Kategorie-Archiv: 04 Reformierte Landeskirche

USR III: kirchliches-nein.ch hat schon über zweihundertachtzig Unterstützer*innen

Der von Manuel Amstutz, Andreas Nufer und Res Peter, Vorstandsmitglied von libref, gegründete Verein hat schon über hundert kirchliche Supportgivers. Siehe kirchliches-nein.ch

Und: Das demokratisches Kirchenorgan des Stadtverbandes der reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich, die sogenannte Zentralkirchenpflege, hat an ihrer Sitzung vom Mittwoch, 7. Dezember, in einer Konsultativabstimmung folgenden Satz mit absolutem Mehr unterstützt hat: „Die Zentralkirchenpflege der reformierten Kirche der Stadt Zürich ist für Reformen, aber nicht für die USR III in ihrer jetzigen Form.“

Mit dieser Haltung kann erreicht werden, dass wir als Kirche in den Debatten auf nationaler und kantonaler Ebene endlich wahrgenommen werden in unseren eigenen Bedürfnissen und in dem, wofür wir sozialethische eintreten in unserem ganzen Land und in unserer Stadt.

Und: Der Kirchgemeinderat der deutschsprachigen, ref. Kirchgemeinde Biel, dessen Präsident Herr Gruppen ist, hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass sämtliche Ratsmitglieder sich öffentlich und im Namen der Kirchgemeinde gegen die URS III äussern dürfen und sollen.

Das freut das liberale Debattiererherz!

USR III und die Kirchen: «Goodwill verspielt»

Der Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller und Kirchenrätin Katharina Kull-Benz (FDP) sind enttäuscht – und überrascht, dass Regierungsrat Stocker (SVP) die Zürcher Landeskirchen nicht auf dem Radar bei den Ausgleichszahlungen hatte. Ein Achselzucken ist alles, was er für sie übrig hatte. Und dies, obwohl die Landeskirchen in Zürich, gleich hinter der Stadt Zürich und noch vor Winterthur, über 30 Millionen Franken Verlust tragen müssen. Lesen die den Artikel in der NZZ und die Kommentare von Michel Müller im Artikel von Matthias Böhni auf ref. ch

Es freut uns, dass Daniel Binswanger aus liberaler Sicht das Referendum gegen die USR III unterstützt. Er schreibt: «Das Wachstum der Gewinnsteuern konnte sich nur deshalb vom Wachstum der Wirtschaft entkoppeln, weil Steuersubstrat aus anderen Ländern abgesogen wurde. Die Schweizer Fiskalstrategie ist parasitär. Daran sollten nicht nur Sozialdemokraten, sondern auch Wirtschaftsliberale Anstoss nehmen.»

Genau dieses Argument, dass eine ethisch korrektes Steuersystem der Schweiz hilft und der internationale Druck für gerechte Steuersysteme steigt, vertritt libref schon länger. Siehe das liberale Argumentarium hier

USR III und die Kirchen. Ein Argumentarium aus liberaler Sicht

Grösste Steuererleichterung in der Geschichte der Schweiz

Die Unternehmenssteuerreform III ist eine der grössten Steuererleichterungen für die bislang ordentlich besteuerten juristischen Personen, welche die Schweiz je gesehen hat. Der Anlass für die USR III ist ein gerechter: Bisher privilegierte Firmen sollen gleich behandelt werden wie alle Firmen in der Schweiz. Das ist gut und richtig so. Nur werden die bisher bevorzugten Firmen nicht einfach so viel bezahlen müssen, wie alle anderen zuvor. Sondern alle werden weniger bezahlen müssen. Die Umsetzung der USR III ist so verheerend. Es stellen sich grundsätzliche Fragen: Welches sind die empirischen und politischen Argumente für die USR III? Was sind die sozialethischen Folgen? Was bedeutet dies für die Landeskirchen? Und welche Strategien sollen die kirchlichen Organe (SEK; Kirchenrat, Kirchgemeinden, Pfarrvereine und Pfarrkapitel, Diakonatskapitel, MusikerInnen, Verbände von kirchlichen Mitarbeitenden, etc.) einnehmen?

Politisches Argument: „Wir müssen uns gegen unten anpassen“.

Es ist unbestritten, dass das Steuersystem angepasst werden muss. „Nichtstun wäre noch viel gravierender“ sagt der Steuerexperte Peter Uebelhart in der NZZ[1]. Der Wegfall der bisherigen Privilegien ist zwingend, da so Steuerausfälle in den Ursprungsländern entstanden sind. Es ist daher nachvollziehbar, dass die OECD auf die Einhaltung von internationalen Standards pocht. Die Schweiz ist wohl zu Recht ins Visier geraten, da das internationale Ziel der Vermeidung von base erosion and profit shifting (Beps) für alle Beteiligten sinnvoll ist. Es stellt sich nun die Frage, ob die vom Bundesparlament gewählten Instrumente sinnvoll sind. Wird hier der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben?[2]

Politisch-ökonomisches Argument: „Die Firmen ziehen ab“

Das Hauptargument für eine Nicht-Hinaufsetzung der bisher privilegierten Firmen auf das Niveau, das alle anderen Firmen im bisher unbestrittenen Konsens zahlen, heisst, dass die bis anhin bevorzugten Firmen sonst ins Ausland abziehen würden. Das glaubt etwa CVP-Nationalrat Leo Müller.[3] Hier stellt sich die Frage, ob dieses Argument ethisch stringent ist. Dies ist es nicht. Zu sagen: „Wenn ihr uns andere Regeln gebt, dann gehen wir“ ist kein ethisches Argument. Selbstverständlich besteht das Recht zu gehen. Die Frage ist, ob sich der Gesetzgeber von diesem Argument beeinflussen lassen darf. Damit übernähmen die Unternehmungen eine Stellung, die ihnen im Staatsgefüge nicht zukommt. Gesetzgebung ist Sache der gewählten Repräsentanten.

