Kategorie-Archiv: 06 andere (allg.) Landeskirchen

Bistum Chur ruft Vermittler aus dem Vatikan


Die Apostel und die andern Christen in Judäa hörten, dass auch die Nichtjuden die Botschaft Gottes angenommen hatten… (Apg. 11, 1 ff.)

Das Bistum Chur ruft gemäss der (schweizerischen) Presse nach einem Vermittler aus dem Vatikan, welcher Hierarchie und Volk wieder zusammenführen möge, die auseinanderdriften, indem der Kirchgemeinde ihre Rechtfertigung bestritten wird. Obzwar sie im bündnerischen Verfassungsrecht von 2000 nicht nur erwähnt, sondern als ‚kompetenzkompetent deklariert, d.h. mit Gesetzgebungskompetenz ausgestattet ist., d.h. auch kompetent dafür ist, einen rechtsfreien Raum zu schaffen, darin Kirchgenossen als Personen sich frei zu entfalten haben, ‚selbstverschuldete Vormundschaft abzustreifen’. Wir sind heute alle ‚multiple Identitäten, Mitglieder der Kirche (oder auch nicht) und zugleich Bürger eines Landes, Mitglied einer Partei… Ebenso ist die Religion ‚mulipel’, sie ist keine Privatsache. Die Wahrheit ist ihr ebenso wie im Zivilen das Wahre. (Max Weber). Der Staat begrenzt die Religion in den Glaubens- und Gewissensfreiheiten ‚positiv’, indem er verhindert, dass religiöse Bräuche, Kleidervorschriften… für übermässigen Stress sorgen. Die paulinischen Briefe begründen den Glauben aus Gnade, statt des Verdienstes durch höhere Weihen, setzen Neutralität ins Recht.

Der vormalige Bischof Amédée Grab hatte den Zusatz in der Kantonsverfassung, welcher die Gesetzgebungskompetenz delegiert, d.h. dazu ermächtigt, Freiräume zu behalten oder einzurichten, im Vernehmlassungsverfahren explizit befürwortet. Dieser Freiraum in einer offnen Gesellschaft, in den Werte wie Menschenrecht, Fairness, einzuströmen haben, droht wieder zu schwinden, wenn das Land, die Landeskirche, dem römischen Souverän und geopfert sein will. Der Vatikan hat die Menschenrechtscharta der UNO von 1948 als weltweite Ausnahme nicht unterzeichnet, obwohl er sich als Völkerrechtssubjekt deklariert, und wenn das Churer Bistum nun einen römischen Vermittler bestellt, wird das Neutralitäts- und Souveränitätsprinzip der Schweiz strapaziert. Souveränität ist föderativ aufs Land heruntergebrochen. Der Vatikan ist – anders – eine fremde durch eine Führerfigur geleitete Macht, die ins fragile und wechselnde und zugleich belebende Verhältnis zwischen Nation und Religion einzugreifen nicht autorisiert ist. Bsp. Der damalige Bundestag des Freistaates der Drei Bünde (heutiges Graubünden) hatte die Kapuziner, welche ihrem Orden mit Sitz in Mailand unterstanden, wiederholt des Landes verwiesen, wenn auch ohne die entsprechenden Beschlüsse durchzusetzen.

Der Dualis zwischen Kirche und Staat ist in der Schweiz ein Gewohnheitsrecht, welches selbst das katholische Kirchenrecht als solches anerkennt, und welcher in mehreren kantonalen Abstimmungen bestätigt worden ist.. Er ist zweifellos schweizerische innere Angelegenheit, welche durch die Neutralität zu schützen ist, welche für Kirche und Staat paritätisch gilt

