0,6% die keine Zugehörigkeit zur Kirche haben, sind über 120 Jahre alt …


… auf Seite 57 nachzulesen in «Religionslandschaft in der Schweiz». Datensammlung durch die Volkszählung 2000 …

merke dir:
1. traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast
2. nach der Notlüge kommt die Lüge und viel später die Statistik – mit entsprechend ausgearbeiteten Statistiken kann alles bewiesen werden
3. je mehr «Zahlen-Gespühr» ein Mensch hat, desto besser kann er Statistiken analysieren, interpretieren und in die Zukunft interpolieren. Die Tendenzen sind wichtig, nicht die Nachkommastellen oder die minimalen Randerscheinungen.

Vermutlich werden die Statistiken in der Schweiz noch unpräziser. Die Volkszählungen werden aus finanziellen Gründen auf Stichproben reduziert. Statistiken sollen eine Stütze für den GMV, den «gesunden Menschen-Verstand» sein. Diese Zeilen nur als Warnung, denn Statistiken werden viel zu viel Beachtung geschenkt, ohne zuerst einmal nach zu denken, auf welche Resultate man kommen müsste. Und wenn sie nun denken, ich hasse Statistiken und sei schlecht in dieser «Disziplin», dann unterliegen sie einem statistischen Irrtum. Und wenn sie denken, ich hätte eine gute Abschlussnote in Statistik gehabt, dann liegen sie richtig, aber wissen immer noch nicht, wie weit ich einmal aus Wut meine Statistikbibel in den Schnee geschmissen habe – gegen 30 Meter.

Die Power-Point-Präsentation Religionslandschaft Schweiz enthält sechs Folien, die sie selbst interpretieren können.

Ich denke, dass wir vor fast zwei Jahren an der Kappeler Milchsuppe die 130 seitige Studie nicht schlecht interpretiert haben. Viele andere, die dieses schier unendliche Zahlenmaterial zu interpretieren versuchen, kommen auf ähnliche Aussagen. Im «Bild der Wissenschaft 2/2007» unter «Warum Glaube nützt» finden sie einige dieser Zahlen in den internationalen Vergleich eingebetet und lesen auch, dass Menschen die täglich beten im Schnitt 50% mehr Kinder (2,06) haben, als solche die nie beten (1,39).

Statistiken aber immer hinterfragen – waren hier, mit «durchschnittlicher Kinderzahl», nun Frauen gemeint oder Familien. Und wenn letzter gemeint war, wie berechnet man eine Familie? Ein ähnliches statistisches Problem wird heute im Finanzblog angeschnitten.

Zu den Power-Point-Folien und zum Bericht will ich nur einige ganz allgemeine Aussagen festhalten:

– die Mehrheit identifiziert sich mit Religion/Kirche

– die Katholiken und die Reformierten bilden immer noch die überweigende Mehrheit in der Schweiz

– die Reformierten nehmen stärker als die Katholiken ab

– es gibt Anzahl mässig immer mehr Glaubensgemeinschaften, deren Gesamtmitgliederbestand insgesamt aber nur schwach zunimmt

– «keiner Glaubensgemeinschaft angehörend» nimmt stark zu

Zur letzten Aussage ergänzt die Basler Studie, dass sich der grösste Teil davon immer noch mit der Religion verbunden fühlt. Die wichtigsten Austrittsgründe aus der Landeskirche sind «Steuern sparen» oder »mit dem Angebot nicht zufrieden».

Literatur:
– Religionslandschaft in der Schweiz – ISBN: 3-303-16073-2 – pdf-File als Gratisdownload – Bundesamt für Statistik – Bovey/Broquet – Neuchâtel 2004
– Ökumenische Basler Kirchenstudie – Ergebnisse der Bevölkerungs- und Mitarbeitendenbefragung – Manfred Bruhn (Hrsg.) – Basel 1999 – Zusammenfassung
– Die politische Gemeinde in der Schweiz und ihre räumliche Identität – Diss. Oskar Flück – Basel 2004
– Bild der Wissenschaft – 2/2007 – Warum Glaube nützt – Seiten 32 – 49 …

… (letzte Seite) «»Es hat etwas Bestürzendes, dass sich ausgerechnet jene, die die religiöse Lehre besonders ernst nehmen, als die Intolerantesten erweisen.» Damit zwingt sich eine Schlussfolgerung auf: Religion besitzt kein Monopol auf Moral.»

In diesem Zusammenhang werden wir demnächst die Referate des BEA-Fachseminars aufschalten.

Text und Power-Point-Präsentation: Stephan Marti-Landolt – Finanzblog

Menschenpflichten: wieso schweigt der SEK? – 2. Teil


Hier eine Ergänzung zur Anfrage an den SEK – Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund – aus dem früheren Blogbeitrag.

Ein Gedankenanstoss für den Kontakt mit Pfr. Thomas Wipf:

«Die Mühe des SEK mit den Menschen(rechts-) Pflichten erinnert an den aktuellen Diskurs um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Volksrechten, den Bundesrat Chr. Blocher eröffnete. Die Diskussion in Deutschland um eine Leitkultur erscheint damit verwandt, und nun doppelt der SEK mit der Werte-Diskussion nach. Der Kern all dieser Dispute mag sein, dass eine Welt-Staat-Idee fehlt, d.h. ist ein Defizit, obwohl sich die Religionsstifter zwischen Konfuzius, Buddha & Christus im ‚ethischen Kodex’ eins waren. Ja der erste bekannt gebliebene Gesetzestext des babylonischen Hammurapi verpflichtet schon zum Schutze des Schwächeren, von Witwen, Waisen.

