Laudatio anlässlich Verleihung des prix libref. an Gret Haller


Laudatio für Gret Haller anlässlich der Verleihung des prix libref. gehalten von Prof. Dr. Reiner Anselm, geschäftsführender Direktor des ZRWP das Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) der Universitäten Basel, Lausanne, Luzern und Zürich sowie des Collegium Helveticum.

«Soll denn der Knoten der Geschichte so auseinandergehen: das Christentum mit der Barbarei, die Wissenschaft mit dem Unglauben?» In dieser Frage, die der Berliner Theologe Friedrich Schleiermacher in einem Brief an seinen Freund Friedrich Lücke formulierte, bündelt sich knapp und präzise das Programm liberaler Theologie – zumindest dann, wenn man diese Frage als eine rhetorische Frage begreift. Natürlich möchte Schleiermacher einen Weg finden, der das Zusammenbestehen von (moderner) Wissenschaft und (überliefertem) Christentum möglich macht. Dazu gilt es, so seine Überzeugung, zuvörderst in Kirche und Theologie der gewachsenen Sensibilität für die Autonomie des Einzelnen Rechnung zu tragen. Nur wenn auch die Praxis der christlichen Kirchen der Forderung Kants, derzufolge das «Ich denke», alle meine Vorstellungen begleiten können müsse, Rechnung trage, nur dann sei ein solches Zusammenbestehen denkbar.

Das bedeutet zunächst, den Einzelnen und seinen Glauben, seine persönliche Beziehung zu Gott, in den Mittelpunkt des theologischen Denkens zu rücken. Diese Umstellung, die später von Karl Barth zu Unrecht als der titanenhafte Versuch des Menschen, sich über Gott zu erheben, gedeutet wird, ist die zeit- und sachgemäße Interpretation der reformatorischen Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein aus Glauben. Keine andere Instanz, auch keine Institution und erst recht kein Handeln kann zwischen Gott und Mensch treten. Allein der höchstpersönliche Glaube kann das Verhältnis zu Gott begründen – besser noch: Im individuellen Glauben bildet sich die Beziehung des Einzelnen zu Gott ab. Dies ist keinem anderen zugänglich, niemand kann darüber wachen oder urteilen. Wie ursprünglich bei den Reformatoren festgehalten, kommen Kirche und dem Predigtamt nur eine unterstützende, anbahnende Funktion für den persönlichen Glauben zu. Dass und wie sich die Gottesbeziehung aber gestaltet, ist allein dem persönlichen Verhältnis zwischen Gott und einem Einzelnen vorbehalten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es aus heutiger Sicht nur konsequent, dass sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts Vereinigungen bildeten, die die liberale Überzeugung auch in den Staatsverfassungen vertreten sehen wollten. Selbstverständlich aber war es nicht, da parallel zu der Entstehung des modernen Europa und der Etablierung liberale Gedankenmuster in der Wissenschaft und der Gesellschaft sich auch ausgesprochen restaurative Züge in den Kirchen Europas zu regen begannen. Hier sah man in dem Aufstieg des Individuums, das auch die großen ökonomischen Veränderungen und Fortschritte, aber auch die sozialen Notlagen der ersten industriellen Revolution hervorbrachte, eine Gefahr für das Gemeinwesen. Darum waren diese Kräfte darum bemüht, die neu gewonnenen Freiheiten des Einzelnen wieder rückgängig zu machen.

Es gehört zu den besonderen Verdiensten der schweizerischen Vereinigung für das freie Christentum, dass es ihr gelang, bei der Neugestaltung der Bundesverfassung von 1874 einen Artikel über die Religionsfreiheit einzuschreiben. Damit wurde ein wichtiger Grundstein für die Etablierung des Menschenrechtsgedankens in der modernen Schweiz gelegt, auch wenn man aus heutiger Sicht sagen muss, dass die Akzeptanz dieses Artikels wohl eher aus dem Wunsch, die Macht der katholischen Kirche zu begrenzen denn aus einer modernen

Für die Vordenker des liberalen Christentums stand dabei außer Zweifel, dass dieses Recht auf Religionsfreiheit nicht den Rückzug in eine individualistische Auffassung des Christentums sein könnte. Vielmehr war man davon überzeugt, dass gerade ein selbst und frei gewähltes, eben nicht durch die kirchlichen Autoritäten aufgenötigtes Christentum eine besonders tragfähige Grundlage für einen aus christlicher Motivation begründeten Dienst am Nächsten darstellt. Freies Christentum, liberale Gesinnung und Hinwendung zum Nächsten schließen sich also nicht aus, sondern bedingen einander. Dementsprechend ist Freiheit in der liberalen Theologie und im freiheitlichen Protestantismus auch nie nur als eine Freiheit von, sondern immer auch als eine Freiheit zu verstanden worden. Hier nimmt die liberale Tradition die Grundfigur Immanuel Kants auf, dessen Ethik der Autonomie eben die Verbindung von individueller Freiheit und Überzeugung und Orientierung am Nächsten, am Gemeinwohl vor Augen hatte. In keiner Figur wird diese Verbindung deutlicher als bei Albert Schweitzer, dem großen liberalen Universalgelehrten und Vorbild für sozial-caritatives Handeln. Seine Leitformel, ich bin Leben, das leben will inmitten von Leben, das leben will, bringt den Zusammenhang von individueller Freiheit und Orientierung am Nächsten deutlich zum Ausdruck, wobei Schweitzer den Nächsten auch in der nicht-menschlichen Natur sehen wollte. Dem Bemühen, beides, eigene Freiheit und Dienstbarkeit am Nächsten zusammenzubringen, galt Schweitzers ganzes Engagement.