Einmal mehr wird mit der Anfrage in Rom der Versuchung erlegen, das Christentum als eine Art elitäre Stammesreligion eines übermächtigen Stammesgottes durchzusetzen, während doch das (Ur-)Christentum humanitäre Ideen produzierte. Die Apostelgeschichte erinnert den Kampf zwischen nationaler (jüdischer) Tradition und der humanitären Weltoffenheit der Christen, die Barbaren, Heiden, Sklaven… miteinschlossen, während die nachmalige Kirchengeschichte mit Versuchen durchsetzt ist, einen Raum öffentlichen Denkens zu versiegeln. Nichtchristen wurden erstmals mit Kaiser Justinian, dem oströmischen Kaiser, ebenso wie Häretiker und Philosophen verfolgt. Totalitäres Gedankengut kulminierte dann in der Inquisition. Wenn auch die Religion ein Raum absoluter Freiheit ist, so doch der Freiheit in der dualen Relation zum Nächsten anstatt Willkür. Der Autoritätsglaube von heute gegenüber einer fremden zur Vermittlung aufgerufenen Macht erklärt sich schlicht dadurch, dass unsre Zivilisation unter Spannungen u.a. durch die Globalisation leidet oder schlichter damit, dass Menschen dazu neigen, Macht selbst noch in ihrer Ohnmacht, losgetretnen Streit selbst zu schlichten, anzubeten (frei nach Heinrich von Treitschke, Dietrich Bonhoeffer und Karl Popper).

Vorstand libref.

Überblick bei kath.net und laufend weitere Meldungen in der Presse

Bischof Koch und das Hohelied zur Toleranz


Kurz vor den Ferien meldet sich Jean-Claude Cantini mit einem Bericht zu Bischof Koch und Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi, kurz Leo Tolstoi.

Ein Bischof beklagt sich darüber, dass die Welt (oder doch der Erdkreis) sich von Rom distanziert. So wenig wie einst haltbar war, dass die Erde der Mittelpunkt des Kosmos zu behaupten war, bleibt Rom der Focus auf der Erde. Eine zweite Reformation ist dahin im Gange, dass die Differenz wichtiger denn der Zusammenhalt unter einem autokratischen Oberhaupt wird. Der Vergleich im Sinne von Ökumene vervielfältigt (glücklicherweise).

Ob Bischof Koch als Präsident des Einheitsrats von Kirche hierin mit zu spielen hat, dass wir uns im Glauben strikt über die Vielfalt als Einheit zu verstehn haben? Unsere Glaubensweisen tragen einen Zeichencharakter, weder mehr noch weniger, ohne, dass sie ihrerseits darauf angewiesen sind, von zentraler Stelle aus nochmals (als rechtgläubig oder nicht) bezeichnet zu werden.

Zum Hohelied› der Toleranz diene die folgende Geschichte

Als Leo Tolstoi Anfang April 1857 auf seiner ersten Auslandsreise von Paris her kommend mit dem Zug der Schweizer Grenze entgegenrollte, dankte er Gott, «Sodom» entkommen und am Leben zu sein. Zwei Tage zuvor hatte Tolstoi in Paris die Hinrichtung eines zweifachen Mörders mitangesehen. Das Bild des Mannes, der eine Bibel küsste, bevor ihm der «starke, weisse und gesunde Hals» von der Guillotine durchtrennt wurde, verfolgte Tolstoi in der Nacht darauf in seinen Träumen.

Wie können, fragte Tolstoi, sich die Menschen anmassen, «im Namen Gottes» Gerechtigkeit zu üben? «Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!», heisst es doch in der Bergpredigt. Für Tolstoi hatte dieses Bibelwort auch in der Kunst Gültigkeit: «Erzähle, gestalte, aber richte nicht», schrieb er am Tag nach seiner Ankunft in Genf in sein Notizheft. An diese Maxime wollte sich der 29-jährige Schriftsteller in Zukunft halten.