«Sein Codex umfasste einen Prolog, die 282 Gesetzesparagraphen und den Epilog, aufgezeichnet wurde er unter anderem auf einer ca. 2,25 m hohen Stele (ein freistehender Pfeiler) aus Diorit. Diese Stele wurde 1902 bei Ausgrabungen in Susa (Anm. sml: nicht das geschichtsträchtige Susa im Piemont) gefunden. Ihr ursprünglicher Standort ist unbekannt, vermutlich wurde sie von einem Eroberer aus einer babylonischen Stadt geraubt. Die Stele von Susa befindet sich heute im Louvre in Paris. Eine Kopie kann im Pergamonmuseum in Berlin besichtigt werden. Hammurapis Rechtssammlung war keineswegs einzigartig. Bereits 300 Jahre zuvor schuf der sumerische König Urnammu ein ähnliches Werk, und 100 Jahre vor Hammurapi ließ Lipitschar, König von Isin, ebenfalls eine Stele beschriften, d.h. das Recht ist ‚mit historischer Begründung’ als Pflicht geschaffen worden.» (Quelle: Wikipedia)

Noch heute erinnert unser Obligationenrecht (ZGB) daran. Obligo ist Verpflichtung. Das Obligationenrecht ist Quelle der Privatrechte aus Vertrag, illegitimem Handeln und Gesetz. Aufs Menschenrecht auf religiösen Frieden in theologisch-liberalem Sinne ‚umgemünzt’: Es ist die Pflicht, sich für den freien Zugang zu Gott jedermanns fernab von Dogmen, Zeremoniells , Vergottung einer Kirche etc. zu engagieren. Menschenrechtspflichten sind in der UNO-Charta zwar nicht explizit erwähnt, noch weniger eine Menschenrechtsverpflichtung auf religiösen Frieden, doch ist die (bewusste) Fiktion einer solchen Verpflichtung die Basis dafür, von Menschenrechte zu sprechen, sie durchzusetzen, wenn Menschen(rechte) verletzt werden. Um ein Verletzen von Menschen, nicht ein Verletzen von Menschenrechten dreht sich die Frage, wie längst hervorgestrichen worden ist, und insoweit sind Menschenrechtspflichten einzig ein diplomatischere Trick, um Menschenrechte zu behaupten zu haben, die immer noch einen schweren Stand haben (bspw. in der Ausweisungspraxis der Schweiz im Verhältnisse zu den Schwächsten im Asylwesen). Die Menschenrechtsverpflichtung ist die im Menschenrecht innewohnende Verpflichtung, das entsprechende Menschenrecht (auf religiösen Frieden) einzufordern, wenn Menschen in ihrer Glaubens- & Gewissensfreiheit beeinträchtigt werden: Propagieren von einem Recht auf religiösen Frieden, Begleiten von Prozessen, darin Glaubensfreiheit berührt ist, etc., bis sie im Willen der Völker und Länder als Freiheits-Garantie zu verankern ist: Ein ebenso hohes Ziel wie Demokratie, in welcher die Menschenrechts-Pflicht zu religiösem Frieden ‚inbegriffen’ zu sein scheint.»

Text: Jean-Claude Cantieni, Chur

Kirchtüre

Kirche Bivio

Anm. sml: Die reformierte Kirche Bivio ist offen, genau gleich wie die Mosche, nicht aber reformierte Kirchen in Zürich …

katholische Kirche Bivio
Öffnungszeiten

… Menschenrechte – Menschenpflichten – Religiöser Frieden kommen oft mit Krieg in Kontakt. Der Finanzblogger würde gerne einmal in die Kirche schauen, denn in Folge des Deutschen Krieges (auch Preussisch-Österreichischer Krieg genannt) von 1866 besteht eine Verbindung zwischen Bivio (220 Einwohner) und dem Kaiser-Dom Sankt Bartholomäus in der Finanzmetropole Deutschlands – in Frankfurt am Main genannt Mainhatten, für die einen der 2/3 Millionen Einwohner Sonnenseite, für die andern Schatten, bewölkt … Gegensätze, Rechte, Pflichten

Foto-(Montage) und Bemerkungen dazu: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Menschenpflichten: wieso schweigt der SEK?


«Die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten ist eine Initiative des InterAction Council, die als Gegengewicht und Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1997 den «Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit zur Diskussion vorge­legt» wurde. Angelehnt an den Text der Menschenrechtserklärung, beschreibt sie statt Rechten eine Reihe von Pflichten, die allen Menschen auferlegt sind, allen voran, andere Menschen menschlich zu behandeln.

Inhalt

In mehreren Artikeln wird menschenfreundliches Handeln genauer behandelt. So gehört es zu den grundlegenden Richtlinien, sich friedlich zu verhalten, andere Menschen freundlich und verständnisvoll zu behandeln und hilfsbereit zu sein (siehe auch die Goldene Regel). Kein Mensch, kein Staat, keine Organisation, keine soziale Gruppe und kein staatlicher Apparat steht über den Dingen oder jenseits von Gut und Böse. Jeder Einzelne ist seinem Gewissen unterworfen, trägt die Folgen seines Handelns und soll sich im Geist der Brüderlichkeit verhalten. Dies verbietet das Kriegführen, die Gewalt und den Terrorismus, schließt allerdings die Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs nicht aus.

In einem anderen Artikel wird ein Leben in Wahrhaftigkeit und Toleranz gefordert. Dies bedeutet zum Beispiel, dass niemand (auch kein Politiker, Reporter oder Wissenschaftler) seinen Mitmenschen belügen, betrügen oder manipulieren soll. Hass, Gewalt und Krieg im Namen einer Religion, einer Weltanschauung oder einer politischen Meinung widersprechen dieser Erklärung. Religionsgemeinschaften und Autoritäten, die Feindschaft, Gewalt, Intoleranz oder gar Krieg predigen, verdienen den Verlust ihrer Gefolgschaft und ihres Ansehens.

