Wahrheit & Freiheit – Dank, Fazit und Hypothese


Jean-Claude Cantieni dankt den Referenten und «Mitstreitern» der Kappeler Milchsuppe, lässt die Tagung in seiner Art Resümee passieren, dass die folgenden Blogbeiträge einzelner Referenten immer noch aktuell bleiben und denkt in die Zukunft – was es «anzupacken» gilt.

Sehr geschätztes Referentengremium,

namens unseres Vereins bleibt, Ihnen nochmals sehr herzlich zu danken, dass Sie unsere Einladung ins historische Kloster von Kappelannahmen, um zusammen darüber nachzudenken, wie das An-Denken an den damaligen, die Konfessionen auseinandersetzenden Toleranzakt von 1529 in ein verschlungenes Mit-Denken in ‚Différence & répétition’ (Gilles Deleuse) in multikultureller Zeit zu münden hat?

Wenn wir überzeugt sind, dass die Perspektive Menschenrecht als religiöser Friede und religiöse Freude & Freiheit richtig gewählt ist, ergibt sich ein umgreifendes check and balance zwischen Staat & Kirchen, Wahrheit & Freiheit, worunter ein Mentalitätswandel in der schweizerischen Identitätsfrage hin auf ein Denken als Freundschafts- oder doch Nachbarschaftsakt sich zu ereignen hat. Die Einigkeitsstifter von 1529, welche den beiden ‚herrschenden’ Konfessionen je ihre Hemisphäre zuteilten, den Augsburger Religionsfrieden von 1551 damit vorwegnahmen (cuius regio eius religio), sind durch ‚Mediatoren’ mit einem de-territorialisierenden Denken abzulösen, um zu einem dualen Solchen zu kommen, für dessen Aussagefelder sich darin dann nicht einzig zwei Subjekte artikulieren. Solches Denken hat sich in unserer deutschen Sprache verloren. Wir kennen einzig den Singular und den Plural (das Subjekt und die ‚Meute’), während in Sprachen bspw. auf dem Balkan sich ein Dualis seit der Antike erhalten hat, d.h. eine eigne Ausdrucksform für eine qualifizierte Mehrzahl, Gruppe: Ein Haus – alle Häuser & Mehrere Häuser (nachbarschaftliche Häusergruppe als versiegtes ehemals eignes Rechts- Subjekt) d.h. wir brauchen eine Archäologie der prä-individuellen Ereignisse in unsrer subjektivistischen Zeit, um zu einer Möglichkeitsbedingung eines Denkens im multikulturellen, statt bipolaren Umfelde der Kappeler Milchsuppe von 1529 zu gelangen, wir haben unsre Sprachen auf eine subkutane Sprache hin zu befragen, auf welche die aktuellen Wörter einzig noch hindeuten, indem sie sie im Pinterschen Sinne auslassen, seit die Sprache einer Rationalisierungsguillotine unterworfen wurde. Zusammen mit der Schweiz war bspw. die graubündnerische ‚Verfassung’ im 16. Jahrhundert eine führende für ganz Europa, als Pfarrer erstmals das Wort Demokratie nicht mehr als Schimpfwort in der Öffentlichkeit verankerten, als was es in der patrizischen Gesellschaft galt.

Die Schweiz und Graubünden sind durch einen letzten Religionskrieg in Verfasstheit zueinander getreten, woraus wir als Schweiz und im engern Sinne des Wortes gemäss der Gründungsgeschichte unseres Vereins im Hinblicke auf deren erfolgreiche Promotion der Glaubens- & Gewissensfreiheit der Verfassungsnovelle von 1874 ein klassisches ‚nobile officium’ herleiten, die Diskussion um die Menschenrechtspraxis um den religiösen Frieden, wie sie ab 2007 innerhalb der UNO mit Sitz in Genf vorgesehen ist, anzuregen und dannzumal aus dem Blickwinkel des Landes zu begleiten. Die Menschenrechtsperspektive erscheint aus gesamtgesellschaftlicher Intension wichtig, denn ein letzter Nenner für eine Gerechtigkeit unter den Kulturen auch in der Schweiz wird glaublich angesprochen, die äusserst divergieren: Für einen römisch-katholischen Albaner, fremden Nahen und nahen Fremden in der Schweiz, gilt das Recht seines Clanchefs neben dem schweizerischen, ein starker Mann vollstreckt sein Urteil in jenem selber, er ignoriert das Gewaltmonopol des Staates, etc: Finden wir also zu einem Stil der Differenz. Indem wir ihn zusammen mögen, vermögen wir ihn.

Die Perspektive des Menschenrechts wird auch unserer weiteren Befindlichkeit insoweit gerecht, als anthropogene Eingriffe in die natürlichen Ressourcen wie auch Folter, atomare Bedrohung die Weltkultur und keineswegs gesonderte Gesellschaften mehr allein wie einst bedrängen, was das Menschenrecht weit über die aus der europäischen Aufklärung heraus entstandene Terminologie auf eine Ethik hin trägt, wie sie etwa Albert Schweitzer und zeitgenössisch Hans Küng vertreten, und wie sie mutmasslich aus dem ‚Naturrecht’ des Humanismus, d.h. einer Rechtsidee entspringt, für welche das Recht als eines vorstellbar ist, dessen Existenz vom Menschen losgelöst, aus der Natur, die einst göttlich gedacht wurde, selbst quillt. Ein Identitätswandel ist geboten und unter multireligiösem Aspekt eher denn unter bipolaren Verhältnissen als Chance angeboten, insoweit wir Frieden nicht mehr einzig von neuem Gehorsam unter ein göttliches Gesetz, oder Präludien erwarten, sondern – und diesen Weg deutet das ‚Menschenrecht’ an – im prozeduralen Einklagen des religiösen Friedens, dessen Verletzen eine Klage nach göttlichem Versprechen nach sich zieht: Zugleich der freiheitliche Versuch von Begegnung mit einer göttlichen Güte, statt Versuchung einer göttlichen Allmacht, die bestenfalls vor der linearen Alternative darin steht, zu verurteilen oder ein Ritual in beschämender Billigkeit anzunehmen.

