Sehr geschätztes Gremium,
gerne dürfen wir uns für den offnen Gedankenaustausch nochmals herzlich bedanken. Wir streiften gestrafft hängige Fragebereiche von wechselseitigem Interesse, so etwa diejenige des öffentlichen Wahrnehmens von Religion und des liberalen Christentums im medialen Zeitalter, d.h. des öffentlichen Statthalters des (liberalen) Christentums, der Identität unter Protestanten, die Bekenntnisfrage, die sich daran anschliesst, die Toleranz im Umgange mit den jeweiligen Wahrheitsansprüchen bzw. –versprechen von Religionen, d.h. der kritische Ansatz zur Wahrheitsfrage, welche über die Wissensfrage hinausgeht, wie die Akademien sie beantworten, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat zumal innerhalb der Ausbildung von Pfarrern, Imamen, die Frage nach einem Toleranz-Verfassungsartikel (Umgang mit Intoleranz), Liberalität & Glaube, und last not least das Verhältnis zu den Menschenrechten als aktuellen Ausdruck eines Relais zwischen Religion & Gesellschaft.
Wir sind für das wechselseitig gewonnene Verständnis und Vertrauen dankbar, das sich in weiteren sachbezognen Kontakten bewähren mag, die libref. für tunlich aus der Sorge ums religiöse Gut vor dem Doppelhorizont von Kirche und Staat bzw. Gesellschaft hält. Herr Prof. R. Anselm umschreibt diese verbindende, verbindliche Sorge so: ‚Mit der neuen Aufmerksamkeit für die Religionen in den westlichen Gesellschaften ist auch das Bewusstsein für deren Ambivalenz wieder in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses getreten. Denn auf der einen Seite ist immer deutlicher geworden, dass gerade moderne, freiheitliche Gesellschaften nicht ohne ein Mindestmaß an Kohäsion existieren können; der Ruf nach der Bewahrung gemeinschaftsstiftender Werte, der heute zum Repertoire aller politischer Parteien gehört, zeigt das deutlich an. Auf der anderen Seite zeigt sich aber auch, dass die Sehnsucht nach Orientierung schnell zu problematischen Verkürzungen und auch zu Fundamentalismen führen kann.Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage neu, wie das Verhältnis moderner Gesellschaften zur Religion – und d.h. in der Gegenwart: zu einer sich in pluralen Formen präsentierenden Religion – zu gestalten ist. Die überkommenen religionsrechtlichen Regelungen in der Schweiz erweisen sich für diese Herausforderung nur als bedingt tauglich: Denn sie regeln im Grunde das Verhältnis von Religion und Gesellschaft nur auf der Basis einer vielfältigen kulturellen Verflechtung, die das Paradigma für die konfessionelle Neutralität des Staates überhaupt erst plausibel macht. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass etwa die Ausbildung der religiösen Funktionseliten im Falle des Christentums unter den Rahmenbedingungen der staatlichen Universitäten – und damit auch innerhalb deren Regulierungsmöglichkeiten – erfolgt. Ebenso gibt es durch die persönlichen Verflechtungen zahlreiche Mechanismen, die das Abgleiten in fundamentalistische Strömungen verhindern oder zumindest erschweren. Gleiches gilt für die Einübung von Reflexionskompetenz im Schulunterricht oder die längst akzeptierte, zuweilen auch schmerzhafte Auseinandersetzung mit Elementen des christlichen Glaubens in der Kunst.
All diese Entwicklungen nötigen dem Christentum eine Selbstreflexion auf, die für das Funktionieren und die Einpassung einer Religion in modernen Gesellschaften unabdingbar erscheint. Jürgen Habermas hat in seiner Friedenspreisrede zurecht darauf hingewiesen. Für andere Religionen gilt dies aber nur bedingt. Hier sollte es das Ziel staatlicher Religionspolitik sein, auf eine entsprechende Selbstreflexion zu drängen und sie – etwa durch die Einsetzung entsprechender Ausbildungsgänge – gezielt zu fördern. Dieses Anliegen sollte der Inhalt eines anzustrebenden Religionsartikels in der Bundesverfassung sein, ein Anliegen, an dem der Kirchenbund und auch libref sehr gut zusammen arbeiten sollten. Denn es ist letztlich nichts anderes als die Fortschreibung der Gründungsidee des liberalen Protestantismus, die Allianz von Glaube und Vernunft im Interesse einer gedeihlichen Gestaltung der Gesellschaft zu suchen.’