Ob die Steuern gerecht sind oder nicht, hängt nicht davon ab, ob eine Firma sie bezahlen will oder nicht, ob sie drohen, wegzuziehen oder nicht. Sondern, ob sie für soziale Gerechtigkeit und Ausgleich sorgen oder eben nicht. Wenn Firmen wie Glencore, Apple und Amazon ihre Steuern global versteckt haben, so wächst nun Widerstand. Die ethische Frage der Steuergerechtigkeit wird gestellt. So titelt das Wirtschaftsmagazin Bilanz: „Steuern: Am Fiskus vorbei. Sie minimieren trickreich ihre Steuerlast: Apple, ­Amazon, Glencore und andere multinationale Konzerne. Doch nun wächst der Widerstand. Steuergerechtigkeit wird zum Wahlkampfthema.“[4]

Wegzug wohin? Dekonstruktion eines Mythos

Lassen wir den Mythos, dass Firmen aus der Schweiz abziehen würden, für einen Moment als wahr erscheinen. Stellen wir uns die Frage, wohin denn diese Firmen ziehen wollten. So sagt Herr Uebelhart zu recht: „Man muss sich bewusst sein, dass die Schweiz ein solches Steuergesetz heute nicht mehr in Isolation schreibt, sondern unter enger Beobachtung der OECD“[5]. Wie das Beispiel von Apple in Irland zeigt[6], will die OECD, dass in Zukunft global dort die Steuern bezahlt werden, wo gearbeitet, geforscht, produziert wird. Mittel- und langfristig sind also alle Länder angehalten, Steuergerechtigkeit umzusetzen. Wer trotzdem in eine kleine Steueroase irgendwohin in der Welt ziehen will, hat zwangsweise etwas zu verstecken und muss sich die Frage stellen lassen, was denn. Ob dies dem Image der Firma zuträglich ist, mag bezweifelt werden.

Steuern nur Faktor an siebter Stelle

Kommt dazu, dass die Steuern nur ein untergeordneter Faktor (Rang sieben) von vielen Standortfaktoren sind. Wichtig sind Rechtssicherheit, öffentlicher Verkehr, Schulwesen, Gesundheitswesen, Kultur, liberale Religionsausübung etc. Bei einer Umsetzung der USR III entgehen der öffentlichen Hand, und den Kirchen, jedoch genau für diese Aufgaben grosse Mittel.

Fakt ist: Firmen investieren und bleiben

Hier gilt es ruhig festzustellen: entgegen der unablässig widerholten Drohung, Firmen würde abwandern, wollen grosse Firmen gar nicht wegziehen. Im Gegenteil: Sie investieren in die Zukunft. So berichtet Stadtrat Daniel Leupi: „Trotz der im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich hohen steuerlichen Belastung boomt die Wirtschaft. Firmen wie Swiss Re, UBS, CS oder die Zurich haben in den letzten Jahren Hunderte von Millionen in Neu- und Ausbauten ihrer Hauptsitze in Zürich gesteckt. Ein klares Bekenntnis zum Standort Zürich – unabhängig vom Steuerfuss“. Dies gilt es im Kopf zu behalten, wenn allenfalls Kirchen vorgeworfen würden, bei ihrer Unterstützung des Referendums gegen die USR III, sie wären „gegen die Wirtschaft“ und „für die Zerstörung von Arbeitsplätzen“[7].

Mythos: „Firmen kommen“ – Einnahmen steigen“. Beides ein Misserfolg

Das schon erwähnte Hauptargument für die USR III wird mit einem weitere verbunden: „Wir müssen etwas tun, damit Firmen nicht abziehen. Und wir müssen schauen, dass neue Firmen herziehen. Es wird zwar eine kurze Baisse der Steuereinnahmen geben. Der Zuzug von Firmen wird den Ausfall mittelfristig ausgleichen, schliesslich sogar übertreffen“. Beide Argumente bedienen einen neoliberalen Mythos, den es mit aller Klarheit und Faktenschärfe zu dekonstruieren gilt.

Der Kanton Luzern hat die Unternehmensgewinnsteuer im Jahr 2012 auf 12 Prozent gesenkt.[8] Die Steuereinnahmen entwickelten sich nicht wie erwünscht: „2011, vor der Steuersenkung, betrugen sie 141 Millionen Franken, danach 94 Millionen (2012), 114 Millionen Franken (2013), 110 Millionen (2014) und 93,9 Millionen im letzten Jahr.“ Die Folge davon war ein fataler Sparkurs: „Zwangsferien für 20’000 Luzerner Schüler, die landesweit höchsten Schulgelder für Mittelschüler oder die neue, komplett von Firmen finanzierte Wirtschaftsfakultät. Obwohl Luzern bereits 200 Millionen Franken eingespart hat, fehlen in den kommenden drei Jahren rund 330 Millionen Franken.“ Wirtschaftsprofessor Marius Brülhart von der Uni Lausanne analysiert: «Aus der Warte der Steuereinnahmen handelt es sich um einen ziemlich klaren Misserfolg. Was die öffentlichen Einnahmen betrifft, wäre der Kanton wohl am besten gefahren, wenn er die Unternehmenssteuern überhaupt nicht gesenkt hätte.»[9] Diese Einsicht wiederholte Professor Brülhart im Tages-Anzeiger vom 8. Oktober[1]. Es habe zwar Firmenzuzüge und somit Zusatzeinnahmen bei den Einkommenssteuern gegeben, aber diese vermochten die Ausfälle bei den Steuern und beim Finanzausgleich nicht wettzumachen.

Kein Mythos, sondern Fakt: Ausfall zahlt Mittelstand

Was hingegen Fakt ist, ist, dass der Mittelstand und die Stadt Luzern die Zeche bezahlen: Höhere Schulgelder und Zwangsferien. Genau dieser Mechanismus droht bei der Einführung der USR III: entweder werden Leistungen wie für Schulen, Spitäler und öffentlicher Verkehr gestrichen. Oder die Steuern für natürliche Personen steigen. Das heisst: die Städte und die Gemeinden bezahlen die Zeche. Und die Kirchen.

Steuern in den wirtschaftsliberalen USA bis 40 Prozent

Ein Argument für die USR III ist, dass behauptet wird, dass die Steuerlast in der Schweiz für Firmen hoch sei. Dies ist schlicht nicht richtig. So besteuern die USA in Kalifornien Unternehmen bei 39 Prozent: „Tatsächlich besteuern weltweit nur gerade die Vereinigten Arabischen Emirate (55%) und Tschad (40%) die Einnahmen von Unternehmen stärker als die USA, wie eine Analyse des Think-Tanks Tax Foundation zeigt.  Der Durchschnitt von 163 untersuchten Ländern beträgt derweil 22,6%. Der Schweizer Satz liegt laut OECD-Daten leicht darunter bei 21%“ [10]

Auch diese Firmen „drohen“, Silikon Valley zu verlassen. Tatsache ist: kaum eine dieser Firmen hat ihren Standort verlassen. Wohin sollten sie auch gehen? Allenfalls kämen sie – nach Zürich! In die Schweiz! Hier treffen sie auf tiefe, international kompetitive 21 % Steuerlast. Hier treffen sie auf eine anerkannt sehr gute Infrastruktur und Kultur, welche Zürich, welche die Schweiz, dank fairen und gerechten Steuern, der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Auch durch den Beitrag, den die Firmen mit ihren Steuern verdankenswerter- und gerechterweise beitragen.