«Zurück zur Natur»

In der Schweiz wollte er, seinem Jugendidol Rousseau folgend, «zurück zur Natur». Mit einem «unschuldigen Knaben» wollte er durch die Berge wandern. Nachdem sich Tolstoi bei Verwandten in Genf und Clarens mit Schwefelbäderkuren und Lektüre von seinem Pariser Schock wieder etwas erholte hatte, war es so weit: Zusammen mit Sascha, einem elfjährigen Knaben aus dem Bekanntenkreis, brach Tolstoi zu seiner Bergtour auf. Zu Fuss, mit der Postkutsche und dem Schiff reisten die beiden von Montreux über den Col de Jaman ins Simmental, von Spiez nach Interlaken und Grindelwald. Die Reise verlief jedoch enttäuschend: Die Aussicht auf dem Col de Jaman liess Tolstoi «völlig kalt», und es gelang ihm nicht, sich «als Teil des unendlichen und schönen Ganzen» zu fühlen. Daher kam er zum Schluss, dass die grossartigen Gebirgspanoramen letztlich nur etwas für die Touristen seien, die nach ihrer Rückkehr von der Schönheit der Bergwelt schwärmen wollten.

Im Juli reiste Tolstoi über Bern nach Luzern, wo er im Schweizerhof, dem besten Hotel am Platz, abstieg. Als er zum ersten Mal in seinem Zimmer ans Fenster trat, wurde er so schildert er es in seiner autobiografischen Erzählung «Luzern» von der Schönheit des Sees, der Berge und des Himmels «geblendet und erschüttert». Doch die «seltsam majestätische und zugleich unsagbar harmonische und weiche Natur» schien ihm bedroht durch den Menschen, der gegen die «Bewegung, Asymmetrie» und die «abenteuerlichen Formen» der Seelandschaft einen «dumm und gekünstelt weissen, schnurgeraden Uferweg» gesetzt hatte, der, so Tolstoi, nur gebaut worden war, damit die (andern) Touristen den See entlang spazieren konnten. Sie waren Tolstoi während seines Aufenthalts in der Schweiz wiederholt auf die Nerven gegangen. Auch beim Abendessen im Schweizerhof brachten sie ihn in Rage. Wie sie am Tisch sassen, mit ihren wunderbaren Kleidern und ihren schönen, aber völlig teilnahmslosen Gesichtern, und sich nicht für ihren Tischnachbarn interessierten! «Dabei sind alle diese Menschen doch bestimmt nicht dumm und nicht gefühllos, sicherlich geht in vielen dieser erstarrten Menschen das gleiche innere Leben vor sich wie in mir. Weshalb berauben sie sich also einer der grössten Freuden des Lebens des Genusses aneinander, des Genusses am Menschen?»

Nach dem Abendessen spazierte Tolstoi durch die Gassen Luzerns. Plötzlich hörte er die Stimme eines Sängers, die ihm sofort das Herz öffnete. Er folgte der Stimme, bis sich vor ihm eine Strassenszene aufbaute: Er sah ein «winziges Menschlein», das unter den Fenstern des Schweizerhofs zur Gitarre ein Lied sang. Um den Sänger hatte sich ein Halbkreis gebildet; auf den Balkonen des prachtvoll erleuchteten Hotels drängten sich die Touristen.

Alle Umstehenden hörten aufmerksam zu, alle schienen das Gefühl der Freude zu empfinden, das Tolstoi in diesem Moment erfüllte. Als der Sänger seinen Vortrag beendet hatte und mit seinem Hut um eine Spende bat, gab ihm, abgesehen von Tolstoi, niemand etwas. Stattdessen fing die Menge an zu lachen und zerstreute sich, als der Sänger seinen Hut nahm und in einer der Gassen verschwand.

Tolstoi geriet ausser sich vor Zorn. In seinem Kopf spulte sich eine Wutrede gegen Touristen (statt Gäste) ab, die in «Luzern» mehrere Seiten umfasst: «Wie konntet ihr auf einen reinen Genuss, den euch ein armer bettelnder Mensch bereitet hat, mit Kälte und Spott antworten?» Ist es wirklich so, dass in der modernen Klassengesellschaft das «einfache ursprüngliche Gefühl des Menschen für den Menschen» durch «Eitelkeit, Ehrgeiz und Gewinnsucht» abgelöst worden ist?