Die Verbindung von individueller Freiheit und Orientierung am Nächsten, am Gemeinwohl, das auch und gerade das Recht der Schwächeren mit einbezieht, ist nach den grausamen Erfahrungen des 2. Weltkriegs zum Inbegriff der Menschenrechtstradition geworden. Die Eckdaten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Proklamierung unverbrüchlicher Rechte des Einzelnen, die auch den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließen, ist längst Allgemeingut geworden. Aber die Frage, wie die Balance zwischen Freiheitsrechten des Einzelnen und der Orientierung am Nächsten und am Gemeinwohl gehalten werden kann, bleibt nach wie vor eine große Aufgabe. Sie ist eng verbunden mit der Frage, ob eigentlich das Konzept der modernen Menschenrechte denkbar ist ohne das Verbindende Band einer gemeinsamen Religion bzw. einer Weltanschauung. Denn gerade der Toleranzartikel der Bundesverfassung von 1874 hat natürlich keineswegs eine mulitreligiöse Gesellschaft vor Augen sondern denkt und argumentiert von einer gemeinsamen Religion her, dem Christentum nämlich.

In der jüngeren Vergangenheit nun mehren sich die Stimmen puttygen download windows , die die auf die besondere Bedeutung der Religion für die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werten hinweisen. Nur die Religion, so heißt es nun, könne diejenigen Wertvorstellungen vermitteln, auf die auch ein moderner Staat angewiesen sei, wollte er nicht einem schrankenlosen Individualismus verfallen. Häufig wird dabei auf das berühmte Zitat von Ernst-Wolfgang Böckenförde verwiesen, demzufolge der moderne, freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Diese Einschätzung ist aber nur zum Teil korrekt. Denn dies gilt nur für Religionen, die sich selbst dem Prozess vernünftiger Reflexion unterziehen. Jürgen Habermas hat in seiner berühmten Rede anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels 2001 auf diesen Sacherverhalt hingewiesen.

Der Kampf um die Etablierung der Glaubens- und Gewissensfreiheit mag Geschichte sein. Das im Hintergrund stehende Bestreben, die Kompatibilität von Glauben und Vernunft zu erreichen und das Christentum nicht auf Autorität, sondern auf einer der Vernunft des einsichtig zu machenden Lehre zu begründen, ist aber bleibend aktuell. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Thematisierung der Religion im modernen Verfassungsstaat heute nachdrücklich anders als vor gut 130 Jahren. Die Freiheit für ein selbstbestimmtes, vernünftig reflektiertes Christentum muss nicht mehr vom Staat erkämpft werden, vielmehr ist der Staat darauf hinzuweisen, dass er allen Religionen, die er dulden kann und möchte, im Interesse des gemeinsamen, konstruktiven Zusammenlebens eine vernünftige Selbstreflexion aufdrängt. Im Blick auf das Verständnis der Menschenrechte bedeutet dies, dass das Recht auf Religionsfreiheit nicht gegen den Staat verstanden werden kann, als vorstaatliches Recht, so wie es in der US-amerikanischen Tradition der Fall ist. Vielmehr gilt es, die Religionsfreiheit als ein vom Staat verliehenes und im Gegenüber zum Staat ausgebildetes Recht zu verstehen, bei der der Staat sich aus der kontroversen Frage nach der Wahrheit zurückzieht, dafür aber den Religionen eben die geschilderte Selbstreflexion aufnötigt. Um als Religion anerkannt zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Eben dies ist die europäische Linie der Religionspolitik, und eben hier hat Gret Haller, die erste Preisträgerin des prix libref. Wichtige Vorarbeiten geleitet, und zwar sowohl in ihrem Buch «Politik der Götter» von 2005, aber auch in der Studie «The limits of atlanticism» . Vor allem aber hat sie mit ihrem Referat und ihrer kritisch-konstruktiven Präsenz bei der Synode in Bivio 2007 dem Schweizerischen Verein für freies Christentum libref. Die entscheidenden Anstöße und Impulse gegeben, um seine Arbeit in dem genannten Sinne, im Blick auf eine Ergänzung der geltenden Bundesverfassung um einen Religionsartikel, der die Religionsfreiheit anerkennt und gleichzeitig aber den Religionen Angebote und Auflagen macht für die Durchführung und Wahrnehmung einer «vernünftigen Selbstreflexion». Darum wird sie mit dem ersten prix libref. ausgezeichnet.»

Reiner Anselm

Reiner Anselm

Prof. Dr. Reiner Anselm …

Reiner Anselm und Gret Haller

… die Preisträgerin Dr. Dr. h.c. Gret Haller

Susanne Leuzinger-Naef

… Dr. Susanne Leuzinger-Naef (Vizepräsidentin des Bundesgerichts) hielt die Würdigung von Gret Haller …

Stephan Marti und Gret Haller

… Bahn frei zum Rednerpult, denn der administrative oder finanzielle Akt gingen eben über die Bühne …

Vor einem Jahr erschienen:
Bruno’s letzte Reise – Glaube, Hoffnung, Liebe

Vor zwei Jahren erschienen:
Höchstgeschwindigkeit

Vor drei Jahren erschienen:
Bravo, WEF – die gleichen Gäste

Zusammenstellung und Fotos (bis auf die letzte, die stammt von Jean-Claude Cantieni): Stephan MartiFinanzblog