Wohin gehen die verschenkten Gelder? Mehrheitlich ins Ausland

Sozialethisch ist von grosser Bedeutung, wohin die nicht mehr eingeforderten Steuer-Milliarden mit den Mitnahmeeffekten wandern. Die schlichte Antwort lautet: Der grösste Teil geht direkt ins Ausland. Die grossen Firmen in der Schweiz sind zwischen 50 bis 70 Prozent in der Hand eines ausländischen Aktionariates[11]. Die eingesparten Steuern erhöhen direkt den Gewinn dieser Firmen und damit deren Möglichkeit, Dividenden auszuschütten. Die Dividenden wandern also zu 50 bis 70 Prozent sogleich ins Ausland. Der Lausanner Wirtschaftsprofessor Marius Brülhart sagt dazu: „Übers Ganze gesehen ist davon auszugehen, dass die USR III eine leichte Umverteilung der Steuerlast von oben nach unten nach sich ziehen wird – denn entlastet werden in erster Linie Aktionäre grosser und rentabler Firmen.“[12] Leicht? 15 bis 20 Millionen für die Zürcher Landeskirche? 200 bis 300 Millionen für die Stadt Zürich?

„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.“ Eine Frage der Steuergerechtigkeit

Ein Ziel einer nachhaltigen Steuerpolitik sollte die Gleichbehandlung aller Branchen sein. Es ist nicht einzusehen, weshalb gewisse Branchen (z.B. neu der IT-Bereich) ihre Erträge von bis zu 90% von der Besteuerung ausnehmen können sollen, während andere Branchen vollumfänglich besteuert werden. Insofern gilt es ernsthaft zu bedenken, ob irgendwelche Steuern gesenkt werden sollen. Wie schon erwähnt: Die Schweiz ist mit 21 % leicht unter dem Durchschnitt von 163 Ländern. Ethisch kann selbstbewusst vertreten werden: „Die Unternehmensgewinnsteuern sind gerecht. Sie tragen zu einem liberalen und funktionierenden Staat bei. Sie müssen von allen Unternehmen ohne Ausnahme bezahlt werden. Die Unternehmen tragen damit zu einem rechtstaatlich stabilen und verlässlichen Staat bei, von dem die Unternehmen selbst wieder profitieren.“ Dass diese Argumentation auch langsam in den USA greift (mit Steuersätzen bis 39%), wurde oben schon erwähnt (siehe Artikel Bilanz.)

Folgen für den Kanton Zürich

Die USR III bedeutet für den Kanton Zürich das historisch grösste Steuergeschenk an die juristischen Personen. Bis zu einer Milliarde Franken jährlich werden dem Kanton und den Gemeinden wahrscheinlich fehlen. Diese Zahlen sind zwar noch nicht erhärtet und beruhen auf den Aussagen von Daniel Leupi in der NZZ. fehl Dies ist vor allem dem sogenannten „Mitnahmeeffekt“ geschuldet. Firmen, die bis anhin gar nicht von Steuervergünstigungen betroffen waren, kommen nun auf einen Schlag ebenso Steuervergünstigungen. Der Zürcher SVP Regierungsrat sagt dazu: „Der Mitnahmeeffekt ist unbestritten gross. […] Niemand gibt gern so viel Geld her“.

Den finanziellen Ausfall für den Kanton Zürich wird Stadtzürcher Finanzvorstand für die Stadt Zürich auf 300 Millionen Franken geschätzt. Regierungsrat Stocker hält diese Zahl für übertrieben, hat bis jetzt jedoch noch keine Zahlen genannt. Fest steht aber für beide: Den Ausfall müssen vor allem die Gemeinden und die Städte bezahlen. Bei ihnen fallen mindestens ein Viertel der Steuern von juristischen Personen weg. Dies ist dem schon genannten „Mitnahmeeffekt“ geschuldet.

Auch Gemeinden und Konferenz der städtischen Finanzdirektoren dagegen

Der Verband der Gemeindepräsidenten im Kanton Zürich, der weitgehend von bürgerlichen Politikern geführt wird, wehrt sich deshalb gegen diese Steuerausfälle[13]. Sie sagen, dass ihnen so nur zwei Möglichkeiten bleiben: Entweder die Steuern für die natürlichen Personen erhöhen, oder die Leistungen kürzen. Dasselbe gilt für die Städte. „Die Konferenz der städtischen Finanzdirektoren ist bürgerlich dominiert – und sagt Nein zur USR III“[14]. So titelt ein Beitrag auf SRF. Die Einsicht setzt sich durch, dass die Städte, wie die Gemeinden, die Hauptlast der Kürzungen tragen müssen, und dies unabhängig davon, welche politische Ausrichtung die jeweilige Stadtregierung hat. Und wo bleiben die Kirchen?

Folgen für die Landeskirchen: grosse Verluste bei Diakonie und Kultur

Bei all diesen Argumenten ist nun von Seite Landeskirchen zu tiefst zu bedauern, dass sie bis jetzt kaum in den Blickwinkel der Argumentationen gekommen sind. Denn sie sitzen im gleichen Boot wie die politischen Gemeinden. Den Landeskirchen im Kanton Zürich zum Beispiel wird, mit einem Schlag, mindestens ein Viertel ihrer Steuern von juristischen Personen wegfallen. Der Stadtverband der Reformierten Kirchen in Zürich rechnet mit einem Rückgang von 8 bis 10 Millionen Franken[15]. Die Landeskirche des Kantons Zürich rechnet insgesamt mit 15 bis 20 Millionen Franken[16]. Da diese Steuern nicht für Kultuszwecke, sondern nur für diakonische und kulturelle Zwecke verwendet werden dürfen, trifft der immense Ausfall vor allem die Schwachen in der Gesellschaft. Es sind deshalb vor allem die diakonischen Aufgaben, welche die Kirchen für die Allgemeinheit ausführen, gefährdet: Familienarbeit, Jugendintegration, Flüchtlingsarbeit, Betreuung in Altersheim, Spitalseelsorge, Notfallseelsorge, Besuchsdienste, Beratungszentren, etc. Ebenso werden unweigerlich die vielfältigen kulturellen Angebote überproportional unter der USR III leiden müssen. Zudem muss überdacht werden, ob Kirchen „geschlossen oder verlottern gelassen“ werden sollen.[17]

Mit Spareffekten nicht auszugleichen

All diese Kürzungen können mit Sparanstrengungen niemals aufgefangen werden. Auch den Kirchgemeinden bleiben so nur die beiden Möglichkeiten, wie sie den Gemeinden und Städten bleiben: Steuererhöhung oder Leistungsabbau. Da Steuererhöhung alle natürlichen Personen betreffen, kann mit Fug und Recht gesagt werden: Die Zeche zahlt der einfache Bürger, das normale Kirchenmitglied.