Dann wendet sich seine Erzählung vom Sozialkritischen ins Theologische: Getreu der Maxime, die er sich bei seiner Ankunft in Genf notiert hatte, dürfe auch er sich nicht zum Richter aufschwingen. Ein Urteil stehe allein Gott zu, der alle gestattet und befohlen hat. Nur dir, dem nichtigen Wurm, der seine Gesetze, seine Absichten dreist und eigenmächtig zu durchdringen versucht, nur dir scheinen das Widersprüche zu sein.»

In wenigen Tagen brachte Tolstoi die «Luzern»-Erzählung zu Papier und verliess zehn Tage später die Schweiz mit der Erkenntnis, dass er «viel Neues und Wichtiges zu sagen» habe.

Wie dürftig, den Widerspruch, die Differenz nicht als Chance für den vervielfältigenden Vergleich wahrzunehmen vom Alltage bis zur Ökumene wahrzunehmen.

Guten Sommer und Gruss,
Jean-Claude Cantieni

Vor einem Jahr:
«Sendepause»

Vor zwei Jahren erschienen:
Jalsa Salana der Ahmadiyya Bewegung in Frauenfeld

Vor drei Jahren erschienen:
Luther schreibt dem Papst

Vor vier Jahren erschienen:
Merci und tschüss

© libref – Text aufgeschaltet: Stephan MartiFinanzblog

Glaubens- und Gewissensfreiheit – Wende in der Bundesgerichtspraxis


Urteil vom 16. November a.c. (2P.321/2006). Glaubenssfreiheti war einmal eine innerhalb der Kirche, nun eine von der Kirche. Die Presse interpretiert das Bundesgericht mit ‚Austretungswillige Katholiken brauchen künftig ihrem Glauben nicht abzuschwören.’ – Wie steht’s für Reformierte?

«Teilausttritt aus der Kirche laut Bundesgericht möglich» – NZZonline vom 19.11.07

Ein Austritt aus der römisch-katholischen Landeskirche ist nun möglich, ohne den Austritt der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft zu erklären, nachdem das Bundesgericht anders denn in einem Urteil vor fünf Jahren jetzt erklärt, dass ein Kirchenaustritt in Rücksicht auf die Glaubensfreiheit keine Erschwernis erträgt. Es hat entschieden, dass eine Erklärung genügt, aus der Landeskirche austreten zu wollen, ohne damit aus der Kirche an sich austreten zu müssen. Katholiken zählen zur universellen römisch-katholischen Kirche (Weltkirche) und der römisch-katholischen Landeskirche (Kirchgemeinde). Letztere hat eine zudienende Funktion und regelt administrative Belange. Nun können Katholiken aus der Landeskirche austreten, ohne den Austritt aus der Glaubensgemeinschaft zu erklären, was nach katholischem (Welt-)Kirchenrecht sowieso nicht geht. Wer katholisch getauft ist, hat darauf verzichtet, darauf zurückzukommen. Als Katholik/In ist man im Horizont der Kirche irreversibel katholisch.

Martin Heidegger redet von einem Geworfensein in der Welt. Auf die Aufgehobenheit in der Kirche antwortet der Philosoph mit Rückgang auf die existenzialen Strukturen der Erschlossenheit des In-der-Welt-seins: Aufgehobenheit ist ja sowieso zwiespältig. Sie hebt sich, wie alles, was einseitig gesetzt ist, selbst auf, d.h. das Anrufen des Heiligen Geistes an der reformierten Taufe öffnet deshalb ein Tor zum kollektiven Glauben mit dem christlichen Wertesystem und dessen Deuten vom Evangelium her. Die Taufe zeichnet einen christlichen Lebens-Entwurf, für welchen die Gläubigen in einer zugleich mündig und fragwürdigen gewordnen Welt eigenverantwortlich bis dahin werden, diesen Entwurf zu hinterfragen. Eignet diesem eine spezifische Befindlichkeit, ein besonderes Verstehen, Reden und Auslegen? Die Beantwortung dieser Fragen wird um so dringlicher, als das Dasein zunächst und zumeist im Man aufgeht und von ihm gemeistert wird. Ist das Dasein als geworfenes In-der-Welt-sein nicht gerade zunächst in die Öffentlichkeit des anonymen Man geworfen? Und was bedeutet diese Öffentlichkeit anderes als die spezifische Erschlossenheit des Man, an welches sich die individuelle Erschlossenheit des Individuums anzuschliessen hat, das einer süssen Versuchung von Aufgehobenheit in der Kirche widersteht? Hat nicht die Kirche weltweit nicht immer wieder nicht versucht, sich mit Entwürfen zu begnügen, sondern Ideologie, Dogmen durchsetzte obzwar Gott selbst am Kreuze ‚sich beiseite räumte’ (statt
sich durchzusetzen.