Einen hohen Stellenwert hat die Gleichwertigkeit von Mann und Frau und die Partnerschaftlichkeit in der Ehe. Das Zusammenleben von Mann und Frau soll von Liebe, Treue, Dauerhaftigkeit und Respekt geprägt sein. Die Ehe soll den Ehepartnern und den Kindern Geborgenheit und Schutz geben. Es darf niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, jemanden zu heiraten. Sexuelle Ausbeutung und Gewalt werden als verwerflich abgelehnt.

Ein weiterer Artikel fordert ein gerechtes und faires Verhalten und einen angemessenen Umgang mit Eigentum. Jede Form des Diebstahls, der Ausbeutung, des Betrugs, der Übervorteilung sowie eine ungerechte Wirtschaftsordnung werden als ungerecht und unmenschlich betrachtet. Jeder Mensch soll sein Eigentum so gebrauchen, dass es zugleich der Allgemeinheit dient, Luxus und Protzen werden abgelehnt.

Die Ehrfurcht vor dem Leben beschränkt sich in dieser Erklärung nicht auf das menschliche Leben, sondern schließt Tiere, Pflanzen, den Erdboden, das Wasser und die Luft mit ein. Die Menschen sollen Sorge dafür tragen, dass die Natur und die Mitgeschöpfe geschützt und erhalten werden.

Der letzte Artikel legt fest, dass keine Bestimmung dieser Erklärung so ausgelegt werden darf, dass ein Staat, eine Organisation, ein Staatsapparat, eine Religionsgemeinschaft, eine soziale Gruppe oder ein einzelner Mensch die Menschenrechte von 1948 verletzt.

Unterzeichner
Die Erstunterzeichner der Erklärung waren: Helmut Schmidt, Malcolm Fraser, Andries A.M van Agt, Anand Panyarachun, Oscar Arias Sanchez, Lord Callaghan of Cardiff, Jimmy Carter, Miguel de la Madrid Hurtado, Kurt Furgler, Valéry Giscard d’Estaing, Felipe González, Salim al-Hoss, Kenneth Kaunda, Lee Kuan Yew, Kiichi Miyazawa, Misael Pastrana Borrero, Schimon Peres, Maria de Lourdes Pintassilgo, José Sarney, Shin Hyon Hwak, Kalevi Sorsa, Pierre Elliott Trudeau, Ola Ullsten, Georgios Vassiliou und Franz Vranitzky.

Weblinks

* InterAction Council: Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten (Vorschlag vom 1. September 1997)»

Obiger Text ist aus Wikipedia kopiert: Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten (hier mit unterlegten Links).

Warum zuerst Menschenpflichten? Hier steckt Brisanz dahinter. Die Menschenpflichten wurden erst 1997 unterzeichnet, von hochrangigen Experten vorbereitet und befürwortet. Aber nicht von allen. Einer, nennen wir den mal Balts, wollte über das «wieso nicht» mehr wissen und hat vor Monaten ganz offiziell den SEK um Stellungnahme gebeten. Und wie aus Weinfelden geschrieben, der Zufall wollte es, dass Thomas und Andreas sich per «Du» kennen und ich so ein ganz klein wenig die Hintergründe um Pflichten und eben Rechte. Das ergab dann die interessante Diskussion. Der Balts hat aber kürzlich noch einmal an den SEK geschrieben, weil er noch keine Antwort bekam. Wäre doch toll, wenn die Antwort von Thomas Wipf hier als Kommentar erfasst würde. Falls er den Briefwechsel nicht hat, etwas könnte ich liefern – es müsste halt gescannt werden. Oder gesandt, die Adresse habe ich auch auf der Visitenkarte.

So, nun muss ich langsam Schluss machen, ich will noch Richtung Chrämerhuus. Vielleicht treffe ich einen von «Die Aschenbrüder» und/oder «Die Totengräber», denn schliesslich haben wir mit diesen Filmen in Bivio was vor. So hat man halt so seine Pflichten und nicht nur Rechte. Auf dem Wuhrplatz hat auch schon ein anderer Balts gespielt. Ja man kennt sich in Musik, Film und Kirche und manchmal auch echt kreuzweise.

Und manchmal lernt man sich auch als Quartierbewohner kennen und diskutiert. Im Februar 1985, bei Kälte und Sturm mit schreiender Tochter, «Gang doch e chli der Aare naa, Dere schöne, schöne, schöne grüene Aare naa, Dere Aare naa», genau der Aare entlang hat mir einer der an der gleichen Strasse wohnte, gesagt: «Toll wie sie mit ihrem Bobbie (St. Galler mögen mir allfällige Schreibfehler verzeihen) spazieren gehen. Das ist nicht nur ihre Pflicht, geniessen sie dieses Recht.» Die eine ist mittlerweilen etwas grösser, denn damals mit vierzehn Tagen, studiert demnächst in Madrid weiter «International Relation» und der andere hat die Menschenpflichten unterschrieben – Bundesrat Dr. Kurt Furgler.

