Die Rumänisch-Orthodoxe Kirche und die Religionsrechte


Pfarrer liz. theol. Alexandru Nan sprach anlässlich der zweiten Kappeler Milchsuppe über die Rumänisch-Orthodoxe Kirche und die Religionsrechte

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geschätzte Damen und Herren,

am 21. Oktober hat unsere Rumänisch-Orthodoxe Kirche mehrere Männer gefeiert, die für die Freiheit ihres Glaubens gestorben sind: Visarion Sarai, Sofronie und Oprea und die Priester: Ioan aus Gales und Moise Macinic aus Sibiel.
Nach der Niederlage der Türken im Jahre 1683 vor den Toren Wiens begannen die Habsburger im Fürstentum Transsilvanien immer mehr Fuss zu fassen. Drei Jahre später schloss der transsilvanische Fürst Michael Apafy mit Österreich den so genannten Wiener Vertrag.
Am 4. Dezember 1691 erliess der österreichische Kaiser Leopold I. das so genannte „Leopoldinische Diplom“, das mehr als eineinhalb Jahrhunderte das Grundgesetz Transsilvaniens bildeten. Dieses Diplom erkannte die Privilegien der drei ständigen (politischen) Nationen an: Ungarn, Sachsen und Sekler, sowie auch die Rechte der vier „rezipierten“ Religionen: Katholiken, Reformierte, Lutheraner und Unitarier. Dies bedeutete, dass das rumänische Volk und die orthodoxe Religion, die auch künftig „toleriert“ waren, im Leopoldinischen Diplom nicht erwähnt wurden. Weil die Zahl der Orthodoxen grösser war, als jene aller „rezipierten“ Nationen zusammen, wollte die Katholische Kirche durch die Unterstützung der katholischen Habsburger die Vereinigung der Rumänen mit der Katholischen Kirche verwirklichen. Für einige Privilegien wurden der junge Bischof von Alba Iulia und einige Priester zu der Union mit Rom gewonnen. Diese Union erhielt aber einen grossen Widerstand. Viele Rumänen wurden verfolgt und einigen fanden den Tod in den Kerkern von Kufstein und Graz. An diese Märtyrer wollte ich erinnern, weil deren Geschichte mit jener Episode ähnelt, die in Kappel 1531 geschehen ist.

Mehr noch möchte ich aber die Situation der Rumänisch-Orthodoxen Kirchen unter dem Kommunismus schildern. Am 1. August 1975 haben die Regierungs- und Staatschefs aller europäischen Länder (mit Ausnahme Albaniens), der USA und Kanadas in Helsinki die Schlussakte der Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) untergeschrieben. Die Signatarstaaten verpflichteten sich, „die Menschenrechte und Grundfreiheiten einschliesslich der Gedanken-, Gewissens, Religions- oder Überzeugungsfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechtes, der Sprache oder der Religion“ zu achten“.

Auch die Verfassung von 1974 garantierte die Religionsfreiheit, aber verschiedene Kirchen des Landes wurden nach wie vor unterdrückt. Die Orthodoxe Kirche Rumäniens hat unter den Kommunisten auch viel gelitten. Viele Geistlichen verbrachten viele Jahre im Gefängnis. Zahlreiche von ihnen kehrten nach ihrer Verhaftung niemals zurück. Es ist heute weniger bekannt, dass im Kreis Arges 3 Priester erschossen wurden. Unter der kommunistischen Regierungen wurden 2000-3000 orthodoxe Geistlichen verhaftet. Ähnliche Probleme hattenalle anerkannten Konfessionen Rumäniens, trotz den Versprechungen des kommunistischen Staates, die Religionsfreiheit aller Menschen zu respektieren.
Im Artikel 29 der heutigen rumänischen Verfassung wird es erklärt, dass „die Gewissensfreiheit eine Freiheit ist, die in ihrer Komplexität sowohl die Freiheit der religiösen Überzeugung umfasst als auch die Freiheit, sich für eine Religion zu entscheiden“ .
Gemäss dem Absatz 2 dieses Artikels ist der Staat verpflichtet: „die Religionsfreiheit zu achten und zu garantieren und sich dafür einzusetzen, die Nichteinhaltung dieser Freiheit, durch wenn auch immer, zu verhüten“ .
In Rumänien sind fünfzehn Kulte anerkannt worden, und mehr als hundertfünfzig Religionsgemeinschaften wurde der Status einer Rechtpersönlichkeit zuerkannt, so dass sie in der Ausübung ihrer Rechte volle Freiheit geniessen.