Viele Menschen haben die Kirche selbst in ihrem Entwurfe in den letzten Jahren für sich aufgegeben, um sich nicht selber aufzugeben. Religiöses Burnout? Ob der Kirche nicht aufgegeben ist, an sie – anstatt exklusiv an die schon von ihr Überzeugten – zu denken, um ein Dasein ohne Zwang , in Glaubensfreiheit, zu entwerfen, auf die existenzielle Geworfenheit am Rande der Kirche zu antworten, an den sie bis zur nunmehrigen Wende des Bundesgerichts gedrängt wurden? Als religiöser Stil, ‚verlorene Schafe’ zu erinnern, zu fragen, was Kirchenferne wirklich ermöglichte, die Fülle von Ideen, Gedanken, Phantasmen, Spurenziehen als positiv (statt Verlust) zu interpretieren. Einzig dass diese Fülle existiert, und keineswegs der Sinn oder dessen Fehlen darin, interessiert insoweit. Kirchenferne als Existenzfunktion der Moderne hat glaublich (selbst) Zeichenfunktion, und in der Regularität der Einordnung von solchen Zeichen findet sich mutmasslich eine Aussage, wie der kirchliche Diskurs zur Glaubens- & Gewissensfreiheit weiters zu führen ist.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

Kirche – Staat – Gericht oder «Am Anfang war die Blutwurst»


Das Kirchliche und das Weltliche treffen häufiger aufeinander als man denkt – oder manchen lieb ist. Franz Sabo, das Lehrmittel «Naturwert» und die Ideen von Kirchlichen Bezirken werfen Wellen …

… aber gleich vorne weg, wer mit Wellen umgehen kann, muss nichts befürchten. Manche dürften zur Zeit fast seekrank werden, einige dürften mit den Wellen an Land gespült werden und andere werden von Wellen gar an die Klippen geworfen und gehen unter. Die Wertung überlasse ich den Lesern – nur über das neue Schulbuch muss Klartext gesprochen werden. Die Überschriften der Zeitungen werden deutlich: «Nicht so, wie es sein müsste», «Vorwärts in die Vergangenheit» oder «ewiger Schulstreit um Darwin».

Einige Leserbriefschreiber schreiben auch Klartext. Wissenschaftlich korrekt steht da geschrieben:

«Die Evolutionsfoschung hat bis heute in den anerkannten Wissenschaftskreisen keine Widerlegung erfahren, aber in unzähligen Fällen brauchbare Erklärungen geliefert.» von Andreas Nick

Wer nach dem Lesen der obigen Links immer noch zum Kreationismus neigt, dem sei die Frage erlaubt, was andere Religionen darüber denken? Die Idee mit der Rippe gilt nicht für alle Religionen. Der Leserbriefschreiber, der am Schluss zum geschriebenen Wort kam, ein Freidenker, wird wohl Spass an meinen Koteletts haben – er hatte die Idee mit der Blutwurst. Die Geschichte wurde zur Staatssache.

Um die Wurst ging (geht) es auch beim Fall Sabo. Zuviele Köche sollen den Brei verderben. Hier wirkt nur ein Koch, der Bischof. «Das ist ein totaler Affront.» Es ist ein Kreuz, zumindest steht es in diesem – «kreuz punkt net» nicht nett. Ein Weiterzug an die nächst höhere gerichtliche Instanz soll nicht erfolgen, aber man zieht die Angelegenheit weiter an den Vatikan. Folgen hier weltliche Reaktionen?Die Geschichte wurde (bleibt?) Gerichtssache.

