Der schleichende Fundamentalismus in den Schweizer Landeskirchen


Liberale Theologie: Als frei von religiöser Rechthaberei, wie er sie auch in der Landeskirche zwischen Hochschule und Kircheninstitutionen am Wachsen sieht bzw. frei für ein ‚check and balance’ im Umgange mit Freiheit der Bibel zwischen Rechthaberei (Fundamentalismus) und Nonchalance (Pfarrer als ‚Obergrüezicheib’).

Ein Plädoyer für liberale Theologie von Prof. Walter J. Hollenweger, in der NZZtg. am Sonntag (28.8.05, S. 27).

Theologische Liberalität bedeutet für den Verfasser: Jesus ist unterschiedlich, und doch keineswegs beliebig zu interpretieren, was ihm Ergebnis von wissenschaftlicher Theologie ist. – Zur Rechthaberei nach dem Lesen des Artikels (nach-)gedacht (Über Nonchalance ist nicht weiters nachzudenken): Rechthaberei ist von Larmoyanz motiviert, die in Wehklagen zu münden hat, und doch: Wer wirklich leidet, klagt nicht. Die Holocaust-Opfer haben geschwiegen, anders denn Institutionen und deren Anwälte, wiewohl sie keine eigentlichen Zeugen sind. Ein solcher kann einzig derjenige sein, welcher ein Ereignis überlebt hat (lateinisch Zeuge: Super-stes, Über-Stehnder, Darüber-Stehender, auch über dem Gehalte juristischer (Rechts-) Wahrheit Stehender. Vielleicht wollte diesem Sachverhalte mit dem Begriffe vom ‚Menschenrecht’ etwa auf religiösen Frieden Ausdruck durch Präsident Roosevelt damals gegeben werden.

Der Text scheint mir wie ein Prolog an die Adresse unserer eignen Kirche für Kappel II ‚als Schule des Dialogs bzw. einer Dialogskultur als eines eignen Stils zu sein.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

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