Ich nehme an, dass der SEK nicht stiller bleibt, kein Has ist und auf «Balts» (nicht der Ueli) Brief antwortet. Als Pseudonym hab ich eben Balts gewählt, weil dies schöner ist, als MBM. Und der bekannte Balts hat vor Jahren glaub ich sogar am Wuhrplatzfest mit dem Stillen Has das folgende Lied musikalisch begleitet. Und wieso das Stück Tequila halleluja? Weil ich heute schon einmal zufälligerweise über Tequila geschrieben habe …

Tequila halleluja

CD «Chole», 1998, (Soundservice 70398-2)
Text: Endo Anaconda, Musik: Frank Gerber

Ha tröimt i heig der Jesus troffe ire miese Bar
Wie ne Abwart i de Trope mit syne länge Haar
Mir hei zäme zwöi Herrgöttli gnoh u die halbi Stadt yglade
E Vollruusch mit däm heilige Maa cha myner Seel nid schade

U d Lüt hei afa bätte u gränne wäg de Chole
Der Jesus het kes Bargäld gha, nume ds Hemmli u d Sandale
Wo drum sy Père, der Liebgott, de Mönsche d Chole heig verteilt
heig är us Wasser Wy gmacht, het är üs verzellt

Är het über alles wölle rede am Grund vomene Glas
Är het üs üsi Sünde glost u groukt mys letschte Gras
Tequila halleluja, der Himmel het Kredit
u niemer hätt sech dänkt, dass es e falsche Jesus syg

Hei Chrigu, bring Four Roses, aber bitte schryb se aa
Zahle muess der Moses, i bi morn scho nümme da
Der Moses chunnt cho zahle, hei Chrigu, tue nid doof
süsch chasch zu mir cho reklamiere, i bi vom Chef der Goof

Wär hütt nid chotzt dä isch ke Guete u d Lüt hei gsoffe wie ne Chue
Chrigu, heschs notiert, der Jesus isch drum zue
Wo d Party isch am schönschte gsy ke Spur vom liebe Gott
u i ha nes brochnigs Nasebei und Lokalverbot

Dä het über alles wölle rede am Grund vomene Glas
Är het üs üsi Sünde glost u groukt mys letschte Gras
Tequila halleluja, der Himmel het Kredit
u niemer hätt sech dänkt, dass es e falsche Jesus syg

Gefunden bei stiller has

… und weil der Text eigentlich passt …

Tequila - Agave

… und ich einige Pflanzen zum zubereiten von Tequila besitze. Aber hoffentlich dient diese riesige Agave in den nächsten Jahren nur zur Augenweide – es gibt auch vereinzelte in Frankreich.

Hier noch die «Allgemeine Erklärung zu den Menschenrechten» – die Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948.

Foto und Text: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

«Wir sind Kirche! – Eine antwort an den Papst.»


9 Thesen zum Gottesdienst vom 5. August 2007 in der reformierten Kirche Langenthal, gehalten von Pfarrer Dr. Werner Sommer.

«K a t e c h i s m u s 3

Was ist Kirche?

1. Jesus von Nazareth wollte keine Kirche gründen. Seine Absicht war – mit Hilfe der zwölf Jünger – die zwölf Stämme Israels wiederherzustellen. Motiviert wurde er durch seine Überzeugung, dass der Anbruch des Reiches Gottes unmittelbar bevorstehe.

Dass der historische Jesus keine Kirche gründen wollte, ist heute in der neutestamentlichen Wissenschaft – sowohl katholischer- wie protestantischerseits – weitestgehend common sense. Auch scheinen in den ersten Jahrhunderten bei den Laien die Grenzen zwischen Judentum und Christentum fliessend gewesen zu sein. Die Schriften der Theologen suggerieren klarere Grenzen.

2. Wenn die Kirchen bis heute lehren, dass Christus die christliche Kirche gegründet habe, so bezeugen sie im Grunde damit die sekundäre Entstehung der Kirchen. Denn „Christus“ ist die Bezeichnung für den – mit historischen Methoden nicht erfassbaren – Auferstandenen. Er ist Chiffre für die nach Jesu Tod einsetzende christliche Tradition und Gemeindebildung.

Es ist immer problematisch, mit historisch gewachsenen Begriffen die Vergangenheit erklären zu wollen. Das zeigt sich besonders deutlich am Begriff „Kirche“. ̉Εκκλησία (Ekklesia), bzw. im Plural ̉εκκλησίαι, bezeichnen im Neuen Testament die unterschiedlichsten Formen von Zusammenkünften: Kirche als Gesamtbegriff (wobei damit nicht eine verfasste Organisation gemeint ist, sondern der soziologisch greifbare Leib Christi), die Ortsgemeinde(n), aber auch Versammlungen und sich spontan zusammenfindende Gruppierungen.
Erst in den sog. Frühkatholischen Briefen scheint eine deutlichere Organisationsform aufzuscheinen. Wobei auch die dort erwähnten Bischöfe nicht Bischöfe im modernen Sinne (Leiter eines Bistums in apostolischer Sukzession) gemeint sind, sondern es sind (so weit erkennbar) eine Gruppe von administrativen Funktionären innerhalb einer Gemeinde!
Die Form der heutigen katholischen Kirche setzt sich erst im Verlaufe der Jahrhunderte durch. Ihre moderne geschlossene Organisationsform ist eine recht junge Entwicklung, die mit dem Tridentinischen Konzil (1545 – 1563) und der daraus folgenden Katholischen Reform ihren Anfang genommen hat.

3. Seit Anbeginn gibt es verschiedene Gemeindeformen und Organisationsstrukturen. Sie konkurrieren miteinander, sie kooperieren aber auch; immer gibt es auch isolierte Entwicklungen.

Berühmt sind die Auseinandersetzungen des Paulus mit Petrus und der sog. Jerusalemer Urgemeinde (Gal. 2). Paulus gelingt es, für seine Missionsgemeinden eigene Regeln (sowohl theologischer wie auch organisatorisch unabhängiger Art) durchzusetzen. Als Konzession an den Führungsanspruch des Herrenbruders Jakobus und der Jerusalemer Gemeinde führt Paulus in seinen Gemeinden eine Kollekte zugunsten der Jerusalemer Gemeinde durch. Petrus ist offensichtlich zuständig für die judenchristlichen Gemeinschaften.
In 1.Kor.3, 22 erscheinen drei konkurrenzierende Gemeindehäupter: Paulus, Apollos und Petrus. Paulus legt dabei den Nachdruck auf die Feststellung, dass nur Christus das Haupt sei, der wiederum Gott unterstellt sei.
Eine isolierte Kirchenentwicklung finden wir z.B. seit dem beginnenden Mittelalter auf der Insel Irland. Die dortigen Christen geben sich eine klösterliche Organisationsform. Daneben gibt es unzählige andere Entwicklungen (z.B. in Mesopotamien, in Arabien – wo sie den entstehenden Koran beeinflussen – in Indien, in China usf.).

4. Auch die theologische Entwicklung verläuft uneinheitlich. Die Grenzen innerhalb und ausserhalb der christlichen Gemeinden sind unscharf. Erst mit dem Eingreifen Kaiser Konstantins auf dem Konzil zu Nicäa 325 beginnt sich allmählich eine einigermassen einheitliche Orthodoxie durchzusetzen.

Jüdisch-orthodoxe und jüdisch-hellenistische Einflüsse, neuplatonische und andere philosophische Ideen, hellenistische Religionen, gnostische (in den verschiedensten Spielarten), mönchisch-asketische, römisch-juristische, magische, mystische und später als „liberale“ und „orthodoxe“ deklarierte Vorstellungen durchmischen sich. Daneben gibt es auch eine starke Märtyrerbewegung. Es gibt noch kein einheitliches Lehramt. Die christliche Religion ist in ihren Anfängen eine „Patchworkreligion“.
Die neuen Handschriftenfunde apokrypher Schriften zeigen ein immer differenzierteres und auch zunehmend komplizierteres Bild der christlichen Religion in der Spätantike.
Die nach 325 einsetzende kirchliche Entwicklung ist weder theologisch noch organisatorisch gradlinig. Das setzt sich bis in die Gegenwart fort.

5. Die sog. „Apostolische Sukzession“ ist historisch nicht haltbar und theologisch äusserst fragwürdig, bindet sie doch das Wirken des Heiligen Geistes an einen rein formalen äusseren Akt.

Die „Apostolische Sukzession“ geht auf die Stelle Mt 16,18 ff. zurück, wo Jesus zu Petrus sagt: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Ekklesia bauen…“ Auf dieses Wort geht die Berufung des Petrus und seiner Nachfolger als Leiter (Papst) der Kirche zurück. Die Vollmacht „zu lösen und zu binden“ wird durch Handauflegen an alle Priester weitergegeben.
Wenn das Wort auf Jesus zurückgeht, dann bedeutet es, dass Petrus die Führung des neuen israelischen Stämmebundes zu übernehmen hat (eine moderne „Kirche“ stand nicht im Blickfeld des historischen Jesus! S.o. These 1). Auch sind aus der spätmittelalterlichen Kirchengeschichte Beispiele von gültigen Priesterweihen ohne apostolische Sukzession bekannt.
Theologisch besonders fragwürdig ist die starre Regelung, dass der Heilige Geist durch eine – magische – Geste (Handauflegung) gebunden und zum Handeln gezwungen wird. Es gibt genügend Stellen im Neuen Testament, die genau das Unverfügbare von Gottes Handeln betonen („Der Geist weht, wo er will“…Christus spricht: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“…).
Zwingli hat immer wieder die ungebundene Macht Gottes angesprochen. Gerade als Reformierte haben wir das Unverfügbare des Heiligen Geistes zu betonen. Unsere Gottesdienste sind – genau gleich wie auch die beiden Sakramente – eine ständige Bitte um das Kommen des Heiligen Geistes. Wir haben Gott nicht. Im besten Falle hat er uns!

6. Die reformierte Kirche ist im Grunde keine Kirche sondern eine Gemeinschaft!

Die katholische Kirche spricht den protestantischen Kirchen wegen des Fehlens der Apostolischen Sukzession und dem damit verbundenen ungültigen Sakramentengebrauch den Titel „Kirche“ ab. Wenn „Kirche“ eine einseitig männlich organisierte hierarchische Struktur mit Apostolischer Sukzession meint, dann ist zumindest die reformierte Kirche tatsächlich keine Kirche!
Der Titel, der katholischerseits den protestantischen Kirchen zugestanden wird, ist der von „Gemeinschaften“. Diese Bezeichnung trifft m.E. das Wesen der reformierten Kirche besser. Gemeinschaft ist eine Organisation Gleichrangiger, unabhängig von Geschlecht und Beruf (sie haben mit dem allgemeinen Priestertum aller Gläubigen ernst gemacht!). Gemeinschaft kennt keine fixen hierarchischen Strukturen. Gemeinschaft ist dynamisch und immer unterwegs. An Gemeinschaft kann jedermann, der will, teilhaben – auch die katholische Kirche.
„Gemeinschaft“ ist theologisch höher zu bewerten als „Kirche“: Gemeinschaft heisst lateinisch communio, Teilhabe. Mit diesem Begriff wird katholischerseits das Abendmahl umschrieben als Teilhabe am Göttlichen. Communio ist auch – gemäss dem Apostolischen Glaubensbekenntnis die „Gemeinschaft der Heiligen“. Offenbar stehen die Protestanten mit ihrer „Communio-Struktur“ Gott und den Heiligen näher, als es die katholische Kirche tut!


