Zwischen Geist und Gewalt in Hexenprozessen


«Recherchen in früheren Prozessakten für das kleine Dorf B. situiert auf einer inneralpinen Wasserscheide zwischen Nord und Süd, förderten Gerichtsverfahren für den Zeitraum Mitte 16. Jahrhundert zutage. Ihr Inhalt sind Hexen- & Hexenmeisterverfahren. Hexerei erscheint heute, da Vernunft den Wahnsinn seit dem 18. Jahrhundert definiert bzw. demontiert, als verrückt wahnsinnig.»

Die Wurzeln für diesen strafprozessualen Irrsinn, sind in der Vernunft selbst begründet. In Descartes ‚Ich denke, also bin ich’ ist Vernunft auf die Beherrschung ihrer selbst zusammengeschnürt, und sie kennt keine andern Fallen als den Irrsinn, die Illusion, welcher die Hexen nachhingen. Die Vernunft versicherte sich zu ihrer Begründung des Wahnsinns der Hexe. Der methodische Zweifel der Vernunft setzt erst ein, nachdem sie die die Möglichkeit des Wahnsinns negiert hat, statt, dass die Vernunft sich ihrer Wurzeln in einer wie immer gearteten Sinnlichkeit zu erinnern hat, um zu retten, was mit der Separation zwischen Vernunft und Wahnsinn verloren ging, einen Eigen-Sinn, Individualität, Gewissens-Freiheit u.a. im Glauben, und so bleibt denn zu mutmassen, dass die sich doch auf Rationalität des Rechts berufenden Gerichtsverfahren genuin Gewalt enthielten. Der Prozess eskalierte nicht in Gewalt, sondern Gewalt war ihm ursprünglich. Die Autorität hatte ihren eignen Grund in mythischer, gestaltloser, als solcher nicht fassbarer Gewalt. Der solcherart gespenstische Prozess reichte so bis in die geistigen gewalttätigen Wurzeln hinab. ‚Es gibt einen Geist im Sinne des Gespenstes und im Sinne des Lebens, das dort, wo die Möglichkeit der Todesstrafe besteht (wie in Hexenprozessen der Fall) sich über das natürliche und biologische Leben erhebt – und zwar just durch den Tod’ (J. Derrida). Hexenprozesse werden deshalb regelmässig verloren. Die (Verteidigungs-) Rede kann eigentlich gar keine mehr sein. Angreifen war deshalb gefragt, und so beschrieb eine der angeklagten Frauen, rund ein Drittel der Frauen in B. waren damals der Hexerei angeklagt, den Richter vor ihr als Teufel auf die Frage, wie dieser ausgesehen habe. Wer anders kam als Teufel infrage, wenn doch im Übrigen kein beschreibbarer Teufel existierte? Der Gerichtsschreiber protokollierte auch ihr Votum, dass der Richter, wenn er foltere, Dinge zu hören bekomme, die ihm wenig lieb sein müssten. Schliesslich resultierte aus dem Verhöre, dass die couragierte Frau den Korruptionscharakter dem Richter vorhielt. Ob ihr Mut ihr das Leben rettete? Wenn nicht wurde sie zur Märtyrerin zumal für Demokratie. Ihr mutiges Votum stand für die antike Parrhesia, die freie, bekennende, öffentlich aufbegehrende Rede, indem jemand im eignen Namen und auf eigne Gefahr spricht: ‚Ich bin der- oder diejenige, die genau das denkt, und ich stehe mit meinem Leben dafür ein.’ So stand die Frau letztlich auch für eine Art Glaubensvernunft in einem Dilemma einer Zeit ein, als die Vernunft nicht einzig den Wahnsinn an sich riss, sondern der Glaube sich der Vernunft verschrieb. Sie setzte, als aufgeklärte Aufklärerin ein abgeklärtes Beispiel für Aufgeklärtheit im Sinne eher von Glaubensvernunft denn dürftigem Vernunftglauben. Sie bedurfte nicht(s), sie wirkte. – ‚Das Reich Gottes steht in der Kraft…’ (1. Kor. 4.20)

Ein Beitrag von Jean-Claude Cantieni, Chur

Die Ortschaft «B» sei vorderhand noch ungenannt. Wir wissen, dass sie an der Wasserscheide zwischen Süd und Nord liegt. Zum Süden noch eine kleine, aber hilfreiche, Ergänzung. Das Wasser fliesst teils ins Mittelmeer und teils ins Schwarze Meer.

Vermutlich kommen wir in nächster Zeit noch einige Male auf «B» zurück.

bei Juf

… beim Aufstieg zum Piz Surparé (3078) – rund 5 km und 700 Höhenmeter von «B» entfernt – unten rechts fliesst der Juferrhein und über den Sattel am Horizont oder via «B» ist ein bekannter Pass zu erreichen – Wanderschuhe sind empfohlen. Übrigens, dreizehn Quellflüsse sind nach dem Namen «Rhein» benannt …

Foto und Zusammenstellung: Stephan Marti-Landoltfinanzblog mit Adventskalender

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