Welche Strategien für die Kirchen?

Die Kirchen sind leider noch kaum in den Blick als Leidtragende der Umverteilung der USR III gekommen. Weder im Gespräch zwischen Stadtrat Leupi und Regierungsrat Stocker wurden von den Konsequenzen für die Kirchen gesprochen. Auch im neuesten Bericht im Tages-Anzeiger vom 6. Oktober über die USR III[18], werden die Kirchen von keiner Partei mit einem Wort erwähnt. So stellt sich die Frage der Strategien, welche sie anwenden sollen. Kirchgemeinden und Kantonalkirchen sind sich nicht gewohnt, in Fragen der Bundespolitik Stellung zu nehmen. Die Gefahr dabei ist, dass man sich den Schwarzen Peter gegenseitig zu schiebt. Hier muss aber für alle Stufen der Kirchen gelten: „Niemand wird es für die Kirchen richten“[19].

Kirchen leider noch kaum im Blick

Bis jetzt wurden den Kirchen im Kanton Zürich keine Ausgleichszahlungen vorgeschlagen. Anders in Bern: Dort hat der Regierungsrat gesehen, dass die Kirchen sehr unter den Abstrichen zu leiden hätten, und hat einen Ausgleich vorgeschlagen[20]. Diese werden jedoch bei weitem nicht die Verluste decken. Immerhin wurde dort mit den Kirchen buchstäblich gerechnet. Biel würde ein Viertel seines Budgets verlieren. Deshalb unterstützt Biel das Referendum.

Ein Teufelskreis: direkte Kantonsbeiträge

Die Kirchen müssen, zumindest im Kanton Zürich, noch mit einer weiteren Senkung rechnen: die direkten Kantonsbeiträge an die Landeskirchen. Die sind bekanntlich abhängig von den neu gemessenen und erhobenen Leistungen in Diakonie und Kultur. Sinken diese Leistung infolge der USR III, sinken auch die erhobenen und gemessenen Leistungen. Sinken diese, so sinken auch die Kantonsbeiträge. Ein Teufelskreis, der nur die Kirchen betrifft!

Froh und dankbar um Steuern? – Ja! Behalten wir es bei!

Eine Strategie des „vorauseilenden Gehorsams“ ist die Haltung, dass die Kirchen doch, bitte schön, dankbar für die Kirchensteuern der juristischen Personen sind und bleiben sollen. So sagt der Synodalratspräsident von Basel Land, Martin Stingelin, die Lust der Kirche sei klein, sich gegen die USR III zu stellen, „in erster Linie weil wir froh und dankbar sind für die Beiträge der juristischen Personen“[21]. Dankbar sind selbstverständlich alle Kirchen. Die Steuern, die nun gesenkt werden, waren aber gar nie in Frage gestellt worden. Alle sahen und sehen den Sinn der Steuern ein. Ethisch muss argumentiert werden: „Ja, auch wir Kirchen sind dankbar für diese wichtigen Steuern. Räumen wir deshalb alle ungerechten Privilegien aus, und halten wir an diesen Steuern für alle fest. Sie tragen für das Allgemeinwohl bei.“

Kein Öl ins Feuer? Kontraproduktiv? – Selbstbewusst hin- und einstehen!

Eine weitere kirchliche Strategie schenkt vorsichtigen Stimmen innerhalb der Landeskirchen Gehör, die sich vor einer klaren Stellungnahme gegen die jetzt USR III scheuen. So meint Daniel Kosch, Geschäftsführer der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, dass ein Engagement der Kirchen „kontraproduktiv“ sei. Das habe eine Mitgliederbefragung gezeigt. Es gehe den Kirchen da nur um sich selbst. Diese Strategie ist gefährlich. Denn: entweder geht es wirklich um einen Zehntel bis einen Viertel der Gelder der Kirchen. Dann sollen die das sagen dürfen und müssen. Oder aber sie sagen nichts. Damit geben sie ein Zeichen, dass es „schon irgendwie gehe“ und „auch die Kirchen ihren Beitrag entrichten müssten“. Dann kann und muss aber nachgefragt werden: „Wenn es ohne diesen Zehntel bis einen Viertel weniger im Budget geht, warum wartet ihr auf die USR III und spart nicht schon jetzt?“ Wenn die Kirchen nicht selbstbewusst, wie die politischen Gemeinden, hin stehen und ihre Verluste benennen können und dürfen, dann haben sie in dieser Debatte von Beginn weg verloren. So hätten sie dann wirklich selbst Öl ins Steuersenkungsfeuer gegossen.

Im selben Boot wie die politischen Gemeinden

Dass mit den Kirchen kaum je das Gespräch gesucht wurde, zeigt, dass auch sie im gleichen Boot wie die Gemeinden sitzen. Diese beklagen ihren Nichteinbezug. So sagt FDP Nationalrat Kurt Fluri, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes: «Es wurde geradezu hochnäsig auf die Hierarchie zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verwiesen. Es wurde gesagt, es sei Sache der Kantone, die Gemeinden zu berücksichtigen“[22]. Das gilt auch für die Kirchen: sie wurden (noch) kaum berücksichtig. Eine Strategie kann deshalb sein, nun das Gespräch mit den Kantonen zu suchen.

Fazit:

  1. Kirchgemeinden, Kantonalkirchen und der Kirchenbund sollten […] das Referendum gegen die USR III unterstützen“ rät Matthias Böhni[23]. Denn sie sind, noch mehr als die politischen Gemeinden, die grossen Verliererinnen in dieser geschichtlich grössten Umverteilung, welche die Schweiz je gesehen haben wird.
  2. Umgekehrt würde ein kirchliches stillschweigendes Akzeptieren dieser Umverteilung von Steuergeldern ins Ausland das Signal aussenden, dass die Kirchen sparen könnten. Dieses Signal wäre fatal und selbszerstörend. Aus Angst davor, dass es denn Kirchen selbst nur um den Mammon ginge, verteidigen sie nicht die liberal anerkannte gute Wirkung von sinnvoll eingesetztem Mammon und Geld. Das ist entweder feige oder dumm. Oder aber man verfällt so wirklich dem Mammon. Gott bewahre.
  3. Die Angst vor einer Diskussion um den Beitrag der juristischen Steuer an die Kirchensteuern ist unbegründet. Das Zürcher Stimmvolk hat eine entsprechende Vorlage der Jungliberalen vor zwei Jahren abgelehnt. Die Mehrheit ist einverstanden, dass die Firmen auch auf diese Art ihren Beitrag an die Allgemeinheit leisten. Alle Argumente der kirchlichen Kampagne „Sorge tragen“ gelten gerade und vor allem hier.
  4. Auch Landeskirchen und Kirchgemeinden, die nicht direkt betroffen sind, sollten sich in Solidarität mit den stark betroffenen Kirchen zeigen.
  5. Die geschichtlich grösste Umverteilung von unten nach oben und vom Inland ins Ausland wird hauptsächlich von den politischen Gemeinden, den Städten – und den Kirchen getragen. Damit zahlen die Schwächsten der Gesellschaft, für welche die Kirchen mit ihrem Wächteramt seit je eintreten, die Zeche. Das ursprüngliche, ethisch sinnvolle Ziel gegen das BEPS, das base erosion and profit shifting, wird in sein Gegenteil verkehrt. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben. Das angebotene Mittel gegen das BEPS erzeugt eine dramatische Erosion an der Basis. Und der Profit wird ins Ausland verschifft. Das ist sozialethisch und liberal schlicht untragbar.

Mit der Annahme des Referendums müssen der Nationalrat und der Ständerat nochmals über die liberal-sozialethischen Bücher. So könnten sie von Beginn weg auch die Kirchen in den Blick nehmen. So kann die sozialethisch entscheidende Frage neu gestellt werden, wer die Zeche bezahlen wird. Oder ob notwendige Steuergerechtigkeit nicht mit einer Reform gelöst werden kann, in der nicht die Schwächsten die Zeche bezahlen müssen.

Pfarrer Res Peter

Präsident prolibref Zürich, Zürcher Verein für freies Christentum
Vorstandsmitglied libref Schweiz

Zürich, 6. Oktober 2016

[1] NZZ vom 27. Juni 2016, siehe http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/unternehmenssteuerreform-iii-in-zuerich-nichtstun-waere-noch-viel-gravierender-ld.91782

[2] Siehe Denknetz, Unternehmenssteuerreform III: Die Austreibung des Teufels mit dem Belzebub: Denknetz, Jahrbuch 2014, 197–205. http://www.denknetz-online.ch/sites/default/files/baumann-unternehmenssteuerniii-jahrbuch_denknetz_14-14.pdf

[3] Siehe den Beitrag auf SRF:

http://www.srf.ch/news/schweiz/unternehmenssteuerreform-iii-kirchen-bangen-um-pfruende

[4] Bilanz, 19. 5. 2012. http://www.bilanz.ch/unternehmen/steuern-am-fiskus-vorbei

[5] NZZ vom 27. Juni.

[6] Die Zeit, 2. 9. 2016. Siehe http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/wolfgang-schaeuble-finanzminister-steuernachzahlung-apple-irland-eu-kommission

[7] NZZ vom 2. September 2016. Siehe http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/unternehmenssteuerreform-iii-so-viel-geld-gibt-niemand-gerne-her-ld.114344

[8] Tages Anzeiger vom 5. September 2016, siehe http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-bange-Blick-nach-Luzern/story/23217872

[9] Ebd.

[10] NZZ vom 3. 9. 2014. Siehe http://www.nzz.ch/wirtschaft/us-firmen-auf-der-flucht-1.18375822

[11] Diese Angaben sind seit dem 1. Januar 2016 und dem Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz öffentlich. Sie können in Kleinarbeit zusammengetragen werden. So findet man auf der Homepage der UBS folgende Angaben: 18, 4 % Prozent der Aktien sind in Schweizer Hand. 81,6 Prozent in sind in ausländischer Hand. Das heisst, die Dividenden der Aktien der UBS fliessen zu 81, 6 Prozent ins Ausland. Siehe https://www.ubs.com/global/de/about_ubs/investor_relations/share_information/shareholder_details/distribution.html#par_title_2

[12] Michael Soukup und Stefan Häne: „SP fordert Kompensation für Steuerausfälle“ Tages-Anzeiger, 6. Oktober 2016, S. 8. Siehe http://www.tagesanzeiger.ch/zeitungen/linke-wollen-gegengeschaeft/story/21253424

[13] „Die Befürchtungen von Städten und Gemeinden bewahrheiten sich. Unternehmenssteuerreform III (USR III) im Kanton Zürich: Steuerausfälle von 400 Millionen für Städte und Gemeinden zu erwarten“ Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, Medienmitteilung vom 26. Juni 2016. siehe http://www.gpvzh.ch/dl.php/de/57752b10e0ee4/16_06_30_-_USR_III_-_MM_DEF.pdf

[14] http://m.srf.ch/news/schweiz/ein-ausdruck-der-geringschaetzung

[15] Matthias Böhni: „Warum die Kirchen das Kürzel «USR III» kennen sollten“, ref.ch vom 19. September, https://www.ref.ch/gesellschaft-politik/warum-die-kirchen-das-kuerzel-usr-iii-kennen-sollten/. Vgl. Matthias Böhni: „Und wer bezahlt die Zeche“, bref Nr. 18/ 30. September 2016, S. 20-22

[16] So der Zürcher Kirchenratspräsident Michel Müller im Interview mit Radio SFR am 16. September 2016 im Beitrag von Gaudenz Wacker „USR III – Besorgnis bei Landeskirchen“. Siehe http://www.srf.ch/news/schweiz/unternehmenssteuerreform-iii-kirchen-bangen-um-pfruende.

[17] Ebd.

[18] Michael Soukup und Stefan Häne: „SP fordert Kompensation für Steuerausfälle“ Tages-Anzeiger, 6. Oktober 2016, S. 8. Siehe http://www.tagesanzeiger.ch/zeitungen/linke-wollen-gegengeschaeft/story/21253424

[19] Matthias Böhni: „Zögern ist fehl am Platz“, bref Nr. 18/ 30. September 2016, S. 20

[20] So Reto Burren von der Finanzdirektion des Kantons Bern im Beitrag von Gaudenz Wacker (a.a. O.) Ebenso M. Böhni, ref.ch vom 19. September, a.a.O.

[21] Ebd.

[22] http://m.srf.ch/news/schweiz/ein-ausdruck-der-geringschaetzung

[23] „Zögern ist fehl am Platz“, Kommentar von Matthias Böhni, bref Nr. 18/ 30. September 2016, S. 21.

Auferstehung

Zu Ostern, dem Fest der Auferstehung, spricht Gottfried Locher

Ein Interview das mehr als nur interessant ist. Eigentlich ein echt liberales Gespräch. Mancher Liberale könnte sich hier einige Gedanken zu Herzen nehmen.

Gottfried Locher SEKGottfried Locher, SEK, anlässlich der Verleihung des prix libref.

Auferstehung auch für unser Blog. Es wurde erfolgreich auf Hoststar gezügelt. Danke allen, die mitgeholfen haben. Demnächst wird auch ein anderes Template aufgeschaltet und auf eine Webseite ausgebaut.

 

Es kracht in den Balken


«Krankenbesuch bei der Kirche» – es könnte eine spannende Preisverleihung des prix libref. am 25.10. in Erlenbach ZH werden.

Über die einzelnen Details des Beitrages in der Berner Zeitung könnte man streiten. Der Gesamtzusammenhang ist wichtig.

Genau so publikativ können wir einzelne Gedanken in den Raum stellen.

  • Als Ergänzung einige Zahlen zur Jahrtausendwende: «0,6% die keine Zugehörigkeit zur Kirche haben, sind über 120 Jahre alt …«
  • Links und Rechts – Gottfried Locher beachtet auch Politik und Wirtschaft und nicht nur von Evangelikal bis Freikirche – die Kirchenpolitik aus meiner Sicht. Und es könnte sein, dass Evangelikale und Liberale zusammen spannen – müssen, sollten.
  • Der finanzielle Druck könnte heilsam sein. Ja, manche habe keine Beziehung mehr, zu vernünftigem Verhältnis. Geschichte hin oder her, Bern denkt nach. Zweimal, dreimal und irgendwann mal werden alle abspringen, wenn sich nichts ändert.
  • Bethlehem wird erwähnt. Es scheint nicht mehr das progressive, kreative 3027 zu sein …
  • … das 35 Jahre früher ein Rockkonzert in der Kirche durchführte, als ein Dorf, das zur Durchschnittsstadt aufstieg. Bei einer der ersten angedachten Töffpredigten, versagte dann der Mut und heuer wurden deren liberale Vereinigung beerdigt. Aber über den Liberalismus haben sie geschrieben – Profil Oktober 2014 . Merci Dani.
  • Die reformierte Schweiz braucht einen Bischof! Das schreibt ein Mitarbeiter des PR-Büros von Klaus J.Stölker. Entschuldigung, aber das ist die Handschrift von Klaus. Wie wäre es, wenn du zusammen mit SEK und den Liberalen, wie sie heute noch heissen, ein Konzept erstellen würdest. Spenden dürfen steuerlich abgezogen werden. Mit dem progressiven Part von uns – drei Pfarrer inklusive. Alles Zürcher. Wow. Stellungnahmen gibt es bereits. Wichtig erscheint es mir, dass progressive Mitglieder von uns mithelfen. Solche die mit der Zeit gehen und nicht relativ schnell mit der Zeit gegangen werden.

    Ich freue mich auf den 25. ds. und hoffe, dass die Denker Vormacht vor den Konservativen haben. Liberal ist wohl das Gegenteil von konservativ – aber so mancher rutscht im Alter von oben nach unten.

Kirchenpolitische Ausrichtung

Eigentlich müsste «Liberal» durch «Progressiv» ersetzt werden. Liberal ist heute eher im Fadenkreuz angesiedelt, als in der Mitte oben. Politisch, wie kirchlich.

Kirchgemeindeverband stellt Fragen zum SEK-Verfassungsentwurf


Zum Heiligen Abend darf ich die Stellungnahme des «kirchgemeindeverband des kantons bern» (KGV) zum Verfassungsentwurf des SEK präsentieren.

Danke dem KGV, dass wir das Dokument veröffentlichen dürfen.

KGV-Signet
Rat des
Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes SEK
Sulgenauweg 26
3000 Bern 23

Thun, 24 September 2013

Entwurf neue Verfassung

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Auf Ihrer Webseite laden Sie “alle kirchlichen Kreise” ein, sich zu Ihrem Entwurf zu einer neuen Verfassung zu äussern.

Der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern umfasst über 80 % der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Bern und ca. 97 % deren zirka 600’000 Mitglieder. Es ist seine primäre Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen. Der Vorstand des Kirchgemeindeverbandes fühlt sich somit als Gesprächspartner legitimiert und hat sich im Rahmen zweier Sitzungen eingehend mit Ihrem Projekt und den Vorlagen auseinandergesetzt. Der Vorstand kam dabei zu folgenden Feststellungen und Anträgen:

1. Einbezug der Kirchgemeinden

Das reformierte Kirchenverständnis des Kantons Bern ist wesentlich durch die Reformation Zwinglis beeinflusst. Nach reformatorischem Verständnis ist die örtliche Kirchgemeinde im Vollsinn Kirche. Die Landeskirchen sind die von den Kantonen zur Regelung ihrer Angelegenheiten auf dem Kantonsgebiet eingesetzt.
Kirchgemeinden und Landeskirchen sind nach demokratischen Grundsätzen organisiert.
Die Vorschläge des Schweizerisch evangelischen Kirchenbundes (SEK) zur Bildung einer „Kirche Schweiz“ führen zu einem neuen Kirchenverständnis. Im Wesentlichen fallen dabei auf:

– eine Doppelstruktur von Kirchengemeinschaft und Verein,
– eine hierarchisch gegliederte Kirchenstruktur mit einem Präsidialamt, dem eine geistliche „Vorreiterrolle“ zukommt,
– eine fehlende demokratische Beauftragung und Kontrolle der Exekutivorgane der Kirchengemeinschaft durch die Legislative.

Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend notwendig, dass sich die Basis zu einem derartigen Umbau äussern kann. Da die neu zu bildende Kirchengemeinschaft erst noch auf die Grundlage einer Verfassung gestellt werden soll und eine Verfassung eine Vereinbarung unter Bürgern darstellt, erachten wir eine demokratische Legitimation noch zusätzlich als angezeigt. Wir weisen zudem darauf hin, dass Bekenntnisse nur in einen Verfassungstext aufgenommen werden können, nachdem sie unter den Kirchgemeinden weitestgehend Zustimmung gefunden haben.

Wir verlangen deshalb ein Abstimmungsverfahren, in welches auch die Kirchgemeinden einzubeziehen sind.

2. Synode als Legislativorgan

Der Verfassungsentwurf für die zu bildende Kirchengemeinschaft sieht eine einmal jährlich zusammentretende Synode vor. Wir gehen davon aus, dass die Synode als Legislativorgan dient. Wir sind jedoch überzeugt, dass ein in dermassen grossen, zeitlichen Abständen zusammentretendes Organ kaum geeignet sein wird, eine verantwortungsvolle Gesetzgebungs- und Kontrollarbeit zu leisten. Das Organ dürfte weder einen Zusammenhalt erreichen, der für eine solide parlamentarische Arbeit Voraussetzung ist, noch wird es für Kontinuität sorgen können.

3. Finanzen

Da unsere Landeskirche über keine eigene Steuerhoheit verfügt sondern durch die Beiträge ihrer Kirchgemeinden finanziert wird, sind die Kirchgemeinden auch an der Kostenwirksamkeit der neuen Kirchenstruktur in hohem Masse interessiert.
Da wir wissen, dass die finanziellen Möglichkeiten der verschiedenen Landeskirchen höchst unterschiedlich sind, begrüssen wir es, wenn die Stimmrechte angesichts der einzelnen Landeskirchen im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen zugeordnet werden. Die Frage der Beitragsleistungen und der Stimmrechte dürften politisch umstritten sein.

Wir beantragen deshalb, die Grundsätze über die zu leistenden Beiträge und über die Stimmrechte detaillierter in den Statuten zu verankern.

Zudem stellen wir mit Erstaunen fest, dass die Vereinsstatuten für die Mitglieder einen Austritt per Ende Jahr vorsehen, jedoch von einem Globalbudget für sechs Jahre ausgehen. Wer soll bei Austreten eines Mitgliedes den entstehenden Einnahmeausfall decken?

Wir bitten Sie, diese Fragestellung zu überprüfen.

Schlussendlich fällt auf, dass die Verfassung für die Kirchengemeinschaft im Gegensatz zum Verein keinen freiwilligen Austritt vorsieht. Bedeutet das, dass ein Mitglied aus dem Verein austreten kann und somit keine Beiträge mehr zu bezahlen hat, andererseits aber weiterhin zur Kirchengemeinschaft gehören kann?

Wir bitten Sie, diese Frage näher zu prüfen und zu beantworten.

4. Präsidialamt und Gemeindeautonomie

Die neue Verfassung sieht unter den Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten die Mitwirkung an Gemeindegottesdiensten vor. Wie ist diese Regelung gemeint?
Grundsätzlich bestimmt der Kirchgemeinderat, wer in „seiner Kirche“ einen Gottesdienst leitet. Dass die Präsidentin oder des Präsidenten des Kirchenbundes auf Einladung hin einen Gemeindegottesdienst mitgestalten kann, versteht sich von selbst. Die Ermächtigung dazu kann Bestandteilt deren oder dessen Pflichtenheftes sein. Weshalb bedarf dieser Einsatz einer Verankerung auf Verfassungsstufe? Sollte jedoch die Ermächtigung damit verbunden sein, dass die Präsidentin oder Präsident in eigener Kompetenz einen Gemeindegottesdienst leiten kann, wäre dies im Blick auf die Gemeindeautonomie eine Akzentverschiebung.

5. Klarheit über die Mitgliedschaften

Wir gehen davon aus, dass für alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten zu gelten haben. Neu möchten Sie auch Kommunitäten als Mitglieder aufnehmen. Leider wird der Begriff nur unklar ausgeführt. Wir können uns beispielsweise kaum vorstellen, dass theol. Fakultäten zu Beitragsleistungen gewillt und in der Lage sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Überlegungen und Anträge bei der Weiterbearbeitung der Vorlage berücksichtigen können.

Freundliche Grüsse

Kirchgemeindeverband des Kantons Bern

Fridolin Marti, Präsident

Zufälle gibt es nicht. Im Hintergrund läuft bei mir «Dieser Tag ist schön» von Lino Moreno … in der Originalsprache, heisst der Schlager «Piccola und fragile» – klein und zerbrechlich. Die Idee «Reformierte wollen einen Bischof» kann wohl beim Durchlesen dieses analytischen Briefes endgültig einge-locher-t werden.

Gott, Fried erhalten! Gedanken des Schwiegervaters des Initianten müsste man nachgehen. Wenn sie nicht folgen können, spielt dies keine Rolle. Vielleicht finde ich auf diesem Weg jemanden, der über Ulrich Neuenschwander und z.B. über die Standortbestimmung schreiben könnte.

Soll niemand sagen, die Berner seien langsam. Schliesslich ist heute am Heiligen Abend «reformiert. – saemann / BE-JU-So» bei mir eingetroffen. Die Aargauer-Ausgabe werde ich in der Silvesterwoche erhalten. «Die Kirche ist oft der letzte Service public» – «der letzte» darf hier zeitlich interpretiert werden. Auf Seite 2 in der BE-Januarausgabe (im Dezember erschienen – noch nicht aufgeschalten) finden sie das Interview mit Synodalratspräsident Andreas Zeller über die verordnete Sparrunde.

Änderungen auch in Rom, im Vatikan? «Ich weiss nicht, ob der Papst Bier mag«, ein Interview mit Kardinal Kurt Koch. Er weiss aber, dass der Papst Franziskus Wein servieren lässt. Mit Ihrer Eminenz, damals noch (katholischer) Bischoff von Basel, durfte ich einmal über das Abendmahl diskutieren. Das gibt vielleicht einmal eine andere Geschichte. Nun bleibt mir nur noch ein schönes Weihnachtsfest mit einem guten Weihnachtsessen zu wünschen. Und der katholische Vertreter im KGV – «mein Gott Walter» – hat vor 14 Tagen die Schnellvariante eines Tischgebets für Gestresste zum besten gegeben:

Für Speis und Nass – deo gratias.

Ja, vielleicht bräuchte es auch im Kanton Waadt einen Kirchgemeindeverband, denn die Kathedrale Lausanne bleibt reformiert, protestante – die Geschichte lässt sich nicht zurückdrehen. Sonst wären wir ja alle katholisch.

Grünliberal = liberal-reformiert?


Zumindest im Kanton Bern scheint dies zurzeit nicht der Fall zu sein. «Grünliberale nehmen Pfarrlöhne ins Visier«.

Viel darüber zu schreiben ist nicht mehr nötig. Im Artikel von «reformiert.» steht das Wichtigste. Punkt. Eigentlich schön, dass auch die Zeitung immer einen Punkt setzt, sogar einen roten und nicht nur im Namen. Bei «libref.» abgeschaut, das fast drei Jahre länger mit dem Punkt auftritt? Wir wissen es nicht. Vielleicht diskutieren wir mal gemeinsam darüber.

Der, die oder das libref.? Einigen wir uns auf DAS libref. – sächlich, sachlich.

Ich denke, die Grünliberalen werden nicht so deutlich unterliegen, wie das vor einem Jahr mit der Motion Wüthrich geschehen ist. Es scheint mir aber wichtig zu sein, dass wir demnächst einmal aufzeigen, wie die politische und kirchenpolitische Ausrichtung nicht immer übereinstimmen oder sich verschoben haben. Vielleicht am 25.10.2014.