«Kein Sozialdienst für Berufsschulen». Die soziale Tätigkeit der Kirche, resp. der kirchlichen Bezirke wird hier nicht in Frage gestellt. Es ist nur etwas an zu merken. Es kann keiner Kirche vorgeschrieben werden, dass die zurück erhaltenen Gelder für die Jugendarbeit zu verwenden sind. Sie wurden vor einigen Jahren zuviel bei diesen Kirchgemeinden eingezogen. Das Recht ist nicht immer ganz einfach und keiner hat, wie dies möglich gewesen wäre, beim Regierungsstatthalter Beschwerde eingelegt. Der Zweckbestimmung ist ja an und für sich ganz sinnvoll. Die Jugend, das sind die Kirchenmitglieder der Zukunft und müssen gefördert werden. Die Geschichte blieb Kirchensache.

Ob es weh tut, ist manchmal nicht gefragt. Es Gesetz und Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Mitgliedsgemeinden des Kirchgemeindeverbandes Bern haben bei ähnlichen Problemen, die in ihren Gemeinden auftreten, das Recht, den Vorstand um Hilfe an zu fragen. Wir nehmen jede Anfrage ernst, aber ob wir immer helfen können ist die andere Frage.

Text: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Rat der Religionen – innerjüdischer Streit


«Die beiden jüdischen Dachverbände in der Schweiz sind sich über die Besetzung der Expertinnen-Position im Rat der Religionen nicht einig. Die «Liberalen» fühlen sich im Rat nicht mehr repräsentiert.

Ende Januar hat der Schweizerische Rat der Religionen (Swiss council of religions: SCR) beschlossen, das ausschliesslich aus Männern bestehende Gremium durch den Beizug von «ständigen Expertinnen» zu erweitern … lesen sie weiter bei ref.ch»

Zusammenstellung: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

Das Wort zum Sonntag im Internet


Meldung «Wort zum Sonntag neu auf der Website des Schweizer Fernsehens»

SCHWEIZ

Die RNA-Meldung «Wort zum Sonntag neu auf der Website des Schweizer Fernsehens» hat eine Sperrfrist bis 15. September.

RNA

Bitte beachten Sie: Die Meldung der RNA von heute morgen «Wort zum Sonntag neu auf der Website des Schweizer Fernsehens» hat eine Sperrfrist bis 15. September.

***************************************************
Dies ist eine automatisch erzeugte Meldung.
Das Original finden Sie unter
http://www.ref.ch/rna/meldungen/9448.html
****************************************************

Übrigens, die Meldungen der Reformierten Presse können sie gratis abonnieren (rechts unter Service – der Seitenaufbau dauert eine Weile – etwas warten und dann bei Mailinglist die eigene E-Mail-Adresse eintragen und abonnieren)

«Krieg ist inhuman»


Der Berner Rolf Bloch äussert sich zu Israel und Nahost.

«Krieg ist inhuman»

Rolf Bloch gilt als moralische Autorität unter den Schweizer Juden. Der Berner über den neusten Nahostkrieg und Perspektiven für Israel.

Daniel Sägesser coopzeitung: Im Libanon gibt es einen Waffenstillstand. Begrüssen Sie diesen?

ROLF BLOCH: Den Waffenstillstand begrüsse ich, hört doch nun das Zerstören und Töten auf. Die Fortsetzung des Krieges hätte so bald die Erreichung der strategischen Ziele Israels nicht gebracht. … weiter …»

Danke Dänu für dieses Interview. Erstens ist es lesenswert und zweitens ideal weil ich es erst heute gelesen habe (gestern war ich ausser Haus, aber das liest du unten) für eine Demonstration im friedlichen Sinn, als aktives Beispiel, was man in einem Blog veröffentlichen kann.