7. Die reformierte Kirche als Gemeinschaft ist eine offene Weg- und Suchgemeinschaft. Sie steht prinzipiell jedermann offen.

Als volkskirchliche Organisation bleiben wir mit jedermann guten Willens im Gespräch. Da wir nur Bittende um den Heiligen Geist sind, ist jedermann dazu eingeladen, mit uns an diesem Bittgebet, das unsere Existenz darstellt, teilzunehmen.
Wir sind theologisch keine Besitzenden. Wir sind Suchende. Wir sind Hoffende und Bittende. Wir sind im besten Falle Gebende.

8. Als offene Weg- und Suchgemeinschaft sind die Reformierten prinzipiell für alles Denken offen und kennen keine Tabus. Reformierter Glaube ist demgemäss eine „Patchworkreligion“. Er nähert sich damit wieder den altkirchlichen Ursprüngen.

„Patchworkreligion“ ist nicht gemeint im Sinne von Beliebigkeit, sondern im Sinne des frühen Pauluswortes (1.Thess. 5, 21): „Alles prüfet, das Gute (τὸ καλόν) aber behaltet.“
Eine grundsätzliche Offenheit zeichnet das reformierte Denken aus. Er ist allen neuen Erkenntnissen aus der Wissenschaft aufgeschlossen und versucht sie in seinen Glauben einzubauen. Das bedeutet aber auch, dass der reformierte Weg der schwierigere ist: denn er ist prinzipiell nie abgeschlossen. Immer wieder muss er überprüft, korrigiert und überdacht werden. Es gilt der Satz aus dem 19. Jahrhundert: „ecclesia reformata semper reformanda!“ (die reformierte Kirche ist immer zu reformieren).

9. Kirche ist dort, wo versucht wird, gemeinsam den christlichen Glauben zu leben.

Man sollte um der Vor-Läufigkeit des Glaubens willen, die Gestalt der Kirche nicht überbetonen. Sie hat auch keine eigene Sakralität; sie ist eine menschliche Organisation zur Stützung, Bewahrung und Weiterentwicklung des Glaubens. Daher sind im Grunde alle Diskussionen um die „wahre Kirche“ eine Auseinandersetzung um des Esels Schatten oder um des Kaisers, bzw. des Papstes Bart!

Kirche hat mit Gemeinsamkeit, mit Gemeinschaft zu tun. Der christliche Glaube kann tatsächlich ohne Kirche gelebt werden. Diese ist ja keine göttliche Stiftung. Doch sucht der Glaube auch immer gemeinsame Wegabschnitte mit andern Menschen. Diese (punktuellen) Wegabschnitte kann man Kirche nennen. Daher können auch wir Reformierte sagen:
Wir sind Kirche!

Pfarrer Dr. Werner Sommer, reformierte Kirche Langenthal-Untersteckholz

Pfarrer Dr. Werner Sommer

Lieber Werner, danke, dass wir deine Predigt wieder geben können. Der Papst war nicht zugegen, aber gut 200 Interessenten von Nah und Fern. Ich hab mich entschuldigen lassen – solche Predigten verpasse ich sonst nie, denn die sind spannend. Tagesthemen, das wollen die Leute hören. Und der neueste Stand vom Papst-Besuch in Bivio – er hat sich noch nicht angemeldet.

Foto und Zusammenstellung: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Menschenrecht; Glaubenssache?


«Die Bivianer Synode von diesem Sommer wird mit der Hypothese des religiösen Friedens als Menschenrecht arbeiten, ohne, dass dieser Friede explizit in der Menschenrechtskonvention steht. Ist er ihr doch frei zu unterlegen?»

«Recht und damit Menschenrecht gilt, ist einem Gelten zugeordnet, d.h gilt als keiner Natur- oder Seinsordnung zugewiesen, und doch ist es Gesetz, übt als gesetzliches Sein Impulse oder gar Imperative aus. Ein Sein ist, ist nicht mehr zu hinterfragen. Moses kleidete das Gesetz deshalb schon in Gebots-, statt Verbotsnorm, und doch tat dem Recht nie gut, wenn es als schriftlich fixierter Text sakrosankt verstanden wurde. Von der Bibel, Glaubenssache, gilt dasselbe. Die Menschen wurden mit der ‚fertigen’ bzw. im Alten Testament präfigurierten Botschaft Jesu ja schon nicht fertig, und so töteten sie – wie seit je – ihren Überbringer, auch wenn er eine ‚gute Sache’ verkündete und sich zugleich hütete, sie in Buchstaben – darin der Stab steckt, welcher über dem Delinquenten gebrochen wird – zu zementieren. Beim Guten an sich schon sind wir uns nie sicher, es bringt uns um Sicherheit, und so bleibt, die Menschenrechte wie Glaubenssachen, heilige Schrift, eher aus dem liberal verstandnen Rechten, statt moralischen Guten heraus auszulegen. Wenn Friede insoweit eher als Recht bzw. Pflicht denn Moral gilt, als Verpflichtung, das Gute von einer Warte aus, welche nicht das Recht selbst schon definiert, zu maximieren, mag sich rechtfertigen, diesen Frieden als in der Menschenrechtscharta involviert zu betrachten.

Papst Benedikt XVI warnt in seiner neuen Christus-Biographie davor, Jesu Biographie damit zu verkürzen, dass seine Person strikt historisch verstanden werden wolle: Er kritisiert, als Autor, nicht als Papst ein objektiv-historisches Verständnis Jesu. Doch, wenn das rechte Verständnis aus der biblischen Geschichte nach einer archäo-logischen Methode als vor- oder sur-logisch-realistischen Methode in einer Weise zu fliessen hat, die noch von keiner Vernunft autoritativ diktiert war, die bestimmte, was als Aussage, Botschaft, zugelassen war und was, weil nicht vernünftig, unterdrückt wurde, zu gar keiner Aussage kommen durfte, jetzt wie schon damals, als die Evangelien verfasst wurden? Erzählen die ‚Heiligen Schriften’ ihre ganze Wahrheit m.a.W. erst etwa nach einer Archäo-Logie des Wissens und Glaubens einer Art (Um-)Bruchlinie von Wissen und Glauben entlang? Brauchen und brechen hängen etymologisch zusammen, und in brauchen, dialekt bruchen, steckt lateinisch frui, fruchten, auch sorgen, bewahren, erwahren.

Der Prophet Elija wird, wie der ehemalige anglikanische Bischof und Harvard- Theologieprofessor John Shelby Spong aus dem ersten Buch der Könige nacherzählt, Gottes gewahr, nachdem er ein Erdbeben im Gebirge überstanden hatte. Keineswegs im Feuer von verzehrender Macht offenbarte sich Gott, selbst Seine Stimme ging im Lärm unter, doch als ein ‚sanftes Sausen’ nach dem Naturgrollen verblieb, vernahm der Prophet die Anweisungen Gottes. Erst über die Naturgewalten hinaus, die Auflösung der Mächtigkeiten, Gewalten, auch die der Autoritäten von Kirche und ‚heiligen Schriften’ hinaus also offenbart sich Gott, folgert der Autor. Die Bibel, dass ‚am Anfang das Wort war’, dass die Bibel das Wort Gottes ist, dieses ursprungsmythische und damit gewaltgeladne Sein als biblische Aussage steht im Französischen für Komplementarität zwischen commencer & commander (Jacques Derrida). Metayphysische autoritäre Autorität leitet sich davon ab. Spong frägt deshalb nach einer von Gott erfüllten Menschheit , durch welche die Quelle der Liebe in der heiligen Schrift fliesst. Liebe, nicht das Wort ist – im Anfange. Das Medium Wort ist keineswegs schon die Botschaft. Jesus ist dann das menschliche Gesicht Gottes, Aufruf zur Reformation unseres Christentums im langen Schatten, welchen die Geschichte der Bibelauslegung auf die Bibel geworfen hat und in welchem Kreuzzüge stattfanden, Missionszüge ‚Naturvölker’ kujonierten, Arroganz andern Religionen sich ausbreitete. Das Menschenrecht kann insoweit selber Glaubenssache werden, dass wir eine ursprünglich-projektive Absicht in ihm vermuten, welche an die Oberfläche kam, als das kathegorisch-absolutistische ‚Ancien Régime’ in ganze Europa in einem politischen Erdbeben sich auflöste, sich hinter ihm ein ‚sanftes Säuseln’ – in Form von Menschenrechten und –pflichten – nach alttestamentarischem Gleichnisse einstellte. Ob uns deshalb in den Menschenrechten ein Jesus mit einer Vision von einer neuen Menschheit, von dem, wozu menschliches Leben in Freiheit fähig ist, entgegenkommt? Vielleicht. Als liberale Reformierte konzentrieren wir uns darauf, wenn wir nach der Glaubenssache Menschenrecht auf nachbarschaftlichen religiösen Frieden fragen, um zur Berufung zurück zu kehren, eine Welt aufzubauen, in der alle das sein können, wofür Gott sie bestimmt hat. In dieser Berufung pro-testieren wir allem gegenüber, was diskriminiert – zeugen für eine von Gott erfüllte Menschheit, indem wir die Menschenpflicht auf uns nehmen, für jedermanns freien Zugang zu Gott zu streiten. Heute wieder von innen und aussen strapazierte Glaubensfreiheit, welche uns Liberale als Schweizerischen verein 1871 ins Leben gerufen hat , beinhaltet die Obliegenheit sie als Menschenrechtspflicht zu realisieren.

Jean-Claude Cantieni, Chur

Schon angemeldet? Synode Menschenrechte – Menschenpflichten – Religiöser Frieden vom 24. – 26. August 2007 in Bivio

Seit 2022 Jahren und im Internet ist nichts zu finden, …


… war nichts zu finden – jetzt ist es publik. Auf dem Septimer wurde ein Waffenlager der Römer und Rätier gefunden …

… und zwar fein säuberlich geordnet und übereinander geschichtet. Und falls jemand doch irgendwo etwas findet, dann reicht ein Kommentar und wir werden es so verlinken, dass es die Suchmaschinen auch finden, fein säuberlich geordnet, nach zweitausend Jahre alten Methoden – mit Hilfe des binären Zahlensystem digitalisiert, denn wer kennt noch die römischen Zahlen, geschweige denn die Brüche mit dem Ursprung der Unze.

«Archäologen der Bayrischen Akademie in München und unser Archäologischer Dienst ergraben zur Zeit den Überrest des ersten feindlichen Kontakts zwischen Rätiern und Römern (15 vor Chr). Wo? In Bivio, selbstverständlich, auf dem Septimer. Gefunden wurde schon ein Waffendepot, in welchem die Waffen von Freund und Feind säuberlich aufeinander geschichtet, statt wild herumverstreut sind. Ordnung oder gar Friedensmal: Eine ARA PACIS wie in Rom? Zwei Kulturen, Religionen stiessen auf dem Septimer aufeinander. Gottheit Raetia benannt, die Römer hatten den griechischen Götterhimmel auf dem Olymp kopiert, und nun… alles Weitere in Bivio… ».