Auch die Orthodoxe Kirche unterstützte und unterstützt die religiöse Freiheit. Es waren schwierige Zeiten für alle Konfessionen Rumäniens und für die rumänische Bevölkerung, die heute in einigen Teilen der Welt zu Hause sind. Heute ist die Orthodoxie stark in der ökumenischen Arbeit tätig. Eine ökumenische Arbeit ist auch Friedensarbeit, sonst hat sie keine Existenzberechtigung. Versöhnung zwischen den Kirchen, zwischen den Religionen, zwischen den Völkern, Überwindung der Konflikte mit gewaltlosen Mitteln, Versöhnung mit den anderen Religionen sollen auch ihre Beschäftigungen sein.

Die Religionsfreiheit ist auch eine Beschäftigung der ÖRK-Mitgliedskirchen, wo die Orthodoxie sehr aktiv ist. Wie Jean-Paul Durant in seinem Artikel „Was haben der Ökumenische Rat der Kirchen und das Zweite Vatikanische Konzil zur Religionsfreiheit beitragen“? zeigte, hat der Ökumenische Rat der Kirchen seit seiner Entstehung (1948) auch mit dem Begriff „der individuellen religiösen Freiheit“ sehr präsent . Bei den Themen der normalen Generalversammlungen des ÖRK wurde immer auch ein lebhaftes Interesse für die Menschenrechte und für die sozialen Fragen geäussert, und dabei war durchaus klar, dass dieses Interesse auch der religiösen Freiheit ihrer Konfessionen galt . In einer Sitzung der ÖRK wurde über die Religionsfreiheit dekretiert:

„Wir anerkennen das Recht jeder Menschen, „allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat gemäss den Grundsätzen der Religionsfreiheit zu leben. Die Religionsfreiheit bestätigt das Recht eines jeden Menschen, die Wahrheit zu suchen und nach seinem Gewissen Zeugnis von dieser Wahrheit abzulegen. Sie umfasst auch das Recht, Jesus Christus als Herrn und Heiland zu bekennen und den Glauben an ihn in Wort und Tat zu bezeugen.
Religionsfreiheit beinhaltet das Recht, einen Glauben anzunehmen oder den Glauben zu wechseln und seiner Religion‚ durch Gottesdienst, Brauchtum, Praxis und Lehre Ausdruck zu verleihen, ohne hierbei einem Zwang unterworfen zu werden, der diese Freiheit einschränken würde.
Wir lehnen jegliche Verletzung der Religionsfreiheit und alle Formen religiöser Intoleranz ebenso ab wie jeglichen Versuch, anderen einen Glauben oder eine religiöse Praxis aufzudrängen oder sie im Namen einer Religion zu manipulieren oder sie unter Druck zu setzen“ .

Erlauben sie mir, diese Sätzen des Dokumentes mit der Schlussfolgerung zu beenden: Ohne Wahrheit, Nächstenliebe und ohne die Tugend der Stärke kann es keine Religionsfreiheit geben.

Pfarrer liz. theol. Alexandru Nan, Chur

1) Dritte Diskussionsrunde: „Praktiken der Länder“, in: Internationales Seminar „Menschenrechte und Religionsfreiheit: Praktiken in Westeuropa“ (II), 27.-30. Januar 2001, Paris, 14-60, hier 54.
2) Ebd. 54.
3) In: Internationales Seminar 119-135, hier 126.
4) Ebd. 127.
5) „Die Herausforderung des Proselytismus und die Berufung zu gemeinsamen Zeugnis, in: DwÜ III, 704-705.

Nan

Zusammenstellung und Foto: Stephan Marti-Landoltfinanzblog

2 thoughts on “Die Rumänisch-Orthodoxe Kirche und die Religionsrechte”

  1. Sehr geehrter Herr Pfarrer Nan !

    Wir möchten gerne orthodox werden und diesbe-
    züglich schon in Deutschland mit dem orthodoxen
    Kloster Buchhagen (bulgarisch-orthodoxes Kloster
    Eparchie deutscher Sprache) gesprochen.
    Abt Johannes hat die grosse Schema-Weihe vom
    Berg Athos und uns empfohlen, neu taufen zu
    lassen( Myron-Weihe und Firmung?),nachzuholen.
    Er meinte wegen der Inkulturation wären die
    Rumänen sehr nett, und auch bereit Konversionen
    anzunehmen.
    Allerdings benötigten wir zwecks Katechumene
    Unterlagen zur Taufvorbereitung.
    Es geht uns nicht um einen aeusseren Akt der
    Zugehörigkeit zu einer Konfession, sondern
    um eine tiefe innere Stimme, die uns zu an-
    treibt, der orthodoxen Richtung anzugehören.

    Multumim foarte mult

    Hochachtungsvoll

    Daniela Mueller,
    Erich-Franz Mächler

    Unsere Wohnadresse ist: Alte Bahnhofstrasse 1
    CH-8752 Näfels/GL

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