der den Markt ordnenden ‚Hand im Hintergrunde’ von Adam Smith als Magier ins Spiel zu rufen ist. Vielleicht, dass das Eintreten für die Glaubens- & Gewissensfreiheit als Menschenrecht dafür reicht, dass Menschen als Subjekte sich für einander interessieren, mit einander handeln statt kriegen. Öffentliche Ordnung ist dann ein Reflex davon, eine Mächtigkeit, Leben zu befördern und sterben zu lassen, und keine absolutistisch angehauchte Autorität mehr. Sie wird zur Partner von Glaubens- & Gewissensfreiheit. Statt dass die öffentliche Ordnung, aus der sich Religion weit zurückgezogen hat und womit diese Ordnung zur Biomacht wurde, welche als solche nach einer Ordnung des Ausgrenzens sich ihre Individuen unterwirft, Freiheit der Religion ‚mit historischer Begründung’ im leidvollen Erinnern an Glaubenskriege nach ihrem eignen, staatlichen Gusto zubilligt, spielt sich dann ein ‚Freie Kirche & freier Staat’ ein, die Freiheit, Gott zu geben, was ihm gebührt, und dem Staate, was diesem zusteht. Die vervielfältigende Differenz zählt, welche die Religion in der Glaubens- & Gewissensfreiheit kultiviert und keine Einheit, auf welche die öffentliche Ordnung hin konditioniert, ist gesucht. Solche ‚Différance’ (Jacques Derrida) ist das Ziel, für welches der liberale Kulturprotestant einsteht, mit einem Menschenrecht pro-testiert.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

Jean-Claude Cantieni

… der Philosoph und Denker Jean-Claude Cantieni – wer das Masterpasswort kennt, kann auch Texte mit eigenen Fotos ergänzen – der Finanzblogger

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