Wenn ich selber die Menschenrechtsfrage nochmals aufnehmen darf, so indem sich im SEK-Positions Papier Nr. 6 von Herrn Dr. Frank Mathwig die ‚Formel’ findet, in welcher das nicht leicht formulierbare liberal-protestantische subjektive Credo, das mit einer Mentalreservation behaftet ist, artikulierbar bzw. identifizierbar wird: ’Wo Menschen nicht anders können, als einander nach ihren Vorstellungen zu formen…, hält Gott ihnen die Stelle eines menschlich freien Wesens offen’ S. 73), wofür das Menschenrecht ein öffentlicher Ausdruck subjektiven Glaubens ist, masse ich mich an, für libref. zu formulieren. Dafür, dass ein bekenntnishaftes Outen schwer, zugleich auch leicht fällt, wo es in ein Gott für sich einnehmendes Bekenntnis mündet, während die Identifikation mit einer Sportartikelmarke leicht fällt, spricht Johannes Brahms’ ‚Requiem’. Brahms Bibel ist erhalten, daraus sichtbar ist, wie sorgfältig er die Textauswahl aus der Bibel betrieb, die Mathilde Wesendonck ihm abnehmen wollte, indem sie ihm eigene Naturmythen zuschob. Brahms verarbeitete die Trauer um die verstorbne Mutter im Requiem, er kann keine Präludien wie einst Bach mehr komponieren, und er meidet jeden bekennntishaften Bezug zur Religion in der Wahl der Requiemstexte. Ein Christus-Zitat fehlt bspw. gänzlich.
Gestatten Sie ein persönliches Schlusswort:. Als Codex wurzelt das Menschenrecht in Traditionen der Aufklärung, doch ist mit Michel Foucaults ‚Archäologie des Wissens’ mutatis mutandis doch dahin zu fragen, was damit versiegt ist, dass die Vernunft seither definiert, wie vernünftig (es) ist, an die Menschenrechte zu glauben und sie daher freiwilligerweise zu beachten: Brauchen wir also eine Archäo- Logie, d.h. einen Logos so wie er war, bevor (arché) er von der Rationalisierungsguilottine erfasst wurde, um das Menschenrecht mit der Religion zu amalgamieren? Oder doch: Am ‚Material’ der Vernunft ist ‚zu kartographieren, was in den Zügen der Vernunft fehlt, insoweit sie ihr Anderes in den eignen Streuungsmustern verbirgt’ (M.F.) Das Geheimnis des Glaubens ans Menschenrecht darf (zusammen mit dem jeweiligen Glauben der im Menschenrecht zusammengefassten Menschen universell) geheimnisvolle Wahrheit über dem Wissen bleiben, doch es muss nicht geheim bleiben. Das (Menschen-) Recht ist von seiner – mystisch-gewaltsamen – Quelle des Rechts (darin etymologisch Rache) mit Walter Benjamin & Jacques Derrida abzulösen. Heidegger würde von einem bergenden Entbergen reden wollen. Diese Differenz oder das Paradox eines nicht geheimen Geheimnisses zu erwirken bzw. aufzulösen, ist liberale Obligo, und diese theologisch erfüllen heisst, ein liberales Postulat erfüllen. Liberale Theologie ist eine der Differenz, Alternative (darin Freiheit steckt) geblieben, darin ein Stil in der bestandnen Bewährungsprobe vielleicht geworden, oder doch: Ein Versuch, Stilbruch in der Geschichte stilvoll zu beenden: Ein Ja, welches über dem Nein steht, davon Herr Prof. Anselm gesprochen hat, steckt mutmaßlich darin.Wir sind so frei, unsere Einladung an die Jahresversammlung vom Samstag, 29. November .a.c. von libref. in Luzern (Bourbakimuseum) Ihnen rechtzeitig nachzureichen, an welcher ein To be or not to be unsres Dachverbandes (nicht der Sektionen) gemäss einer neuen Strategie-Disposition beantwortet sein will. – Luzern wird uns näher an Henry Dunant heranführen, und darin in der Erkenntnis bestärken, was ein Einzelner vermag, in welchem ein soziales Gewissen und in Dunant ein reformiert-christliches solches erwacht. Drei Jahre nach seiner Rotkreuzidee war das IKRK gegründet, und die ‚Massen’ stellten und stellen sich hinter es. (Drangsale um Gewissenswahrheiten verlieren darob an Energie.) Das Heilen hat sich seit Solferino bzw. der Zivilcourage Dunants also eingespielt, doch unser Land hat ein Manko an vorbeugendem humanitärem Engagement in Friedenszeiten (bspw. extrem schleppendes Ratifizieren damals der Rechte der Wanderarbeiter, als Anwalt bemängle ich die (bündnerische) Fremdenpolizei, die sich nicht vor Desinformation scheut, um Ausländer zur Abreise zu bewegen. Wenn ein Ja über dem Nein für uns alle steht, hat denn nicht auch Prometheus vor Epimetheus zu sein, Geschichte des Christentums als Vorsehung, in der Zeit gedacht zu gelten?
Wir würden uns darüber freuen, den Dialog aufrecht zu erhalten. Vielleicht, dass wir anstreben, ein solches Treffen einmal pro Jahr zu vereinbaren haben? Besten Dank auch für Ihre gedankenreichen Schriften. Den ‚Kulturprotestanten’ interessiert zumal auch das Bulletin zum Kulturraum Kirche und das Portrait von Pfarrer Dieter Matti.
Vor einem Jahr erschienen: Bivio-Vortrag Dr. Dr. h.c. Gret Haller
Vor zwei Jahren erschienen: «Krieg ist inhuman»
Vor drei Jahren erschienen: Kirche und bundesgerichtliche Rechtssprechung
Text und Foto: Stephan Marti – Finanzblog