Europäische Regulierungswut


von Sackstarkt

EU

Amerika kennt solche europäische Regulierungen nicht, die die Wirtschaft hemmen und die Bevölkerung nerven. Sie tun dies auf eine andre Weise. Nämlich indem sie direkt in die persönliche Freiheit eingreifen und jedem die Lust des Lebens austreiben wollen. Diese verheerende Gesinnung der Gleichmacherei von Menschen, nicht etwa wie in Europa, nur von Produkten, ist weitaus schlimmer. Dennoch sind seit mehr als zehn Jahren Tendenzen in Europa auszumachen, die eben dieser puritanischen Gesinnung Amerikas folgen wollen. Dies gilt es auf alle Fälle zu stoppen. Es ist eines, die Krümmung einer Banane vorzuschreiben und ein andres, Leben bürokratisch verwalten zu wollen.

Als PDF(gleiches Fenster) – Original-Formatierung von Carolus Magnus

Aber auch bei der Bürokratie von Dinglichem geht es hauptsächlich um Gängelung, Zwängerei und Macht, wenn auch nicht so direkt und offensichtlich wie beim Abbau der persönlichen Freiheitsrechte und der Beschneidung von garantierten Bürgerrechten. Hierzulande geht man noch vorsichtiger um und wendet die Salamitaktik an. Gerade deshalb ist den Politikern besonders konzentriert auf die Finger zu schauen, denn Amerika macht auch hier bereits Schule.

Die Ambition von Brüssel, selbst Unsinniges zuchtmeisterlich regulieren, harmonisieren, normieren, standardisieren und nivellieren zu wollen, geht vielen Menschen und Firmen gegen den Strich. Mittlerweile findet nur noch eine hauchdünne Mehrheit von 52 Prozent aller Europäer die Mitgliedschaft ihres Landes in der EU gut. Und nicht einmal die Hälfte bescheinigt der Union ein positives Erscheinungsbild.

Auf den ersten Blick lustvoll suhlen sich Europa vor allem die EU-Politiker in ihrem Regulierungswahn, wenn es beispielsweise darum geht, wie Agrarprodukte, die zum Verkauf in der Auslage feilgeboten werden, auszusehen haben. Man sollte doch meinen, daß der europäische Obst- und Gemüseverkäufer die Ware mit viel Wissen und Sachverstand selbst aussucht. Doch dem ist nicht so; die EU-Kommission tut das für ihn. Er darf wohl das Geschäftsrisiko tragen, ist aber dennoch über sich selbst nicht weisungsbefugt.

· Bananenverordnung (2257/94 EG): Bananen in der EU müssen mindestens 14 cm. lang und 27 mm. dick sein.

· Gurkenverordnung (1677/88/EWG): Gurken dürfen nur über eine maximale Krümmung von 10 Millimetern auf 10 Zentimeter verfügen.

· Kondomnorm: Die Länge der Kondome sollte nicht weniger als 160 Millimeter betragen…

· Vibrationsrichtlinie (2002/44/EG): Eine komplizierte mathematische Formel regelt, wie lange ein europäischer Bauarbeiter mit Bohrmaschine und Preßlufthammer arbeiten darf.

Europa hat um ein Mehrfaches mehr Sorten an Regeln, als an Agrarprodukten! Es wird von der EU-Kommission diktiert, wie ein Produkt auszusehen hat, Geschmack oder Gammelfleisch hin oder her. Da wird bereits an der Quelle des Bauern hart durchgegriffen. Das geht von Vorschriften über den Durchmesser einer Banane und deren Krümmungsgrad über die Anzahl Prozent des Grüns, die eine Spargel aufzuweisen hat. Produkte, die diesen Regulierungen nicht genügen, werden in den Müll geworfen der bestenfalls noch als Schweinefutter verwertet. Kürzlich hat die Europäische Kommission entschieden, daß einwandfreie Nahrungsmittel, die dem Aussehen nach nicht perfekt sind, Abfall ist. Angesichts der globalen Hungerkrise ist dies nicht nur ein Verbrechen an der Natur, sondern entlarvt die EU als den Haufen von Irren, den die Bevölkerung ganz Europa intuitiv schon lange als solchen wahrnimmt.

Das Resultat der neuen EU-Verordnung ist, daß alte Regeln, welche 26 verschiedene Früchte- und Gemüsearten betreffen, nicht mehr gelten und neue Regeln eingeführt wurden, in der größenwahnsinnigen Annahme, dass die Natur das wachsen läßt, was die EU-Kommission vorschreibt. Damit die neuen Verordnungen überhaupt durchkamen, hat man als Kompromiß an die Bauern die Erdbeeren, Birnen, Tomaten, Äpfel, Kiwi und Blattsalat unter den alten Regelungen belassen.

Es sollte doch scheinen, daß entweder etwas eßbar ist und schmeckt, dafür weniger statt höhere Pestizide enthält und der vorläufig noch mehr oder weniger mündige Erwachsene bitte selbst entscheiden kann, was er für gut befindet, oder der europäische Bürger des 21. Jahrhunderts zur Infantilisierung per obrigkeitlichem Dekret zu mutieren hat.

»Der Bürokratie-Irrsinn ist der Hauptgrund, warum viele Bürger vor allem in Deutschland noch immer starke Vorbehalte gegen Europa haben«, sagt auch Entbürokratisierungs-Berater Edmund Stoiber. Der frühere bayerische Ministerpräsident berät seit Herbst vergangenen Jahres die EU-Kommission beim Kampf gegen Paragraphen.
Doch selbst Deutschland steht in der Regulierungswut und Bauernschläue in nichts nach. Das Bundesland Berlin hat ein Seilbahn-Gesetz. Eine Seilbahn selbst zwar nicht, und wegen hoher Schulden und pfannkuchenflacher Topographie wird das wohl auch so bleiben. Aber ein Gesetz für den Betrieb ist schon mal da – Brüssel sei Dank. Denn eine EU-Richtlinie vereinheitlichte vor acht Jahren die Standards für alle Personen-Seilbahnen Europas. Berlin hatte sich zwar mit Verweis auf fehlende Gipfel lange gegen die Umsetzung gesträubt. Brüssel aber drohte eine Strafe von 791.000 Euro an. In seiner Not klaute der Senat das Seilbahn-Gesetz aus Bayern. Seither ist Europas Paragraphen-Welt wieder in Ordnung.
Brüssel schreibt nicht nur vor, wie stark Gurken und Bananen gekrümmt sein dürfen, wie dick Äpfel, wann und wie 57 Gartengeräte einzusetzen sind und wo Traktorensitze angebracht sein müssen. Europa entscheidet auch, welcher Hersteller sein Produkt »Feta« nennen darf und welcher »Käse in Salzlake gereift« auf die Packung drucken muss. Die EU zwingt Firmen, deren Mitarbeiter Presslufthämmer bedienen, zu »Vibrationsminderungsprogrammen« und schreibt Grenzwerte für »Hand-, Arm- und Ganzkörperschwingungen« vor. Fast überall gibt Europa seinen völlig verfehlten und überflüssigen Senf dazu. Mit Verweis auf die Grundrechte-Charta untersagt es sogar, dass Blutspender bezahlt werden, weil mit dem menschlichen Körper kein Gewinn gemacht werden sollte.

Exit

Vieles, was sich im Brüsseler Paragraphendschungel an »Schätzen« findet, hat sogar Unterhaltungswert. Etwa die »Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln«. Denn dort findet sich die sinnige Vorschrift: »Leitern sind so aufzustellen, dass sie während der Benutzung standsicher sind.« In den Amtsstuben des Europaviertels wurde auch festgeschrieben, dass bei »Lauch und Porree der Güteklasse 1mindestens ein Drittel der Gesamtlänge oder die Hälfte des umhüllten Teils von weißer bis grünlich-weißer Färbung sein muss.« Außer, es handelt sich um Frühporree/Frühlauch. Dann »muss der weiße oder grünlich-weiße Teil mindestens ein Viertel der Gesamtlänge oder ein Drittel des umhüllten Teils ausmachen,« befiehlt die Verordnung Nr. 2396/2001.

Carolus Magnus

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Weitere EU-Verbote

Anmerkung vom Finanzblogger: Es ist doch beruhigend zu wissen, dass zumindest auf dem Finanzsektor die Amerikaner viel stärker reglementiert sind, als die Europäer – nur hat keiner mehr die Übersicht, was im Finanzcrash ersichtlich wurde, denn die Regulation hat total versagt.

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One thought on “Europäische Regulierungswut”

  1. Anmerkungen vom personalblogger:

    * Die Brüsseler Behörde will eine Reihe von Normen abschaffen, darunter eine Vorschrift, die wie keine andere als Symbol für Bevormundung steht: Dieses Meisterstück der Regulierungskunst aus dem Jahr 1988 besagt, dass eine Gurke «gut geformt und praktisch gerade sein muss (maximale Krümmung: zehn Millimeter auf zehn Zentimetern Länge der Gurke)». Damit aber nicht genug: Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau schlug Agrar-Kommissarin Mariann Fischer Boel unlängst vor, 26 der 36 Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse abzuschaffen. Mehr: die EU-Gurkenverordnung. (aus Süddeutsche)
    * Die Kondom-Norm entspricht offenbar nicht den realen Grössen… Offenbar wollte im Gremium niemand zugeben, dass sein «Ding» etwas kleiner ist… (siehe bei ShortNews: …Kritik an EU-Konom-Norm: Es ist zu gross und soll 18 Liter fassen…

    * Die EU-Vibrationsrichtlinie 2002/44/EG erlangt am 6. Juli 2005 unmittelbare Wirkung in der öffentlichen Verwaltung.

    * Die Bayern-Initiative 1977 für die Traktorensitz-Richtlinie (77 / 536 / EWG) hatte auch die Konkurrenz im Visier: Weil deutsche Gesetze den Traktorherstellern schon damals einen hohen Sicherheitsstandard abverlangten, drängte die deutsche Traktorlobby auf eine EU-Vorschrift, damit die Produzenten aus Italien, Frankreich oder Großbritannien dieselben Kosten schultern müssen (aus Volksstimme).

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