Mit gutem Gruss,
25. Oktober 2005 sig.
Jean-Claude A. Cantieni,
Präs.CHVffr.Chr.
Loëstrasse 145
Chur
Adressatin & Adressaten

– Dr. Oskar Flück, Basel
– D. Erwin Koller, Uster
– Pfarrer Alexandru Nan, Chur
– Frau Saïda Keller-Messahli, Zürich
– Karan Singh, Langenthal
– Mehmed Turan, Basel
– Eimert van Herwijnen, Brummen, Holland
– Dr. John Tayler, IARF, Genf
– Pater Maurus Burkard OSB, Einsiedeln
– Dr. Hans-Ulrich Jäger Werth, Einsiedeln

Liebes Vorstandsgremium,

…bleibt mir, sehr herzlich zu danken, und: Wenn wir überzeugt sind, dass die Perspektive Menschenrecht als religiöser Friede und religiöse Freude und Freiheit richtig gewählt ist, ergibt sich ein umgreifendes check and balance zwischen Staat und Kirchen, worunter eine Art Mentalitätswandel in der schweizerischen Identitätsfrage mitberührt ist. Das An-Denken an Kappel und seinen Toleranz-Akt von 1529 als Schullernstoff hat in ein Mit-Denken als Freundschafts- oder doch Nachbarschaftsakt unter multireligiösem Vorzeichnen zu münden. Die Einigkeitsstifter von 1529, welche den ‚herrschenden’ Konfessionen je ihre Hemi-sphäre zuteilten, den Augsburger Frieden vorwegnahmen (cuius regio eius religio), verlangt ein de-territorialsierendes Denken, um zu einem dualen Denken zu kommen, für dessen Aussagefelder, darin sich mehr denn einzig zwei Subjekte artikulieren. Solches Denken hat sich linguistisch, in unserer deutschen Sprache verloren. Wir kennen einzig den Singular und den Plural (das Subjekt und die ‚Meute’), während in älteren Sprachen sich ein dualis erhalten hat, d.h. eine eigne Ausdrucksform für eine Gruppe: Ein Haus – alle Häuser und: Mehrere Häuser (Häusergruppe, -nachbarschaft als versiegtes Subjekt) als ein eignes Subjekt, d.h. wir brauchen eine Archäologie der prä-individuellen Ereignisse in unsrer subjektivistischen Zeit, um zu einer Möglichkeitsbedingung eines Denkens im multikulturellen, statt bipolaren Umfelde noch zu Beginn der Neuzeit zu gelangen. Zusammen mit der Schweiz war die graubündnerische ‚Verfassung’ in dieser Zeit eine führende für ganz Europa, worauf wir anlässlich der letzten Gesprächstagung in Chur zu verweisen hatten, in welcher die Spur eines ‚Weisheits-Prozesses mit historischer Begründung’ nochmals, im Menschenrecht, aufzugreifen ist?

Befinden Sie bitte darüber, ob wir als Vorstand dieses Jahr nochmals zusammen kommen, um vielleicht eine prononcierte Information an die SEK und an Ministerin Michelin Calmy-Rey zu formalisieren? Die Menschenrechtsperspektive erscheint (mir) aus gesamtgesellschaftlicher Intension wichtig, wird glaublich ein letzter Nennen für eine Gerechtigkeit unter den Kulturen auch in der Schweiz angesprochen, die äusserst divergieren: Für einen Albaner in der Schweiz gilt das Rechts seines Clanchefs, ein starker Mann vollstreckt sein Urteil selber, er ignoriert das Gewaltmonopol des Staates, etc: Finden wir zu einem Stil der Differenz (als Liberale sind wir dazu berufen: liberal heisst, um Alternativen wissen.).

Mit gutem Gruss,

Jean-Claude A. Cantieni

PS: Der angesprochene «Fall eines Albaniers» beruht auf dem tatsächlichen Fall eines Menschen, der je nach Auslegung als religiöse Sippenmoral bis hin zu Mord betrachtet werden kann. Der Gerichtsfall ist ad acta gelegt. Abgeschlossen, vergessen – auch das ist Auslegungssache.

Ein Dankeschön auch an unseren Präsidenten, der seinen «Hauswein» kostenlos beim Mittagessen zur Verfügung stellte. Der Wein ist ein Cuvé aus Blauburgunder (Pinot Noir) und einer aus dem Kosovo eingeführten Traubensorte. Angebaut sind die Reben in Chur und Jenins und ausgebaut in Reichenau – bei keinem «Geringeren» als Gian-Battista von Tscharner.

tscharner

Rarität: Churer-Jeninser von J-C Cantieni – Encaveur G-B von Tscharner

Zusammenstellung und Foto: Stephan Marti-Landolt – ehemaliger vom Tscharner-Gut aus Bethlehemfinanzblog

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