Zumindest ich werde dieses Thema mit einem Grünen diskutieren, der echt liberal ist. Mitglied bei libref. ist, Revisor sogar und so nebenbei Muslim. Libref. scheint wirklich liberal zu sein, eher schon progressiv.

Über die Pfarrerin Ella de Groot habe ich nur in drei Kommentaren beim Beitrag «Ich glaube nicht an Gott, aber ich vermisse ihn» geschrieben. Vielleicht schreibt mal ein anderes Vorstandsmitglied etwas über sie – er kennt sie persönlich. In reformiert. hat es einige Zuschriften, die auf «Ist Gott ein Nichts, eine Person, eine Lebenskraft?» echt liberal reagieren – «Berner Ausgabe wählen, Seite 11«. Dem ersten Leserbriefschreiber, Hans Zoss, sind wir auch schon bei libref. begegnet.

Vor einem Jahr:
Wilder Mann und stille Frau 3er

Vor 2 Jahren erschienen:
140-jährige Geschichte – Gratisdownload der Essays des prix libref. 2011

Vor 3 Jahren erschienen:
Zum Gedenken an Anne-Marie Bianchi-Segond

Vor 4 Jahren erschienen:
Scientology – die Glaubensfreiheit hat nun Grenzen

Vor 5 erschienen:
Das Buddhistische Zentrum Wat Srinagarindravararam

Vor 6 Jahren erschienen:
«Wer nicht liberal ist, hebe die Hand»

Vor 7 erschienen:
Sikhs und eine Frage zur Religionsfreiheit

Vor 8 Jahren erschienen:
Zweite Kappeler Milchsuppe – 22. Oktober 2005

© libref – Text und Foto: Stephan MartiFinanzblog

Der Jahrzehntbericht


Der neuen Jahrzehntbericht der Berner Landeskirche

«Reformiert» schreibt als Titel in der vorletzten Ausgabe. «Per Mausklick durch das Kirchenjahrzehnt«. Beim gezeigten Cartoon wird es nicht nur den Pfarrerinnen und Pfarrer gleich ergehen. Der Bericht ist toll ins elektronische Jahrtausend gestellt worden. Grafisch in verschiedene Bücher unterteilt und deshalb dürfte es dem Bericht so ergehen, wie früher der Bibel. Da gab es noch wenige, die lesen konnten. Mussten sich also von andern erzählen lassen.

Heute können die meisten lesen, aber wenn sie es schaffen, den Bericht ganz durchzulesen, haben sie einiges an Handarbeit verrichtet. In Büchern schaut man oft zuerst durchs Inhaltsverzeichnis. «Google sei Dank», unter diesem Link ist es zu finden. Interpretieren (38 Seiten) und dann den entsprechenden Beitrag finden … nur Mut, sie schaffen es.

Inhaltlich möchte ich nur zwei Seiten kurz vorstellen – die des Kirchgemeindeverbandes, der dieses Jahr sein 10jähriges feiern kann und die Zusammenfassung 1981-90 von unserem Ehrenmitglied Pfarrer Max Balsiger.

Vielleicht finden wir jemanden, der den Bericht theologisch oder historisch kurz würdigt. Nicht ganz einfach, denn beim letzten haben 130 Personen mitgearbeitet und die beiden letzten wurden auf liberale Art von je einem einzigen erstellt. Der letzte von Alfred Rentsch, Pieterlen.

Bekenntnisprozess – Bekenntnisfreiheit


«Die Reformierten bekennen Mühe mit dem Bekennen

Sie leben seit über 150 Jahren bekenntnisfrei, schreibt Reformiert in einem Bericht über den Bekenntnisprozess des SEK. Die erwähnte Seite 167 meines Namensvetter Kurt Marti über das Bekenntnis, zitiere ich in voller Länge:

«

«

Die Seite des Werkbuchs ist leer, damit jeder sein eigenes Bekenntnis formulieren kann. Er sagt: «Für mich ist Gott kein Monopolist«.

Lassen wir noch einen zweiten Berner Pfarrer zu Wort kommen. Max Balsiger, unser Ehrenmitglied und langjähriger Präsident schreibt es noch bestimmter:

Unvollständig

Im Bericht von der Preisverleihung an Gret Haller fällt beiläufig die Bemerkung, liberaler Protestantismus habe sich stets für «Bekenntnislosigkeit» in der Kirche eingesetzt. Das stimmt nicht. Richtig wäre, von «Bekenntnisfreiheit» zu sprechen. Dies ist ein Begriff, der in der Schweiz auf dem beschwerlichen Weg zu einem Weltkirchenrat eine eminent wichtige Rolle gespielt hat und den Kirchenbund 1940 beim Grundsatzbeschluss und 1948 bei der Gründungsversammlung des Ökumenischen Rats in Amsterdam zu einem ausdrücklichen Vorbehalt gegenüber der verordneten Basisformel (=Bekenntnis) veranlasst hat. Der leider in Vergessenheit geratene Vorbehalt markiert bis heute den Zwiespalt zwischen einem verbindlich formulierten, von den Gläubigen kollektiv «anzunehmenden» Bekenntnis auf der einen Seite und dem freien Akt persönlichen Bekennens andererseits. Solches Bekennen durch das Individuum muss in Worten nicht übereinstimmen mit einem vorgegebenen Text wie dem sog. «Apostolischen Glaubensbekenntnis». Diesem fehlt ohnehin etwas für den christlichen Glauben Wesentliches, nämlich jeder Bezug auf die überlieferte Botschaft Jesu. In den meisten Bekenntnissen der Kirchengeschichte fehlen Worte Jesu, dafür dominieren dogmatische Aussagen über ihn. Darum sollten mündige Gläubige Freiheit beanspruc hen dürfen im Umgang mit dem überlieferten Bibeltext. Wenn daraus Impulse für die eigene Lebensgestaltung entstehen, so wird entsprechendes Handeln zu einem persönlichen Akt des Bekennens. Solches Bekennen aufgrund eigener Glaubenserfahrung ist jedenfalls mehr wert als das kollektive Nachsprechen unverstandener Formeln.

Max U. Balsiger, Meikirch

Vor einem Jahr:
Bischof Koch und das Hohelied zur Toleranz

Vor 2 Jahren erschienen:
Die notwenidge schöpferische Pause – auch bei libref.

Vor 3 Jahren erschienen:
Jalsa Salana der Ahmadiyya Bewegung in Frauenfeld

Vor 4 Jahren erschienen:
Pressemitteilung: Menschenrechte – Menschenpflichten – Religiöser Frieden

Vor 5 erschienen:
Merci und tschüss

Vor 6 Jahren erschienen:
Rückkehr des Religiösen
demnächst 6 Jahre online

© libref – Text: Stephan MartiFinanzblog