Nationalforschungsprojekt – NFP 58


Es werden im historischen Rückblick keine Namen oder Organisationen genannt, aber die Geschichte kommt uns bekannt vor …

«Religion als öffentliche Angelegenheit

Warum interessiert sich der Staat für Religion?

Dr. Werner Haug, Mitglied der Leitungsgruppe des NFP 58

… 1. die konsequente Durchsetzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im positiven wie im negativen Sinne;

2. die Sicherstellung der Menschen- und Grundrechte vor religiös begründeten Ein- und Übergriffen, unabhängig davon ob diese sich nun auf kanonisches Recht, auf Sektenregeln oder die Scharia berufen;

3. die Sicherstellung von Transparenz und der Konformität mit demokratischen Spielregeln, wenn es um die innere Verfassung von Kirchen und Religionsgemeinschaften geht, die staatliche Anerkennung einfordern …

… lesen sie mehr beim NFP 58 …«

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… für «eilige Leser» nur diese Zusammenfassung …

» … Die religiöse Landschaft der Schweiz ist in einem tiefgehenden Veränderungsprozess begriffen, der sich auf allen gesellschaftlichen Ebenen niederschlägt: Durch die Forderung von Migrantengruppen nach Partizipation am öffentlichen Leben wird die Gesellschaft herausgefordert, über ihre eigene religiös-kulturelle Identität und die nationalen Fundamente nachzudenken. Die neu entstandenen Religionsgemeinschaften verfügen noch nicht über die nötigen Institutionen (Gemeindestrukturen, Religionsgelehrte, Baulichkeiten, Erziehungseinrichtungen), um ihr religiöses Leben dauerhaft zu gestalten, ihren Angehörigen den nötigen Rückhalt zu gewähren, sich verlässlich in der Schweiz zu integrieren und der Gefahr der Instrumentalisierung durch radikale Strömungen gewachsen zu sein. Die christlichen Kirchen sind zum Dialog mit einer weithin religionsentfremdeten Gesellschaft gefordert, zugleich aber auch zum Dialog mit anderen Religionsgemeinschaften, die ihr Selbstverständnis moderner christlicher Identität nicht teilen. Die einzelnen Menschen sind gezwungen, sich selbstverantwortlich mit der Religionsthematik zu beschäftigen. Angesichts der religiösen Pluralisierung steht der Staat vor der Aufgabe, sein Verhältnis zu den in der Schweiz wirkenden Religionsgemeinschaften zu überprüfen. Er muss sich fragen, ob und wie er mit seinem Religionsrecht auf die neu entstandene multireligiöse und multikulturelle Lage reagieren soll. Muss der Staat angesichts der aktuellen und zu erwartenden Herausforderungen stärker als bisher in Fragen der Religion aktiv werden? …»

Vor einem Jahr erschienen:
Kurs für muslimische Kaderleute statt für Jugendliche

Vor zwei Jahren erschienen:
Flugzeugentführer und Entführte – keine Spur von Hass

Vor drei Jahren erschienen:
Human Right Conference

Vor vier Jahren erschienen:
Menschenrechtsrat beschlossen

© libref – Text: Stephan MartiFinanzblog