Jean-Claude Cantieni, Chur

Zusammenstellung: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Kontrast zwischen der Tundra der Schweiz und Pakistan’s


Raketen hinterlassen in der Tundra von Pakistan andere Eindrücke – physisch und psychisch – als die 1.-August-Raketen, die in der Schweiz gezündet werden. Letztere weniger als Hingabe zum Nationalfeiertag, eher zum Ärger von alten Leuten und Angst von Tieren, aber zum grossen Gaudi von Kindern. In Pakistan wird sich an Raketen niemand freuen.

Zuerst eine zweite (erste) Mitteilung direkt aus Faisalabad:

«Hallochen
Hatte nun den Gerichtstermin. Beim erstenmal hatte der Anwalt der Gegner einen Schwaecheanfall und ist Heim. Prozess vertagt auf Uebermorgen. Als ich wieder dort war, stellte der Richter fest, dass der gegnerische Anwalt nach Islamabad gegangen ist. Der andere Anwalt hatte viel Geld bekommen, Voraussetzung war, dass er nicht erscheint – dies aber in einem anderen Prozess, der nichts mit mir zu tun hatte. Richter wurde wuetend und hat den letzten Termin auf dem 4.9. angesetzt. D.h. ich muss am 30. August wieder nach PAK fliegen. Ich war mir nicht mehr ganz sicher, an welchen Daten Deine Veranstaltung ist (wars nicht Ende August)? Bitte mitteilen. Am Freitag ging in ISL (Islamabad) wieder ein Selbstmordattentaeter in die Luft. Falls ich nicht kommen kann. Kann ich Dir aber gerne einen kurzen Text zum Vorlesen schicken und paar Flyers von LivingEducation. Sorry fuer die Umstaende. Hoffe, dass diesmal am 4.9. die Sache ein gutes Ende hat.

Liebe Gruesse

Yahya – Dr. Yahya Hassan Bajwa»

Wenn alles klappt, wird Dr. Yahya Hassan Bajwa direkt in Bivio berichten. Wir freuen und sehr und lassen herzlich danken. Die Stelle, wo er refieren soll, habe ich dem Organisationskomitee vorgeschlagen. Nur so viel dazu:

Die Rütliwiese ist zwar bekannter, aber garantiert nicht so eindrücklich. Wiesen haben wir auch und mit den schöneren Blumen, wir haben nicht nur einen See und Berge rundherum, wir integrieren diese und die Sitzgelegenheiten weisen stumm und für einige zuvor nicht wahrnehmend, auf den kriegerischen Verwendungszweck hin. Vielleicht klappts!

Julier

…wir haben für den 26. hier schönes Wetter bestellt …

«Lieber Stephan

der Kontrast-Kontakt zwischen Bivio & Islamabad erscheint auch mir wertvoll. Pakistan ist ebenso wie Bivio vielfach Tundra. Der Berner Fotograph Fritz Berger und ich nahmen uns vor Jahren zusammen mit dem Kurverein (damaliger Präsident Hotelier Giancarlo Torriani) vor, unter dem Titel ‹Transhumana-Passagen-Parallelen› einen Vergleich von erstaunlichen Analogien zwischen den Hochländern der Paschtunen von heute und dem Bivio vor hundert Jahren zu ziehen (Wirtschaftsweisen, Kleidung, Sprachen, Strassen- & Hausbau, Gerätschaften, Mentalitäten etc.). Das Bivio von heute hätte sich life im heutigen Pakistan ‹mit historischer Begründung› wiedererkannt. – F. Berger war mit einer Paschtunin verheiratet, und er bereiste deren Gebirgslandschaft oft.

Ist die Zeitverschiebung zwischen Morgen- & Abendland ein Problem? Was wäre geworden, wenn Pakistan sich ähnlich rasant wie wir entwickelt hätte? Was. Wenn bei uns kein time in money eingetreten wäre (neutral gefragt) Entwicklung statt Wiederholungszwang als Chance oder zu einfache Gleichung? Ein Menschenrecht (auch für die Frauen) auf religiösen Frieden als Schub?

Jean-Claude Cantieni, Chur»

Wer unser Blog verfolgt, weiss, dass wir Fritz Berger von TransHumana auch schon zu Gast hatten – resp. wir waren zusammen mit ihm bei den Sikhs eingeladen. Einige Bilder haben in der Zwischenzeit ungewollt etwas an Brisanz gewonnen.

Fritz Berger

… ein Foto von Fritz Berger. Er wird die Kamera – eine Leica – immer bei sich haben. Ich nicht und deshalb habe ich Yahya, das Motorrad und die grosse Mütze nur in bildlicher Erinnerung …

Von Giancarlo Torriana dem ehemaligen Bob-Fahrer gibt es auch kein Bild. Es ging nicht zu schnell, es war zu spät, genau genommen zu früh. Torriani hat mir auf den Zahl gefühlt: «Kernnst du was vom Bob-Sport?» Goldrichtig – resp. in Vaters Fall eher Porzellan, bei Thomas Lamparter tolle Bronze und als ich dann erwähnte, dass ich die Mutter zur Kirche geholt hatte, ging es im dann zu schnell. Und als Andreas sich dann noch als Pfarrer geoutet hat, ging die Diskussion dann in Menschenrechte und Menschenpflichten über. Bivio’s Nächte sind lang – extrem lang …

Zusammenstellung und Foto: Stephan Marti-LandoltFinanzblog

Anmeldung für die Synode vom 24. – 26. August 2007 in Bivio beim Präsidenten:

Jean-Claude Cantieni, Loëstrasse 145, 7000 Chur, Tel 081 353 58 56, jccantieni at bluewin dot ch