Der Interviewer Daniel Sägesser kommt aus einer Frontregion des Kantons Bern, aus dem Oberaargau. Genau genommen wie ich aus Langenthal. Nur er ist ein «Einheimischer» und ich als Stadt-Berner habe ihn erst im Einsatz kennen gelernt. Er in der Funktion eines «Frontberichterstatters», ich für eine Woche als Kadi-Stv. Ohne Krieg, unbewaffnet – Spielplatzbau und Vitaparcour in Stand stellen war angesagt. Und das alles in Ländereien, die einmal zum Staate Bern gehört haben.

Friedlich und dennoch gibt es Fragezeichen. Ist so etwas mit öffentlichen Geldern heute, grenzüberschreitend noch Sinnvoll? Diskussionsstoff rund um die geplante Schuldenbremse (Vernehmlassungsunterlagen), die vermutlich auch die Kirche tangieren dürfte. Darüber haben wir gesprochen. Auch über die Armee und dann noch über Schockolade. Nicht die Ragusa von Camille Bloch, sondern die Cailler von Nestlé und die verschiedenen Möglichkeiten, wie wir in Zukunft bloggen werden. Ein weiter Blog mit dem Thema Kirche kommt demnächst. Wir werden sie sicherlich informieren.

Viele werden den Zusammenhang mit den angeschnittenen Themen nicht erkennen, aber einige Wenige schon und für die ist es so etwas, wie ein kleine Illustration, was man aus Informationen so alles machen kann. Um einen Blog zu schreiben braucht es vor allem einmal eine etwas andere Sicht als der Durchschnitt und etwas Mut – zumindest für die, welche nicht unter einem Pseudonym schreiben. Und manchmal auch den Zufall gerade durch den Teil unseres Staates zu fahren, der an der anderen Front liegt und immer noch zu uns gehört …

Camille Bloch

… gestern – nichts von Randregion – New Holland ist nicht annektiert worden … und den Fotoapparat dabei, so als letzte Bedingung.

Text und Foto: Stephan Marti-Landoltfinanzblog (Anmerkung nur für Paul: oben der Mähdrescher und hier im Link der Häcksler)

Der schleichende Fundamentalismus in den Schweizer Landeskirchen


Liberale Theologie: Als frei von religiöser Rechthaberei, wie er sie auch in der Landeskirche zwischen Hochschule und Kircheninstitutionen am Wachsen sieht bzw. frei für ein ‚check and balance’ im Umgange mit Freiheit der Bibel zwischen Rechthaberei (Fundamentalismus) und Nonchalance (Pfarrer als ‚Obergrüezicheib’).

Ein Plädoyer für liberale Theologie von Prof. Walter J. Hollenweger, in der NZZtg. am Sonntag (28.8.05, S. 27).

Theologische Liberalität bedeutet für den Verfasser: Jesus ist unterschiedlich, und doch keineswegs beliebig zu interpretieren, was ihm Ergebnis von wissenschaftlicher Theologie ist. – Zur Rechthaberei nach dem Lesen des Artikels (nach-)gedacht (Über Nonchalance ist nicht weiters nachzudenken): Rechthaberei ist von Larmoyanz motiviert, die in Wehklagen zu münden hat, und doch: Wer wirklich leidet, klagt nicht. Die Holocaust-Opfer haben geschwiegen, anders denn Institutionen und deren Anwälte, wiewohl sie keine eigentlichen Zeugen sind. Ein solcher kann einzig derjenige sein, welcher ein Ereignis überlebt hat (lateinisch Zeuge: Super-stes, Über-Stehnder, Darüber-Stehender, auch über dem Gehalte juristischer (Rechts-) Wahrheit Stehender. Vielleicht wollte diesem Sachverhalte mit dem Begriffe vom ‚Menschenrecht’ etwa auf religiösen Frieden Ausdruck durch Präsident Roosevelt damals gegeben werden.

Der Text scheint mir wie ein Prolog an die Adresse unserer eignen Kirche für Kappel II ‚als Schule des Dialogs bzw. einer Dialogskultur als eines eignen Stils zu sein.

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur